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Alt 26.04.2006, 14:47:05   #1
Cadfael
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Hallo Kay,

ein Knöllchen auf einem PKW Parkplatz???
Weswegen? War Parkscheibenpflicht? Möglichkeit wäre dann zur Polizei zu fahren und eine Anzeige zu erstatten. Wegen Diebstahl deiner Parkscheibe!

Gruß
Andreas
Cadfael ist offline  
Alt 26.04.2006, 14:58:19   #2
Eleven7
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Oh, mann, diese rotzigen Frauen vom Ordnungsamt.

War bestimmt die Käkenmeister, die nervt echt. Ich stand mal mit meiner vor der Bank am Marktplatz, und hab mich noch so hingezwängt, dass ich am rechten Ende quasi auf dem letztem Streifen Stand Seitenständer auf Parkplatz, Reifen 2cm ausserhalb. Ich hol Geld ab, steht da die Tussi und meint so "Sie stehen ja wohl offensichtlich auf dem Behinderten Parkplatz (ist ja da nebenan)" ---15€ Da dacht ich "wer ist hier wohl behindert."

Geh dich beschweren, das kann ja wohl nicht sein, das jetzt schon auf Parkplätzen Halteverbot herrscht.
Eleven7 ist offline  
Alt 26.04.2006, 14:59:55   #3
Chrissi
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Hab per Zufall wo anderes dieses Zitat hier gefunden:

Geht darum wie man einen Parkzettel an das Motorrad kriegt ohne das er geklaut wird.
Von einem Geldbeutel, die Seite mit dem Klarsicht-Einschubfach herausschneiden, die 3 geschlossenen Seiten mit Klebstoff oder Silikon abdichten, an der offenen Seite in der oberen und der unteren Seite die Ösen anbringen, fertig.
Parkschein in die Hülle schieben und die Hülle mit dem Vorhängeschloss verschließen.
Gleichzeitig mit dem Schloss die Hülle an Gas-, Bremszug o.ä. festschließen.

Was manche Menschen dem Motorrad antun!!
__________________
Für die einen ist es Gehen,
aber ich weiß ich drehe die Erde unter meinen Füßen, bis sie sich an der richtigen Stelle befindet!
Chrissi ist offline  
Alt 26.04.2006, 16:42:49   #4
Patr0ck
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Zitat:
Zitat von Kay73
P.S. Marktplatz HWI: Direkt vorm Rathaus ist nur Parkverbot, nicht Halteverbot, für Gang zur Bank reicht das manchmal... Bloß nicht versuchen, auf den Marktplatz zu stellen. Da ist Halteverbot, es sei denn, Du ziehst nen Parkschein!
Ne, dass kann nicht zum Geldholen reichen, weil du Parkst sobald du länger als 3min stehst ODER das Fahrzeug verlässt
 
Alt 26.04.2006, 17:41:55   #5
Salvan
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Nach §12, Absatz 3, 8e der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist.

Ist ein Parkplatz-Schild mit einem Zusatzschild "PKW" (http://www.logodatenbank.de/displayi...um=123&pos=105) ausgestattet, dürfen dort also keine anderen Kraftfahrzeuge (Fahrzeuge >2,8t; LKW, Motorräder, usw.) parken. Seltsam? Is aber so... Deutschland eben...

Bei allen anderen Parkplätzen ohne Zusatzschild gilt: Ein Motorrad darf auf dem gesamten, als Parkplatz markierten Stellplatz abgestellt werden. Aber Achtung: Ist das Parken auf Gehwegen durch ein Zusatzschild oder entsprechende Markierung erlaubt, MUSS das Motorrad innerhalb der Markierung AUF dem Gehweg abgestellt werden.

Zur BAB: Sollte entlang der Zu- und Ausfahrt kein Halteverbotschild angebracht sein, darf zum Parken des Motorrads "der äußerste rechte Rand des Fahrbahnstreifens" verwendet werden.
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~ Salvan

GS 500 E | 10.03.1993 | 34kW | > 27 TKm
Salvan ist offline  
Alt 26.04.2006, 17:51:06   #6
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Standard Parjschein?!

Müsst ihr wirklich Parkscheine ausfüllen in Deutschteland?

Bei uns gelten keine Kurzparkzonen für Motorräder da eben die Anbringungsmöglichkeit fehlt!
Und für sowas wie eine Bank..da gibts sicher 5-10 Meter vor oder nach einer engen Stelle neben einem Behinderten Parklplatz auch irgendwo eine kleine Lücke in die man das Motorrad stellen kann oder?!

Warum also provozieren?! Is ja nicht grad so das man mim Bike keine Parkmöglichkeiten findet bei denen einem keiner was anhaben kann! Geht man hald vielleicht 10 Meter mehr!
 
Alt 26.04.2006, 18:00:53   #7
svo
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Standard Re: Parjschein?!

Zitat:
Zitat von Ottakringer
Müsst ihr wirklich Parkscheine ausfüllen in Deutschteland?

Bei uns gelten keine Kurzparkzonen für Motorräder da eben die Anbringungsmöglichkeit fehlt!
Und für sowas wie eine Bank..da gibts sicher 5-10 Meter vor oder nach einer engen Stelle neben einem Behinderten Parklplatz auch irgendwo eine kleine Lücke in die man das Motorrad stellen kann oder?!

Warum also provozieren?! Is ja nicht grad so das man mim Bike keine Parkmöglichkeiten findet bei denen einem keiner was anhaben kann! Geht man hald vielleicht 10 Meter mehr!
Kurzparkzonen gelten bei uns schon auch für Motorradfahrer, aber es gibt keine Kennzeichenpflicht. Soll schon vorgekommen sein, dass Parksheriffs mit der Kreidestrich-Methode Parksünder überführt haben...
svo ist offline  
Alt 26.04.2006, 18:44:19   #8
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deswegen lehrte mich mein Fahrlehrer, dass ich immer ein Stück Kreide dabei haben solle! Ist n Strich am Reifen, so machste einfach noch zwei dazu!

Zum Thema: Ich finds echt saumäßig von den Ordnungshütern.. :-X
 
Alt 26.04.2006, 19:15:49   #9
Eleven7
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Standard Re: Parjschein?!

Zitat:
Zitat von Ottakringer
Bei uns gelten keine Kurzparkzonen für Motorräder da eben die Anbringungsmöglichkeit fehlt!
Und für sowas wie eine Bank..da gibts sicher 5-10 Meter vor oder nach einer engen Stelle neben einem Behinderten Parklplatz auch irgendwo eine kleine Lücke in die man das Motorrad stellen kann oder?!

Warum also provozieren?! Is ja nicht grad so das man mim Bike keine Parkmöglichkeiten findet bei denen einem keiner was anhaben kann! Geht man hald vielleicht 10 Meter mehr!
Ich würde eher sagen, dass ich statt einen ganzen anderen Parkplatz zu benutzen, platzsparend Raum genutzt habe, der Autos in der Situation nicht zugänglich war. Platz gibt es da übrigens keinen, im Durchschnitt bleibt jeder Parkplatz nur für die Dauer des notwendigen Ein-und Ausparken frei. Die Moppedplätze wurden (nach Missbrauch als Baustelle)ja wieder abgeschafft.

Wenn ich als Motorradfahrer den Leuten den Gefallen tue, und Platz spare und für knappe 120sek. meinen Hinterreifen 2cm auf einem Parkplatz für Behinderte stelle dessen "Besetzer" so schlampig einparkt, dass da halt noch genug (!) Platz ist, dann sehe ich nicht ein warum ich 15€ (das sind z.b. 3h miese Ferienarbeit) zahlen muss.

Gleicher Ort, andere Zeit: Ja ich gebe zu einmal im Halteverbot geparkt zu haben, aber: Zwei Autos, ein Mopped (meins) stehen im Halteverbot, meine in der Mitte. Ich komm auch aus der Bank (insgesamt war ich 3min weg) steht da die Politesse. Geil. 15€ der BMW und die andere Karre hatten keine Knöllchen... warum bekomme ich ihn dann. Weil ich Motorradfahrer bin?

Ich find das ganze mit den Parkplätzen sowieso affig, es sollte nur Parken/Verbot, Ladezone, und Feuerwehrzufahrt o.ä. geben


Und: was ist eigentlich ein Parkschein genau? Parkplatzmiete? Wenn zwei/3/4 Moppeds auf einem Feld stehen, müssen die dann auch 2/3/4mal soviel bezahlen für den gleichen Platz?
Eleven7 ist offline  
Alt 28.04.2006, 10:42:58   #10
GS-Noob
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Standard Re: Parjschein?!

Zitat:
Zitat von Ottakringer

Und: was ist eigentlich ein Parkschein genau? Parkplatzmiete? Wenn zwei/3/4 Moppeds auf einem Feld stehen, müssen die dann auch 2/3/4mal soviel bezahlen für den gleichen Platz?
nö, die müssen sich den betrag halt teilen, die gebühr ist meines wissens nicht an die zahl der fahrzeuge gebunden, kannst also zu 5t auf einem stehen, dan zahlst nur einmal, kannst mit nem auto und anhänger 3 plätze blockieren, dann zahlst halt 3mal.

Zitat:
Sagt mal, geht es nur mir so, oder vermißt ihr auch auf der Dosenbahn Parkplätze für Mopped-Fahrer?
War ja früher auch immer auf dann den PKW-Stellplätzen zu finden, aber nachdem es auf nem PKW-Stellplatz hier nen Knöllchen für mich gab (in Wismar), bin ich da etwas unsicherer geworden. Okay, hier haben wir jetzt bei der betreffenden Parkfläche nen weiteres Schild (Motorräder), aber auf der Dosenbahn darf ich immer wieder nur parken, wenn ich LKW oder PKW fahre.
Ist vielleicht schon mal einer deswegen bestraft worden?
bei uns vor der schule gabs mal so ein drama, da ist die ganze straße runter pkw parkplatz, allerdings ist die straße so eng, dass wenn mal wirklich ein pkw dort parkt, der bus schwierigkeiten beim durchquetschen hat. es kam sogar mal ne durchsage, das alle mopedfahrer die da parkten, ihre fahrzeuge wegstellen sollen, es würden ab sofort kontrollen gemacht. ich hab mein möp nicht weggestellt und es kam nie was.
seit einiger zeit steh ich morgends aufm gehweg, der ist über zwei meter breit, also stöt kein (oder doch?) der hausmeister kam dann mal ganz genüsslich hergewatschelt und hat mir grinsend gesagt, dass die rennleitung heute morgen alle nummern aufgeschrieben hätte....
schau mer mal was kommt, ich glaub nicht daran
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Alt 28.04.2006, 11:10:16   #11
King Madness
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@ GS-Noob
Das ist nicht gaz richtig, was du erzählst :

• An Parkuhren bezahlt einer (bzw. kann man sich das teilen) und es dürfen max. 3 Motorräder parken (Urteil LG Düsseldorf)
• Parkscheine muss JEDES Fahrzeug einzeln haben, da man nicht den Parkplatz bezahlt, sondern die Genehmigung zum Abstellen und die benötigt jedes Fahrzeug einzeln.

Quellen :
http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratg ... 50170.html
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Alt 28.04.2006, 11:10:46   #12
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Einen Teufel würde ich tun für mein Mopped einen Parkschein zu lösen. Mach ich ja nicht mal beim Auto.

Da hinstellen wo Platz ist und fertig. Gab noch nie Ärger.
 
Alt 28.04.2006, 11:14:40   #13
King Madness
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Diese Diskussionen hatten wir schon öfter und ich kenne auch 2 Leute, die Ihr Motorrad beim Abschleppunternehmer abholen durften ...
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Alt 28.04.2006, 11:19:03   #14
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Zitat:
Zitat von King Madness
Diese Diskussionen hatten wir schon öfter und ich kenne auch 2 Leute, die Ihr Motorrad beim Abschleppunternehmer abholen durften ...
Die müßen es dann aber schon auf einen Behindertenparkplatz bzw. in eine Feuerwehrzufahrt gestellt haben. Mann wird normalerweise nicht abgeschleppt nur weil man kein Parkticket hat.
 
Alt 28.04.2006, 11:23:34   #15
King Madness
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Zitat:
Zitat von DerKilla
Die müßen es dann aber schon auf einen Behindertenparkplatz bzw. in eine Feuerwehrzufahrt gestellt haben. Mann wird normalerweise nicht abgeschleppt nur weil man kein Parkticket hat.
Überziehe mal mit deinem Auto die Parkzeit um mehr als 2 Std. dann kannst du dein Auto suchen gehen.

Im Ruhrgebiet sehen die Herren des ordnungsamtes (Politessen) das auch für Motorräder und die wollen Geld verdienen.
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Alt 28.04.2006, 18:54:03   #16
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In München isses noch lustiger....

Musste zur !!! KFZ-Zulassungsstelle!!! PKW-Plätze zum schrägparken davor...
Platz zwischen 2 Dosen gewesen, niemand behindert, abgestellt...
Zurückgekommen, Ticket gehabt über 10 EU. Begründung: "Genügend Platz auf dem Gehweg vor der Behörde"...

Bananenrepublik Deutschland.....
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Alt 28.04.2006, 19:01:56   #17
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Und ich dachte, man kann das zierliche Motorrad überall hinstellen, wo niemand behindert wird.

Was für ein Schmarn.
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Zitat:
Zitat von Bruce Dickinson
There are just 2 kinds of music: heavy metal and bullshit!
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Alt 28.04.2006, 19:13:47   #18
GS-Noob
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Zitat:
Zitat von King Madness
@ GS-Noob
Das ist nicht gaz richtig, was du erzählst :

• An Parkuhren bezahlt einer (bzw. kann man sich das teilen) und es dürfen max. 3 Motorräder parken (Urteil LG Düsseldorf)
• Parkscheine muss JEDES Fahrzeug einzeln haben, da man nicht den Parkplatz bezahlt, sondern die Genehmigung zum Abstellen und die benötigt jedes Fahrzeug einzeln.

Quellen :
http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratg ... 50170.html
ok, dann gebe ich ich geschlagen, ich dachte echt es wär so wie geschildert, wollt hier nicht mutwillig falsche informationen verbreiten, sorry
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Alt 28.04.2006, 20:20:17   #19
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Zitat:
Zitat von Verbali
Um die Diskussion mal nen bisschen zu erweiterm:

Kennt irgendwer von euch nen Parkhaus, in das man mit nem Mopped rein darf???

Klar, hier bei uns darf man mit dem Mopped ins Parkhaus. Warum sollte das auch nicht so sein?
 
Alt 29.04.2006, 10:01:33   #20
Reinki
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bin mal in ein parkhaus reingefahren, schranke ging bei mir irgendwie nicht auf, bin dann vorbei gefahren...hmm bei der schranke wo ich dann irgendwann wieder raus wollte kam man aber nicht vorbei

bin dann nach kurzem überlegen durch die einfahrt wieder raus
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Alt 29.04.2006, 11:16:34   #21
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Alt 29.04.2006, 12:25:02   #22
King Madness
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Zitat:
Zitat von ZRX-Man
Musste zur !!! KFZ-Zulassungsstelle!!! PKW-Plätze zum schrägparken davor...
Platz zwischen 2 Dosen gewesen, niemand behindert, abgestellt...
Zurückgekommen, Ticket gehabt über 10 EU. Begründung: "Genügend Platz auf dem Gehweg vor der Behörde"...
Da stellt sich die Frage, war dieser Parkraum speziell für PKWs ausgeschildert ?



Wenn ja Pech, wenn nein, Einspruch erheben.
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Alt 02.05.2006, 12:16:55   #23
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Alt 02.05.2006, 15:26:03   #24
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Thx 4 Infos, hat sich aber eh schon lange erledigt mit Einspruch (so ca. 3 Jahre her...).

Aber Absurdistan lässt grüßen...

Und Ralf-Georg:
Soweit ich mich erinnere, war da kein Extra-Schild für Dosen...
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