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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi!
Ich habe im Internet das hier gesehen und frage mich, ob man das auch hier in D machen darf bzw unter welchen Voraussetzungen. http://www.airbrushsite.de/bilder/michaelmeyers_kl.jpg http://www.airbrushsite.de/bilder/metal_skull_kl.jpg Ich möchte das nicht machen, ist nur eine Frage. Ich finde die Ideen zwar geil, aber das schränkt doch seeehr das Sichtfeld der sowieso schon eingeschränkten Sicht bei Streetfighter Modellen ein, oder? zAz |
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#2 |
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Stammtisch Karlsruhe
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: Karlsruhe
Alter: 36
Beiträge: 280
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Das sind beides getönte Visiere. Die sind gennerell in Deutschland nicht erlaubt. Ham auch alle son schicken aufkleber: "Only for Race"
Und ich denke selbst wenn man das auf ein nicht getöntes Visier machen würde würde das das Sichtfeld doch sehr stark einschränken und desshalb verboten sein... Wobei Fliegen auch nicht verboten sind und trotzdem mein Sichtfeld einschränken...
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Wenn Frankreich nich wär läg Karlsruhe am Meer!!! |
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#3 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
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Wobei der untere noch im rahmen ist meiner meinung
weil auf den streifen wo der airbrush drauf ist am visier sieht man selbst normaler weise nichts, weil dort dass visier anliegt getönte visiere verboten? meinen wir jetzt das gleich? weil für jeden helm kriegste min 2 verschiedne getönte und ein verspiegeltes visier bei den großen drei und die sind meines wissen nur nachts verboten @8-zAz-8: 90 prozent der helme auf der seiten haben unlakierte visiere ansonsten würde ich mal den herren in Homburg an schreiben und fragen was er für erfahrungen mit den ganzlackierten und der polizei hat telefon email alles hier: http://www.airbrushsite.de/bandit_store.htm
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#4 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
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Zitat:
Cherry, mit stark getöntem Visier (da steht übrigens "daylight use only" drauf, und nix mit Racing), hat die Rennleitung bisher nie interessiert
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#6 |
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Stammtisch Karlsruhe
Registriert seit: 20.02.2008
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Ja is wirklcih so zu dunkel getönte Visiere sind verboten... Aber zum beispiel diese Sonnenschutzteile die zum beispiel Caberg- und Schuberthelme haben sind erlaubt... Fragt mich nich warum... So hat mir das der Kerl vom Louis erklärt als ich meinen Helm gekauft hab. Da wollte ich auch ein getöntes Visier dazu da hat der kerl gesagt, dass ich mit denen nich fahren darf aber, dass ich mir einen Helm mit Sonnenschutz kaufen könnte. Die sind erlaubt. Letzt endlcih hab ich das dann auch so gemacht und mir den hier gekauft.
http://www.louis.de/_106538def2fb3320cd ... _gr=204130
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#7 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Die Angestellten bei Louis, Polo und Co sind bestenfalls Einzelhandelskaufleute und nichtmal zwingend Motorradfahrer...
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#8 | |
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Erfahrener Benutzer
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Die Tönung des Visiers muss immer den Sichtverhältnissen angepasst werden.
Ist es Nacht, bzw. zu dunkel, kannst du Probleme mit der Rennleitung bekommen. Deshalb auch der Warnhinweis, der auf den meisten getönten Visieren steht. Zitat:
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#9 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 06.03.2008
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wie siehts eigentlich bei getönten visieren aus, wenn man den helm "offen" fährt bei nachts?
für mich zwar unintressant weil ich brillenträger bin und wenns zuhell ist die sonnenbrille auf setz
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#10 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
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Zitat:
Das dunkle Visier war einer der Gründe, warum ich beim Treffen doch noch die Nacht am Zeltplatz geblieben bin, damit fährt man nämlich in der Tat nicht freiwillig des Nachts. Und 110 km mit offenem Visier tue ich mir nicht (mehr) an. Cherry
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.10.2006
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hm solangs nicht zu uebertrieben ist (fragt sich dann ob so sinnvoll weil bissl sehen sollte man schon) interessierts eigentlich keinen...
bin die letzten 2 jahre mit diversen arten von visieren mit schlechter sicht (verspiegelt, getoent, oft drauf rumgemalt mit edding, mit diversen klebebaendern festgeklebt, mit epoxidharz geflickt usw rumgefahren...) und interessierts hats die rennleitung nie! fahr tagtaeglich an ner bullenwache vorbei, wurde auch oefter angehalten aber wurd nichtmals drauf angesprochen... pz edit: ich schreib mal besser schnell hinzu - ist nur nen erfahrungsbericht von mir - macht das nicht nach... vorallem nachts sieht man mit den obengenannten visieren bei entgegenkommendem verkehr garnix! Ist nur zur genrellen info wie da so die Rennleitung reagiert! sorry jungs
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squid shit! |
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#12 |
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Public-Relations-Manager
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Die Nachahmung würd ich wirklich niemandem empfehlen!
Ist leider ein ziemlich schlechter Tipp von dir!
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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Das ist kein "schlechter Tip", das ist gemeingefährlich, verantwortungslos,..........alles weitere fällt der Zensur zum Opfer!
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#14 |
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Super-Moderator
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Btw. trägt mein getöntes Visier (Shoei) tatsächlich kein E-Prüfzeichen, im Gegensatz zum klaren Visier; gleiches Spiel am Helm meiner Freundin (Nitro). Da liegt die Vermutung schon nahe, dass die getönten Visiere keine allgemeine Straßenzulassung haben. In Italien darf man sich mit so einem Visier angeblich auch nicht erwischen lassen.
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#15 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
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#16 | |
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Zitat:
Hab selbst ein getöntes Visier (80 % schwarz Auserdem heißen 80 % Tönung von außen gerademal ca. 20 % von innen! Kommt nämlich auf die Wölbung des Visiers an! Ist also nicht wirklich eine Einschränkung beim fahren meiner meinung nach!
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Man beachte beim Kauf von getönten Visieren das Kleingedruckte
"Day use only"
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http://www.kurvenjaeger-fd.de.tl |
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
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Ist schon richtig!
ABER: Tag und Nacht sind undefinierte Rechtsbegriffe im Sinne der StvO ist wie mit NÄSSE! Keiner hat in der StvO jemals festgelegt wann es nass ist bzw. wann es dunkel ist! Gibt zwar regelungen in anderen Gesetzen und Verordnungen (z. B. Jagdrecht oder Luftfahrtverordnung) aber diese sind in der StvO gegenstandslos! siehe http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/naesse.php Bei mir ist eben 23 Uhr Abend und 2 Uhr Früh... wann soll denn nacht genau sein?
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#19 |
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Im Falle eines Falles wird dir jedes Gericht erklären, dass es völlig Schnurz ist, wann es für dich nachts oder nass ist. Wenn dein Equipment und/oder deine Fahrweise nicht den äußeren Umständen entsprachen, bist du dran.
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn ich nachts mit der Sonnenblende fahre, sehe ich nur noch Mittelstreifen, Randstreifen und die Reflektoren der Pylone.
Ich kann mir daher kaum vorstellen, dass du nachts mit getönten Visier fährst.
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#21 |
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Stammtisch Hamburg
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Nachts ist es heller als draußen
Und bergab geht es schneller als mitm Fahrrad
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Suzuki GS 500 E, Bj '98, 02.2009 - 11.2011 - 39tkm ![]() Yamaha FZR 600 R, Bj '95, 3.2012 - 10.2013 20tkm Kawasaki ZX10R, Bj '13 03.2014 - 06.2015 - 11tkm Suzuki Gladius Bj '15 04.2015 - 10.2019 - 17tkm |
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#22 |
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Und du beSenfst jetzt alle Threads des letzten Jahres?
Na da hast du dir ja was vorgenommen
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#23 |
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Stammtisch Franken
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Muss aber auch mal was schreiben.
Wo ist eig Morpheus... hab schon ewig nichts mehr von ihm gelesen |
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#24 |
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Public-Relations-Manager
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hoffentlich verheddern wir uns nicht völlig im Offtopic
m² ist vor einiger Zeit umgezogen (quer durch die Republik). Vielleicht sieht es mit Internet nicht so rosig aus dort im Land der Weißwürste...
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#25 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 01.04.2008
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Ja aber ich schreib ja auch aus dem Land der Weißwürste, ich ess sie zwar nicht aber das Internet geht hier hervorragend
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#26 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.07.2009
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Also ich fahr mitm Streetfighter Transformer Helm von Louis mit dunkel getöntem Visier.
Und selbst Nachts kann ich damit bombig sehen. |
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#27 |
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Erfahrener Benutzer
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ja, nee, iss klar
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#28 |
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Erfahrener Benutzer
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Ja, die weiße Fahrbahnmarkierung kann man bombig erkennen.
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#29 |
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mal zurück zum airbrush, bei der frontscheibe eines autos darf man 20 prozent "bededcken" mit zum bsp. einem aufkleber
natürlich nicht im sichtfeld
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schwarz ist bunt genug!!!! Yamaha XJ 600 N -bis 2005 Kawasaki ZX6R Ninja -bis 2007 Yamaha FZR 600 -bis 2008 Suzuki GS 500 -Aktuell |
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#30 |
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Public-Relations-Manager
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Das Helmvisier ist aber aus Kunststoff. Da sollte man generell nichts draufkleben, was dafür nicht geeignet/geprüft ist.
Da es mittlerweile viele Möglichkeiten gibt, sich vor Sonne zu schützen ist sowas eh unnötig. Wenn man nicht gesehen werden will, kann man tagsüber ja getönte Visiere fahren.
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#31 |
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Als ich mir mein Helm gekauft hatte, da hatte ich mir nen getöntes Visier dazubestellt...
Auf dem klaren Visier isn E-Prüfzeichen drauf und aufm getönten nich. Es war auch ein Aufkleber draufgeklebt, wo draufstand: "Nur für Rennzwecke geeignet. Nicht STVO-Zulässig" Da frag ich mich... Laut ein paar Forenmitglieder isses zulässig und laut gesetz net O_o Ich blick da nich durch. Egal. Ich fahr weiter mit so nem Visier rum. Mir isses wurscht. Der Pozilei anscheinend auch... |
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#32 |
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Erfahrener Benutzer
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#33 |
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So generell kannst das nicht sagen. Also, wie alles bei Teilen, die im Strassenverkehr eingesetzt werden sollen, gibts auch bei Visieren folgenden Ablauf:
Hersteller x-y-z lässt Visiere von billigen kleinen Kinderhänden aus Bulgarien herstellen und hat nun zwei Möglichkeiten, dieses günstig hergestellte Produkt in Geld zu verwandeln: 1. x-y-z geht zu einem Akkreditierten Ing.-Büro (oder in D-Land gängig: Einen der Prüfstellen-Dienstleister) und lässt das Visier nach einen der vielen, für den Strassenverkehr regelnden, Normen / Standarts prüfen. Mit bestandener Prüfung ist der Schritt zur Certifizierung des Visiers und damit der Freigabe ein leichter. Hierbei kann als Ergebnis der Prüfung auch herauskommen, dass ein Einsatz des Visiers nur bei ausreichend heller Lichtverhältnisse geschehen darf (s.o. Cherry´s Eintrag: "daylight use only"). Eine Betriebserlaubnis also nur eingeschränkt ausgestellt wird. Vorteil: - Ihr kauft ein sicheres Produkt - Ihr habt keinen Stress mit der rennleitung Nachteil: - x-y-z Muss die ganzen Prüfkosten wärend der Entwicklung über den Verkauf refinanzieren -> Produkt wird teurer 2. x-y-z hat den Geiz-ist-geil-Aktionismus diverser (vor allem hier im Forum vertreten scheinenden) Mopedfahrer erkannt und verzichtet auf einen so Bedeutungslosen bürokratischen Akt der Prüfung und Certifizierung. Vorteil: - meist is das Visier etwas günstiger - x-y-z macht deutlich mehr Marge, da das Visier nicht deutlich günstiger ist, als ein geprüftes. - beim Crash bricht das Visier mit spitzen Splittern und ihr könnt richtig coole Verletzungen im gesicht bekommen. Sowas kommt echt cool bei den Frauen! Nachteil: - Ihr habt stress mit der Rennleitung - Wenn ihrs beim Crash übertreibt, is das Gesicht garnicht mehr zu erkennen und statt cooler Rambo-Narben seht ihr aus wie 3 Pfund Hack. (Was wieder einen Vorteil hätte: Ihr habt den Hohn auf eurer Seite Wie auch immer, ich für meinen Teil hab auch nach Jahren immernoch kein Dunkles Visier (was aber eher daran liegt, dass ich nicht bereit bin 130,- für nen passendes Visier für meinen Helm auszugeben). Kann also damit leben und hab für Sonnige Tage meine Sonnenbrille immer mit. Gruß Chris
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#34 |
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ich find es in einer gruppe sehr sinnvoll ein klares visier zu haben. erkennt man wenigstens wenn jemand in den rückspiegel schaut
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#35 |
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in deutschland brauchste für die stvo nur einen sicheren helm aber keinen mit e-norm also musste auch kein visier mit e-norm haben.
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#36 |
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@mercilessreaper: Du guckst bei der Fahrt in der Gruppe dem Vordermann mittels seinem Spiegel durchs Visier in die Augen?
*respekt* @Union-Fan: geil - wenn ich die Woche meinem Chefe sage: Öy, Checklisten nach IEC61508 / ISO 26262 für das nächste x-by-wire-Projekt brauchen wir nicht, das zu untersuchende Bauteil muss "nur sicher" sein, das reicht! Wird er entweder nen Lachkranpf kriegen oder mcih direkt hochkant rausschmeißen. Dann schiess mal los, was denn "sicher" ist?! Gruß vom Tüff, Chris
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#37 |
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was sicher genug ist musste in dem fall den gesetzgeber fragen.
der hat da keine norm angegeben nicht ich!
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#38 |
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Erfahrener Benutzer
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ja ich find das sehr beruhigend wenn man weiß ob der vordermann die gruppe im blick hat, oder rein der kommunikation wegen. das klappt eigentlich recht gut aber das visier muss halt klar sein
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#39 |
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Ich habe auf mittlerweile über 100.000 Motorradkilometern noch nie meinem Vordermann in den Spiegel geguckt !!!
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#40 |
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jeder wie ers gern hat
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#41 | |
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Zitat:
Darf ich verraten, dass die meisten Standarts mittlerweile direkt auf EU Ebene veröffentlicht werden, oder verschweige ich das? Egal, genug Schachfug für heute - n8
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#42 |
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ich kann bestimmt nicht die die existenz der ece regelung nr. 22 leugnen wohl aber die unbedingte gültigkeit in deutschland.
erst 2006 hat sich der § zur helmpflicht wieder geändert und es sind geeignete schutzhelme zu tragen. die vorschrift amtlich genehmigte schutzhelme zu tragen wurde in deutschland wurde schon vor jahren wieder ausgehebelt und damit auch die einführung der ece 22. kannste dich ja selbst mal drüber informieren!
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Hat aber nichts damit zu tun das man im Dunkeln nicht mit einem stark getönten Visier fahren darf.
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nö, wärste ja auch schön blöd, siehste ja nüscht mit.
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Registriert seit: 14.03.2007
Ort: Kiel
Alter: 48
Beiträge: 46
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Hi
Ich wollte nur mal druaf hinweisen das es sehr weh tun kann selbst bei 50 was bei offnen Wiesier ins gesicht zu bekommen da Reicht nur ne Fliege und ihr habt Halleluja is meine eigene Erfahrung last das mit Helmvisier Brushen sein es sei den das n Alterhelm selbst n Helmschalen Airbrush brauchts jemanden der weis was er da macht (Lösemittel an der Helmschale ist nicht gut Das ding soll die Birne schützen und durchn Helmvisier soll man was sehn funzt das net hat man Schnell ma Schade ich mag das U Wort net Mal davon ab das Air brushen ne Kunst is und ich der Meinung bin das Bilder aufen Helm der gefahren wird net lang Schön bleiben Wenn ich sowas mache Landet der Helm in der Vitrine und wie ich aus Leidiger Modellbau Zeit weis bleiben die Sachen auch nur schön wenn man sie mit Zeitaufwand flegt
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Si vis pacem, para bellum. Geändert von Tantu (13.04.2010 um 19:05:43 Uhr) |
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#46 |
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Gast
Beiträge: n/a
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150 wörter und nicht einen punkt oder komma... gott sei dank von einen wenig- poster, mehr von dem kerl zu lesen würd mich feddich machen
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#49 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
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Kurz mal so zur Definition Dunkelheit, Nacht usw.
Generell geht man davon aus, dass es dunkel ist, wenn die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer das Abblendlicht einschaltet oder man unbeleuchtete Gegenstände nicht mehr erkennen kann. Dunkelheit ist das Fehlen sichtbaren Lichts. Unter Nachtzeit versteht man: http://dejure.org/gesetze/StPO/104.html Unter Dämmerung versteht man das: http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4mmerung Man sollte auch bedenken, dass es tagsüber sehr schnell sehr dunkel werden kann, z.B. bei der Durchfahrt eines Tunnels, dicht bewaldeter Strecken usw. Leider wurden in der StVO hierzu keine eindeutigen Festlegungen getroffen. Jedenfalls sollte man beim Führen von Fahrzeugen schon etwas sehen können. Wenn nicht, könnte es gefährlich und teuer werden. Wozu braucht man Airbrushs auf dem Visier? Man könnte darin auch einen Verstoß gegegn § 23 StVO sehen. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php Der Helm/das Visier ist zwar nicht ausdrücklich benannt, man könnte sie aber als Gerät betrachten. Hat der Schutzmann Bedenken, dass der Fahrer noch etwas sieht, kann er die Weiterfahrt erstmal untersagen und das prüfen lassen. Das kann dauern. Hat der Schutzmann Recht, kostets Geld. Hatte der Schutzmann kein Recht, durfte man trotzdem nicht weiterfahren. Also, wenn man 1 und 1 zusammenzählt, kommt man zu dem Schluss, dass es besser ist, einen gescheiten Helm mit einem durchsichtigen Visier zu haben. Zur Helmfrage: im § 21a StVO Abs. 2 steht (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Klar, dass so eine unbestimmte Verordnung Raum zum Streiten bietet. Leider sehen das manche Gerichte auch anders als andere. Spielraum zur Auslegung bleibt daher. Unter einem geeigneten Helm versteht man einen Helm der als Motorradhelm gebaut oder nach der ECE 22.05 geprüft wurde und eine ausreichende Schutzwirkung hat (hat er nur, wenn er unbeschädigt ist). Somit sind alle Bau-, Stahl-, Fahrrad-, Baseball-, Piloten- und sonstwas-Helme, auch Uralthelme vom Opa, nicht geeignet. Auch Braincaps sind keine Helme mit ausreichender Schutzwirkung. http://www.polizei.rlp.de/internet/n...3-f1a94839292e Wer das nicht einsehen will, soll es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Es geht um ein Verwarnungsgeld von 10 € bzw. 15 € 123100 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. ( B - 1) 10,00 § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat 121178 Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm. ( B - 1) 15,00 § 21a Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 101 BKat |
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#50 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Visier zu Brille beschlagen - Visier auf Brille Nass Das mit dem Visier find ich auch etwas merkwürdig.. Wie ist denn der Motorrasdfahrer sonnst gefahren -wenn er ja angeblich nichts sieht JA, mir ist schon klar worauf du hinaus willst. Und das Verwarnunsgeld ist zu lächerlich um darüber zu disskutieren. Zahlen, Visier abschrauben und ohne weiterfahren |
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