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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.07.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 23
Baujahr: 91
Kilometer: 64.000
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Hey ho guten Abend ich hab da mal eine Frage, und zwar mit GFK und spachteln kenne ich mir ganz ordentlich aus (ist ja nicht besonders schwer) und da meine gs bald zum lackierer geht wollte ich das Heck meiner Suzi noch ein wenig Modifizieren. OHNE den rahmen zu verändern und wenn beleuchtung und alles dran ist muss ich das vom Tüv eintragen lassen? Bzw fordert das ein Abnahme?
mfg Kolja |
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#3 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Sicher?
Wie sieht es dann mit "Reparaturen" aus?
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.05.2004
Ort: Essen
Alter: 44
Beiträge: 1.745
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streng genommen musst eine defekte heckverkleidung "plastikschweissen", oder komplett erneuern, wenn die beschädigt is. wobei plastikschweissen ja auch nicht grad impliziert, dass der werkstoff identisch zum original is. viele prüfer sehen da drüber hinweg, oder bekommens erst garnicht mit, weil die orginallinie ja vorhanden ist.
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www.idoc4president.de Hubraum wird in m³ gemessen. Da einige Menschen die Sprachen "Ironie", "Sarkasmus" & "Zynismus" nicht verstehen: Spätestens, wenn ich mit "Dr.i.nett" unterschreibe, ist mein Beitrag voller Humbuck! |
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#5 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 11.09.2009
Ort: Stadt ohne Kurven
Beiträge: 10
Baujahr: 2001
Kilometer: 44500
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Wenn das Heck eine Veränderung (das heißt, das original Heck wird verändert) durchmacht, muss dieses vom TÜV abgenommen werden.
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