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Alt 25.08.2009, 06:51:44   #1
f!tox
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hallo,

nachdem ich mehr als halbherzig versucht habe meine GS zu verkaufen, ich aber leider absolut keine zeit hatte die letzen 8 monate, ist jetzt blöderweise meine HU abgelaufen... die maschine ist nicht angemeldet, und jetzt meine frage:
dann ich ohne gültiges kennzeichen bei der DEKRA/Tüv vorfahren oder muss ich meine maschine angemeldet haben?

mfg f!tox
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Alt 26.08.2009, 17:00:05   #2
berndy
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Nicht angemeldet = Steuervergehen und Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz wenn auf öffentlichen Straßen gefahren wird.

Wenn du die GS mit dem Hänger hinbringst und nur auf dem TÜV-Gelände mit geschlossenen Toren gefahren wird, ginge das, weil es dann privater Verkehrsraum wäre.

Ein Kurzzeitkennzeichen käme auf ca. 60 €.

Verkaufs doch ohne HU und geh notfalls die 50 € runter.
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Alt 08.09.2009, 18:13:36   #3
f!tox
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ja danke für die antwort, das hatte ich fast befürchtet. das problem ist, dass die maschine mitlerweile ein gutes jahr steht und ich erstmal gucken will ob sie überhaupt anspringt, ob die bremsen noch i.O. sind etc...
und eine ungefahrene maschine zu verkaufen würfte schwierig sein.
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Alt 08.09.2009, 21:28:54   #4
bikerday
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wäre doch das kurzzeitkennzeichen was,
da hast 5 tage zeit mopped zu testen und tüv drauf zu machen
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Alt 08.09.2009, 21:44:52   #5
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Da ist er aber 40€ + Kennzeichen los...
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Alt 09.09.2009, 10:57:25   #6
bikerday
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das muß er wissen ob es ihm wert ist
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Alt 11.09.2009, 14:02:24   #7
f!tox
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das würde mich warscheinlich fast am günstigesten kommen, wenn ich das moped einfach über meine mutter (30%) versichere und dann ganz entspannt die maschine auf vordermann bringe...
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Alt 11.09.2009, 17:31:26   #8
Saugwurmmensch
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Naja...anmelden kostet auch gut 80€...
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Alt 11.09.2009, 17:52:33   #9
f!tox
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jup aber wenn ich mich entscheiden muss zwischen 60€ und 5 tage (in denen ich niemals ein moped zum laufen bringe + verkaufe) oder ob ich 80 euro zahlen, so lange zeit hab wie ich braucht und noch den rest des versicherungsbeitrages zurückbekomme, ersteint mir das die beste lösung.

ich bin aber für weitere lösungsvorschläge offen....
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Alt 11.09.2009, 17:58:51   #10
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Naja, du musst Versicherung und Steuern vorstrecken.

Ich würde die Kiste technisch auf Vordermann bringen, mir dann wenns soweit ist einen Anhänger leihen (machen einige Werkstätten für lau) und zum TÜV.

btw: es gibt auch hier und da Graukittel, die Hausbesuche machen
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Alt 12.09.2009, 09:33:06   #11
Zorren
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Mich hat ein Kurzzeitkennzeichen damals 25 Euro gekostet. Mit Anmeldung+Schild. Weiss garnich wie ihr auf 60 Euro kommt.
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Alt 12.09.2009, 09:35:46   #12
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Vielleicht regional unterschiedlich?
Meine Versicherung wollte damals 40€ + Kennzeichen. (Das Geld bekommt man aber i.d.R. gutgeschrieben, wenn man anschließend bei der Versicherung versichert)
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Alt 13.09.2009, 01:45:47   #13
f!tox
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ha, ich habe rausgefunden dass ich sogar legal ohne kennzeichen zum tüv fahren darf, da meine HU abgelaufen ist, und ich ohne TÜV keinerlei kennzeichen (auch kein tageskennzeichen) bekommen würde, so darf ich nach § xy auf direktem wege zur nächsten TÜV/DEKRA stelle fahren...

dem "motorradfahrer" sei dank....
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Alt 13.09.2009, 01:52:43   #14
Grollicus
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Der Rückweg wird dir dabei aber wohl Probleme machen.
Ausserdem würde ich da vorher anrufen und anmelden dass du gleich vorbei kommst, schon allein als Absicherung.
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Alt 13.09.2009, 07:19:08   #15
Julius
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Hast du vielleicht einen guten/netten Händler bzw. eine Werkstatt deines Vertrauens?
Dann frage mal, ob du mal rote Kennzeichen bekommen kannst, wenn du dein Mopped dorthin zur HU bringst...
Da hilft dann allgemein schon ein Zuschuß zur Kaffeekasse

Gruß,
Julius
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Alt 18.09.2009, 12:40:28   #16
petrucha999
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Das Problem hatte ich letzte Woche auch und hab mich erkundigt.

StVZO §23 Abs. (4)

(....) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind (....)

also folgendes ist zu machen:

1. mit der Versicherung abklären (Doppelkarte holen)
2. alte Nummerschilder dran schrauben (Achtung: Motorrad darf nicht länger als 18 Monate abgemeldet gewesen sein)
3. auf dem direktem Weg fahren
4. zur Sicherheit noch den Termin beim TÜV machen

Wenn du die Maschine nachher nicht vor hast anzumelden, dann schmeißt die Doppelkarte später einfach weg.
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Alt 18.09.2009, 12:44:44   #17
f!tox
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jo danke, denau den § meinte ich, ich hab ihn nur akut nicht parat gehabt. vielen dank !
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Alt 18.09.2009, 19:43:52   #18
krafti
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Zitat:
Zitat von Zorren Beitrag anzeigen
Mich hat ein Kurzzeitkennzeichen damals 25 Euro gekostet. Mit Anmeldung+Schild. Weiss garnich wie ihr auf 60 Euro kommt.
Ca. 30 € passt für ein Kurzzeitkennzeichen (gilt für 5 Tage)

Ca. 15 € für das Straßenverkehrsamt + ca. 10- 16 € für das Kennzeichen..
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Gruß Krafti
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