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Alt 27.08.2012, 14:17:11   #1
knubae
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Standard LSL Dragbar auf Spiegler Gabelbrücke.

Hallo Freunde,
ich hab auf meine GS eine Spiegler Gabelbrücke gebaut, mit einer Dragbar von LSL. Zur Gabelbrücke hab ich einen Musterbericht vom TÜV gehabt und zur Dragbar ein Gutachten von LOUIS, also das Gutachten für Sonderlenker LSL, da steht allerdings die GS nicht drin da ohne andere Gabelbrücke kein anderer Lenker.
Mein TÜV Mensch hat mir allerdings schnell meine Ilosionen genommen, ein Musterbericht ist fürn arsch und ohne Brücke gibts kein Lenker. Nun die Frage, kann mir jemand weiter helfen?

Hab die SUFU schon benutzt aber da kam nicht sinnvolles bei raus auch nur ein Musterbericht.
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Alt 27.08.2012, 14:57:48   #2
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Hallo,
sorry konnte grad nicht bei WhatsApp schreiben da ich arbeitete.

Wie ich bereits sagte, ich persönlich hab es auch nicht geschafft auf legalem Weg - Goose anscheinend (laut Sufu) soll es schon geschafft haben - bitte korrigiere mich falls das nicht stimmt.

Ich habe einen freigegebenen Lenker mit Klemmböcken eintragen lassen, undzwar so das nur "Sonderlenker" eingetragen wurde - somit konnte man nicht auf die Schnelle kontrollieren was richtig oder falsch montiert ist.
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Alt 27.08.2012, 14:59:52   #3
Goose
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Ich hab nen Scan von dem originalen Gutachten, bzw. einen Ausdruck davon.

Kann ich gerne zur Verfügung stellen.
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Alt 27.08.2012, 23:01:03   #4
knubae
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hey Goose schuckt mir was.
hab trotzdem mal meinen freung google gefragt und das hier gefunden:
http://www.spiegler.de/images/docume...505d2a4254a677
ist es das nicht? die GS steht mit drin? oder ist das nur für einen komplettenumbausatz?

EDIT:
ne steht auch drin das ich nen anderen sonderlenker einbauen kann.
also müsste das doch das ding sein?!
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Alt 28.08.2012, 07:57:51   #5
Goose
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Nein, das ist es nicht, und ein Gutachten von Österreich besitzt in Deutschland keine Gültigkeit, und wird dir beim TÜV nur Spot einbringen.....
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Alt 28.08.2012, 21:14:44   #6
majestic_morpheus
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Prinzipiell sollte das bei einem fähigen Prüfer auch ohne Gutachten gehen. War bei meinen Tomaselli Gabel-Klemm-Stummeln kein Problem. Alles was der Prüfer wollte war irgendeine Kennzeichnung auf dem Lenker, die er eintragen kann.
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Alt 29.08.2012, 00:01:24   #7
knubae
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mein tüver ist anscheinend willig dazu ein austria gutachten einzutragen ist seines achtens ernach gültig, hingegen des musterberichtes von goose, trotzdem vielen lieben dank an goose und seine mühe
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Alt 29.08.2012, 08:28:48   #8
Goose
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Wenn wir von der gleichen Brücke sprechen, dann hast du von mir das originale Spiegler Gutachten bekommen, wenn auch nur nen Scann vom original.

http://gs-500.info/index.php?title=Datei:SB4.jpg

Wenn dein Prüfer da wirklich hingeht und das Gutachten aus Österreich her nimmt, auf dem die Nummer nicht stimmt, dann würde ich mir erst mal nen Prüfer suchen.

Ich bekomme den Eindruck das er recht wenig Ahnung hat...
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Alt 29.08.2012, 13:52:00   #9
knubae
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mhh nimms es bitte nicht böse, aber der mann hat es raus und ziemlich drauf auch was motorräder und ähnliches betrifft, und vorallem ahnung, und er sagt eben das das originale Gutachten nur ein musterbericht ist und der nichts wert ist, aber das austria ding hinhaut, nunja ich werd es ja morgen sehen wenn ich zum eintragen fahr.
ich werd ihn mal fragen und dann berichten
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Alt 29.08.2012, 14:12:28   #10
Goose
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Wenn wir von der Brücke reden wo ich oben das Bild gepostet hab, dann hast du das originale Gutachten zu dieser Brücke von mir bekommen....

Nur weil da 1992 Musterbericht drauf stand, und es heute Gutachten heist, ist das eine bis heute gültige Arbeitsgrundlage zur Abnahme nach dem §19 bzw § 21.

Das dein Prüfer das nicht weiß wundert mich. Bist du beim TÜV oder bei der Dekra?

ABM hat Spiegler vor Jahren mal aufgekauft, deswegen ist es schon sehr verwunderlich das er das Gutachten der Österreicher bei der die Kennzeichnung der Gabelbrücke mit dem Gutachten nicht übereinstimmt akzeptiert, aber das originale Gutachten/Musterbericht wo selbst die Kennzeichnung und die Zeichnung übereinstimmen nicht akzeptieren will.

Aber macht ihr mal, er scheint ja zu wissen was er da tut..... Pass nur auf das du nachher nicht auf die Nase fällst...
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Alt 30.08.2012, 13:40:58   #11
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Wenn wir von der Brücke reden wo ich oben das Bild gepostet hab, dann hast du das originale Gutachten zu dieser Brücke von mir bekommen....

Nur weil da 1992 Musterbericht drauf stand, und es heute Gutachten heist, ist das eine bis heute gültige Arbeitsgrundlage zur Abnahme nach dem §19 bzw § 21.

Das dein Prüfer das nicht weiß wundert mich. Bist du beim TÜV oder bei der Dekra?

ABM hat Spiegler vor Jahren mal aufgekauft, deswegen ist es schon sehr verwunderlich das er das Gutachten der Österreicher bei der die Kennzeichnung der Gabelbrücke mit dem Gutachten nicht übereinstimmt akzeptiert, aber das originale Gutachten/Musterbericht wo selbst die Kennzeichnung und die Zeichnung übereinstimmen nicht akzeptieren will.

Aber macht ihr mal, er scheint ja zu wissen was er da tut..... Pass nur auf das du nachher nicht auf die Nase fällst...
Im wahrsten Sinne des Wortes
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Alt 30.08.2012, 15:00:28   #12
knubae
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hhi ihr seid kunden
also war heute beim tüv. und hab mal mit meinem tüver gequatsch. der musterbericht ist seit 2000 nicht mehr gültig und dient maximal als grundlage für ne einzelabnahme.
er hätte mir das wohl auch mit dem musterbericht eintragen können, allerdings werden alle solche abnahmen und eintragungen einer pausalitätskontrolle von der zentrale unterzogen und die hätten das dann sofort revidiert und gesagt das es müll ist!
das östereichische wiederum war ein ganz normal anerkanntes teilegutachten, und das gutachten vom österreichischen tüv nicht anerkannt werden ist MÜLL!!
er hat mir sogar seinen tollen laptop mit dem programm gezeigt und da konntest du ganz normal unter "ersteller " oder herkunft oder sowas vom gutachten TÜV österreich auswählen.
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Alt 30.08.2012, 15:07:04   #13
Jim Knopf
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Servus,

so melde mich da auch mal dazu.

Dein Prüfer redet Müll! Und wenn Er schon so ein Super Laptop hat, kann Er sogar schauen, wo die Brücke eingetragen ist und kann sich darauf berufen!

bei meinem Prüfer brauch ich nicht mal ein Gutachten, denn der MANN hat eben Ahnung von der Materie!

So mehr schreib ich dazu nicht!
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Alt 30.08.2012, 15:24:11   #14
Goose
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Ich war auch mal neugierig und habe vorhin mit meinem TÜVer geredet und ihm mal das Gutachten gezeigt und ihn befragt was er dazu sagt....

Der Musterbericht ist nach wie vor gültig weil er zu der damaligen Brücke gehört. Einer Eintragung damit steht nix im Wege, auch wenn es ein §21 also eine Einzelabnahme ist. Kosten sind 33,80 nach neuer Preisliste.

Das der Musterbericht nicht für den Eintrag eines §19 also einer Eintragung mit Gutachten reicht ist klar.

Hier kommt es also drauf an was der jeweilige Prüfer prüfen darf, wenn er nur den 19er abnehmen darf, dann ist der Musterbericht für ihn wertlos, liegt aber nicht am Musterbericht, sondern daran das er keinen 21er machen darf.

Hier gibt es dann wieder viele Gründe, TÜV oder Dekra, alte oder neue Bundesländer usw.....
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Alt 30.08.2012, 17:59:21   #15
Goose
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Brücke und Lenker inkl. der Stahlflex ist eine Baugruppe, allerdings kenne ich auch Prüfer, die alles drei einzeln eintragen. Das wiederum ist Ermessenzspielraum des Prüfers.

Ich hatte auch schon mal den Fall das ein Prüfer Gabelbrücken, Gabel, Felge Bremsen und Bremsscheibe sowie die Bremsanlage und die Stummel als Einzelteile eingetragen hat.

Es gibt auch noch die "Prüfung nach erhöhtem Aufwand" da kann dann ein Prüfer Dinge zusammenfassen wenn es umfangreicher wird beim Eintragen.

Aber das ist jedem Prüfer selber überlassen.....
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Alt 30.08.2012, 20:09:05   #16
majestic_morpheus
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Freunde, geht's wieder?

[X] Spam gelöscht

In eigener Sache:

@knubae:
Frage doch bitte nicht und beschäftige keine Leute im Forum, die dir dann auch noch mit Gutachten usw. helfen, und schlage dann alles in den Wind und sei völlig beratungsresitent! Was wäre denn jetzt gewesen, wenn du das östereichische Gutachten nicht gefunden hättest? Hätte dann dein TÜV-Freund immer noch Recht gehabt?

Und höre bitte auf, solche Keulen zu verteilen wie ich sie gerade gelöscht habe! Dein TÜV-Freund hat tatsächlich entweder keine Ahnung oder lügt dich an! Und das darfst du Leuten, die aufgrund ihrer häufigen Besuche schon fast eine Inventarnummer in der TÜV-Niederlassung haben, ruhig glauben.
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Alt 12.11.2012, 17:20:24   #17
knubae
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an dieser Stelle, eine verspätete aber wirklich ernstgemeinte Entschuldigungsbitte an Jim und Goose.
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