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Alt 03.08.2006, 14:52:14   #1
ALF
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Standard Blinkerabstand

Sagt mal Leute,was ist jetzt eigentlich als Mindestblinkerabstand vorgeschrieben?
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Alt 03.08.2006, 15:00:27   #2
Sphinx
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Weiß es nicht mehr ganz genau, aber ich glaube:

hinten 23 cm

vorne 7 cm zum Scheinwerfer, darf aber auch nen bestimmten Abstand zum anderen Blinker nicht unterschreiten, aber den weiß ich überhaupt nicht mehr. Aber beim GS 500 Originalscheinwerfer stimmt auch der Abstand, wenn du die 7 cm einhälst, weil ich es auch so habe
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Alt 03.08.2006, 15:00:38   #3
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jepp,
hab mal in der stvzo nachgeschaut welche richtlinien für den an bau von blinkern bestehen.

hier nun der text vom gesetzgeber:

Blinkleuchten: Sie müssen von dem Innenrand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten zu der mittelsenkrechten Ebene des Motorrades einen bestimmten Abstand aufweisen: hinten mind.12cm, vorne mind. 17cm und zusätzlich mind. 10cm vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers. Werden sogen. Verkleidungsblinker an den Längsseiten des Motorrades montiert, so muss dieser Abstand mind. 28cm betragen. Die bei Umbauten beliebten “Ochsenaugen” bzw. Lenkerendenblinker, dürfen anstelle der vorderen und hinteren Blinker montiert werden, wenn sie zueinander mind. einen Abstand von 56cm aufweisen. Werden sie lediglich als Ersatz für die vorderen Blinker verwendet, kann dieser Abstand auch kleiner sein.
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Alt 03.08.2006, 15:00:44   #4
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sorry doppelt!
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Alt 03.08.2006, 15:02:43   #5
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sorry doppelt
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Alt 03.08.2006, 15:02:50   #6
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sorry, hatte debug fehler angezeigt!

Was haste den vor ALF?? :P
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Alt 03.08.2006, 15:03:19   #7
Sphinx
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Oder so
Aber selbst die Originalblinker haben niemals einen Abstand von 10 cm zum Scheinwerfer.
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Alt 03.08.2006, 19:02:35   #8
ALF
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Zitat:
Zitat von Besserwisser
EG-Richtlinie: (93/92/EWG; ECE-R53)
vorn 240 mm, hinten 180 mm (Abstand zum Scheinwerfer ist nicht vorgegeben.)

Hatte schon bei mehreren älteren Moppeds den nachträglichen Eintrag:

Fahrzeugbeleuchtung entspricht Richtlinie 93/92/EWG

Genau das wollte ich wissen.Danke Euch allen
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