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#1 |
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Gast
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hey zusammen!
so mein erster beitrag und gleich über ne aktion, die mal wieder typisch für mich ist so, jetzt hatte ich vor ca 2wochen bei strömenden regen fahrstunde und das is alles ziemlich dumm gelaufen. waren eh schon ziemlich langsam und dann fing meine kleine auch noch das hupfen an und is ausgegangen. hab's gleichgewicht verloren und bin mit ihr in ein parkendes auto gekippt so und jetzt meine frage: kann ich jetzt hochgestuft werden??! ich meine...ich hab ja noch nicht mal den schein.... naja, aber immerhin: meiner gs is nix passiert!!! nur der bremshebel n wenig nach oben verdreht, aber das hab ich schon wieder hingekommen. und: ich weiß jetzt wie's sich anfühlt wenn man auf reserve stellen sollte mich würde mal interessieren was ihr so darüber denkt, danke schonmal! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Bei nem Schaden von 200 Euro lohnt es nich es über die Versicherung abzuwickeln. Das zahlste echt besser selbst.
Ich denk schon, dass du hochgestuft werden kannst, obwohl du keinen FS hast. Die Versicherung hat ja mit ihrem "OK" anerkannt dich, obwohl du keinen schein hast, zu versichern.. Die haben dir ja keine Sonderzugeständnisse zugesichert.. |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.08.2004
Ort: Reichersbeuern
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hoffentlich wird das keine Fahrerflucht...
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Und genau deshalb würde ich nie meine eigene Maschine in der Fahrschule verheizen.
Drücken wir die Daumen, dass alles halb so schlimm ist.
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Ich darf das! |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.09.2004
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zu deiner Frage, ob du ohne Führerschein in der Versicherung hochgestuft werden kannst: TÜRLICH! DU kannst auch nen Auto versichern, wenn du keinen Führerschein hast- also zb wenn du ne Firma hast und versicherst da ne Karre auf deinen NAmen, ist es total Latte, ob du nen Schein hast oder net- kannst ja auch nen Auto kaufen ohne nen Führerschein zu haben...ist ja mal egal wer mit dem Auto dann gefahren ist!
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Beste Grüsse!! |
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#6 |
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Gast
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Ist eigentlich schon alles gesagt...
Ich würd die 200€ selbst zahlen. |
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#7 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
meine haftpflicht kostet ca 100€/jahr bei 100%, so hoch können die einen gar nciht stufen als das sich das lohnt 200€ zu bezahlen! bei nem auto ist das was anderes, aber bei der gs definitiv nicht lohnens wert
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gruß jan |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die 200€ nur eine Schätzung vom Fahrlerer.
Wenn dort aber ein Lack- oder Blechschaden ist, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit 200€ überhaupt hinkommt.
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Ich darf das! |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
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Blöde Frage am Rande, hat der besitzer sich eigentlich schon gemeldet ?
Aber mal davon abgesehen : Es war Fahrerflucht Wenn man einen Unfall an einem Parkenden Fahrzeug hatte, muss man eine angemessene Zeit warten (Die Gerichte sprechen hier unterschiedlich : von 15 min bis über 1 Std.) und rundfragen, ob jemand der Anwohner ggf. den Besitzer kennt (ist hier scheinbar beides nicht gemacht worden). Wenn man sich anschließend vom Unfallort entfernt, hat man gut sichtbar Seine Fahrzeugdaten, Seinen Namen und Adresse und die Versicherung anbringen (wurde gemacht). Anschließend hat man den Unfall bei der nächstgelegen Polizeidienststelle zu melden (ist auch nicht gemacht worden Wenn der Besitzer jetzt fies ist, läuft er zur Polizei und du kannst deinen Führerschein für die nächsten 2 Jahre an den Nagel hängen.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#10 |
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Gast
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Na gut, dass Du´s mit Humor trägst.. das klingt insgesamt nach Anfängerpech - ist bestimmt besser unterm Strich als anfangs Anfängerglück, und später Könnerpech.
Zum real existierenden Risiko des Vorwurfs Fahrerflucht, da wird sicher der Fahrlehrer bestätigen können, dass ihr eine angemessene Zeit gewartet habt. Tut er bestimmt, schon aus eigenem Interesse, wenn er dabei war. Käm für ihr bestimmt auch nicht gut, wenn Du sagst, er hat gesagt, lass uns mal nen Zettel anhängen und schnellstens davomachen... ;o) Kostenmässig betrachtet, ich hab keine Ahnung, ab welcher Schadenshöhe selbstregulieren günstiger ist als hochgestuft werden. Ich weiss aber bestimmt, jede Versicherung rechnet Dir das genau aus. Sogar auch noch nachdem sie evt den Schaden bereits reguliert hat, kannst Du noch während des laufendes Jahres entscheiden den Schaden selber (dann an eine deine Versicherung) zu regulieren. Wonach das Prämienmässig dann so gehandhabt wird als wär nix gewesen. |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.08.2004
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klar, und dann checkt die Polizei sein Fahrtennachweisheft.. und dann steht bereits der nächste Schüler drin... Tz.
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#12 | |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.08.2004
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ja, klar, aber wie will der Fahrlehrer zeuge sein für das warten, wenn er schon die nächste Stunde gegeben hat?
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
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Stimmt auffallend.
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.08.2004
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ausserdem muss eine Fahrstunde wiederholt werden, wenn mehr als die Hälfte (nagelt mich nicht drauf fest) nicht gefahren werden konnte. Falls sie eine doppel oder dreifach Stunde gebucht hatte. Das hat man bei einer normal Stunde von 45 min schnell beisammen.
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
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Nun malt mal nicht den Teufel an die Wand!
Ein erfahrener Fahrlehrer kennt sich sicherlich auch mit Schäden/Kosten am Fahrzeug aus. Und wer macht sich denn die Mühe zur Polizei zu rennen um Fahrerflucht zu melden, wenn er die Adresse des Verursachers hat. Macht er sich doch unnötig Arbeit für nix.
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Natürlich du hast recht, mick. Ist ja nur im Falle eines Falles, nicht wahr??
Wir werden es ja bald erfahren.
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#18 |
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Gast
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Jaha - stimmt schon, wenns um nen Mordfall ginge hätte der Fahrlehrer keine Chance, da würd er demontiert werden. Aber so im Alltag einer Fahrstunde mit Blechschaden , also da denk ich schon kann der oder die Fahrschüler/in doch wirksam auf mildernde Umstände plädieren. Wenns überhaupt zu Stress aus der Richtung kommt. Ich kann mir nicht vorstellen, und das wäre ja auch eine glatte Falschaussage so wie ich es verstanden habe, dass er aussagen würde "ich habe ihr gesagt wenigstens eine Stunde zu warten und überall zu klingeln, und danach zur Polizei zu gehen". Und wenn er das so nicht gesagt hat würd er wohl auch ein gutes Stück Verantwortung tragen. Auch ohne grosses Vertrauen in die Rechtssprechung glaub ich nicht an eine wirkliche Gefahr aus der Ecke Fahrerflucht. Toitoitoi, jedenfalls...!
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#19 |
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Gast
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"Wenn sie im laufenden Jahr einen nur einen Schaden melden, lohnt es sich bei dem zur Zeit gültigen Beitragssatz, Tarif unf Fahrzeug einen Schaden bis 168€ selbst zu zahlen"
Ist son Service bei meiner Versicherung.. Aufem Versicherungsschein steht das ganz unten immer drauf.. Ansonsten bei der Vsg mal erkundigen.. Je nachdem wie die Maschine versichert ist dürftest du genau auf der Grenze liegen und es is egal wie du dich entscheidest.. Lass es dir halt mal vorrechnen zur Fahrerflucht: Nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Da der Halter des Wagens nix davon hätte dich anzuzeigen wird er es wohl höchstwarscheinlich auch nich machen. Dem gehts nur darum, dass er sein Geld bekommt.. |
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#20 | |
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Erfahrener Benutzer
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ... member of: grillrockers-essen |
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#21 |
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Gast
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hi An,
ich kann ganz gut nachvollziehn, wie's dir geht, da ich auch in einer meiner Fahrstunden nen kleinen Unfall hatte, allerdings glücklicherweise eindeutig nicht von mir verschuldet. Ich weiss nicht, wie die Rechtslage ist, aber ich glaube in der Situation - noch "unwissender" Fahrneuling + erfahrener Fahrlehrer - kann man davon ausgehen, dass dein Fahrlehrer dir da helfen müsste, dass du nix falsch machst in so ner Situation. Es sind bestimmt nicht alle Fahrlehrer so super selbstlose, nette Kerle (und da sollte man sich auch nicht drauf verlassen, selbst wenn man ganz gut mit dem klarkommt!), deswegen würde ich dir raten deinen Mut zusammenzunehmen, und deinen Fahrlehrer direkt drauf anzusprechen, was da noch an Kosten auf dich zukommen kann. Und zu fordern, dass die Fahrstunden nachgeholt werden. Wenn da tatsächlich jemand wegen Fahrerflucht kommt, wäre es eigentlich selbstverständlich, dass dein Fahrlehrer hilft dich zu entlasten. Und wenn er das nicht freiwillig macht - es ist sicher alles andere als gut für seinen Ruf und sein Geschäft, wenn Ex-Fahrschüler rumerzählen, dass sie von ihm in die Scheisse geritten worden. |
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#22 |
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Gast
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hilfe
und es is ja nicht so, dass ich freiwillig auf meiner gs fahre! die fahrschulmotorräder waren/sind alle zu hoch für mich und ich komm nicht auf'n boden!! mir wär's natürlich auch lieber auf ner fahrschulmaschine zu fahren, vorallem weil ich dann meinen "umkipp-schaden" nicht selbst bezahlen müsste!! na, ich bin auf jeden fall gespannt was noch so von meiner versicherung kommt....! achja, soll übrigens nächste woche prüfung haben...aaangst |
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#23 |
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Gast
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Was ist denn das für eine Fahrschule, die keine passenden Motorräder hat?
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#24 |
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Gast
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Bekommst du denn eine preisliche Vergünstigung dafür, dass du auf der eigenen Maschine fährs?
Achja... und.. wie groß/klein bist du denn? Eigentlich hat ne Fahrschule doch mehrere Maschinen, und eben auch eine (meist chopper) für ganz kleine... |
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#25 |
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Gast
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Das sind Fahrschulen die Bandits und andere Maschienen haben die nicht weitgenug tiefergelegt wurden!!
Tja An da ging es dir wie mir. Ich hatte auch schon überlegt meine eigene GS für die Fahrstunden zu nehmen und gerade aus Angst das ich diese umwerfe lieber weiter gesucht und dann eine Fahrschule mit Virago gefunden . Dort komme sogar ich bei einer größe von 155 mit den Füßen auf den Boden. Hoffe für dich das alles gut geht und du nicht noch Ärger bekommst. |
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#26 |
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Gast
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tja, ich hab ne fahrschule, die nur ne sv 650 und ne zu hohe gs hat
achja, und das mit der "preislichen vergünstigung"...hab in der fahrschule gearbeitet und so nen pauschalpreis von 800€ bekommen. sonst wär ich auch nie auf die idee gekommen den a-schein zu machen |
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#27 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich hatte auch kein anderes Problem... bin selber nur kleingewachsene 1.60 und in meiner Fahrschule musste ich die Kawa ER5 fahren mit der kleinsten Sitzbank ging das recht gut...
Hätten auch ein kleineres Moped gehabt aber die wollten die mir ungerne geben (hätten sie aus ner anderen Stadt immer holen müssen) und dann habe ich ausgehandelt... wenn ich inner Prüfung wegen der leicht zu groß geratenen Maschine durchrassel, sie mir die zweite Prüfung bezahlen... Aber ist nicht schön immer nur mit einem Fuss die Maschine zu halten... aber es ging Gott sei dank... Das du deine eigene fährst ist ja echt kacke... mich würde es auch gerne mal interessieren wieviel günstiger das dadurch wurde... |
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#28 | |
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Erfahrener Benutzer
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Alter: 44
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The Grim Reaper |
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Gast
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??!
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Gast
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Oh man, du Prinzregent der Getreidemahler, hättest Du den Thread aufmerksam gelesen, wärst Du auf ´ne Grössenangabe gekommen!!!
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Gast
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Naja, wie soll ich´s ausdrücken. Da wo Dein Mund ist, da hat Mick was ganz anderes. |
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Erfahrener Benutzer
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was ja unter umständen nicht unpraktisch ist !
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No one can destroy the metal The metal will strike you down with a vicious blow We are the vanquished foes of the metal We tried to win for why we do not know - Tenacious D |
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In dieser Reihenfolge Tweets????? http://www.smiley-channel.de/grafike....de_xxx006.gif |
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Gast
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nöööö http://www.mainzelahr.de/smile/boese/6914.gif http://www.mainzelahr.de/smile/boese/smileys13.gif |
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Danke Jungs, den Lacher hab ich jetzt gebraucht
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Faulheit - das ist, wenn jemand mit dem Cocktail-Shaker in der Hand auf das nächste Erdbeben wartet. |
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Gast
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Die sind ja geil, AUA! |
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Gast
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Erfahrener Benutzer
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ich hab nen 1000 bezahlt. allerdings in einer Verdammt guten Fahrschule.... war auch günstiger als normal..(ja, ja, die Kameraden :P )
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1000dm beim autoschein, 11 fs inkl prüfung
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gruß jan |
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kaum spricht man mal den Größenunterschied an, schon denken alle wieder nur an Sex und Gewalt. Immer dasselbe
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Ich konnte leider keine andere Fahren: Der hatte nur die EINE KARRE mit damals 27 PS!!! Nen Kumpel hat mich auf der Fahrschul-Karre gesehen und gesacht: Dat sah richtig scheisse aus. Soviel zu dem Thema 'haben doch alle Auswahl...' |
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Zitat:
ich habe damals für aund b 2800dm gezahlt, wovon 1000 auf b kamen, wobei man da dann noch 300dm grundgebühr drauf tun muss
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gruß jan |
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#47 |
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Gast
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Meine Fahrschule hat eine Yamaha XJ 600 N mit 34 PS und das selbe Teil ungedrosselt (fahre ich). Selbst mit dem niedrigeren Sattel kriege ich gerade mal die Fußballen (auch nicht ganz) auf den Boden.
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#48 |
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...und die XJ 600 N hat eine niedrigere Sitzhöhe als die GS500. Die ist ein Kollege von mir auch mal ganz kurz gefahren...
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The Grim Reaper |
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#49 | |
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Gast
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Zitat:
Ist es möglich, dass meine GS niedriger ist? Woran erkenne ich das? Was wird dabei gängigerweise umgebaut und wie kann ich es feststellen? Freitag gehts wieder auf den Verkehrsübungsplatz mit meiner kleinen GS & hoffentlich bleibts bei der Nachtfahrt nächste Woche, dann mach ich nämlich gleich danach die Prüfung.... |
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#50 |
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die höhe ist nicht unbedingt entscheidend für den stand.
die bank der xj ist meine ich breiter als die der gs, das macht mehr aus als 3cm in der höhe
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gruß jan |
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