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Alt 22.05.2006, 14:24:54   #1
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Standard Fachwerkstatt

Hallo stimmt es das die Fachwerkstatt nur entdrosselt wenn danach eine Eintragung in den Fahrzeugschein vorgenommen wird?? Ich dacht immer die Haftung trägt der Fahrzeugbesitzer? Und was ist wenn ich nur den Vergaser bringe zum säubern und entdrosseln.Da können die doch auch keine Fahrzeugabnahme machen!! Wie ist da die gesetzliche Regelung?? Es geht nur um die Frage nicht um die Folgen!! danke cu Zecke
 
Alt 22.05.2006, 14:33:26   #2
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Standard

Blödsinn, die müssen nur einen Schrieb machen, was Sie getauscht haben, als Bestätigung für den Tüv und der trägt das anhand von der Bestätigung und dem Gutachten für offene Leistung ein...

Wenn se ein Problem damit haben geh zu ner anderen Werkstatt, oder Entdrossel selber, oder sag denen, dass Du den dann die eingetragene Leistungsänderung denen zeigst...
 
Alt 22.05.2006, 14:41:25   #3
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Standard -

Tja ich war bei dem und der hat gesagt das er das nur macht wenn danach eine Eintragung stattfindet. Da sonst auf der Rechnung entdrosseln steht -sprich das Fahrzeug nicht mehr zu der Betriebserlaubnis
passt- also fahren ohne Betriebserlaubnis. Wenn dann was passiert könnte er haftbar sein - ich halte das für eine Quatsch-
 
Alt 22.05.2006, 14:53:03   #4
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Standard Re: -

Zitat:
Zitat von Zecke
Tja ich war bei dem und der hat gesagt das er das nur macht wenn danach eine Eintragung stattfindet. Da sonst auf der Rechnung entdrosseln steht -sprich das Fahrzeug nicht mehr zu der Betriebserlaubnis
passt- also fahren ohne Betriebserlaubnis. Wenn dann was passiert könnte er haftbar sein - ich halte das für eine Quatsch-
Sag zu ihm entweder er entdrosselt das und Du zeigst ihm ne Woche später den Eintrag, damit er zufrieden ist (trotzdem Blösinn).
Oder Du machst das einfach selber. Ist nicht so schwer...
Dann dürfte ja LKM auch keine Motoren tunen, dass kann man nichtmal eintragen...
 
Alt 22.05.2006, 14:59:37   #5
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Man ist heute vor nichts mehr sicher !!!













"Keine Gnade mehr mit denen, die nicht erforscht haben und doch reden!"
 
Alt 22.05.2006, 15:03:35   #6
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Ich nehme eure Antworten im Hinterkopf mit und werde nochmal sticheln. Denn ich sehe nicht ein, wenn der den Vergaser säubert dann kann er auch gleich entdrosseln sonst muss ich ja nochmal auseinanderbauen so ein Quatsch aber auch!!!
 
Alt 22.05.2006, 20:15:54   #7
Johannes_S1987
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er muss dich lediglich darüber informieren was er an der maschine gemacht hat und dass es nicht zulässig ist damit längere zeit zu fahren sondern dass du eigentlich schnellstmöglich zum tüv musst...ansonsten würd ich mich da auf keine diskussion einlassen kunde ist könig... gut wenn du da jetz schon ewig kunde bist und das auch gerne weiterhin bleiben möchtest von mir aus. darfst du denn schon offiziell offen fahren? weil wenn er weiss dass du das nicht darfst aber trotzdem fahrzeughalter bist weiss ich nicht wie das mit der rechtslage ist....
 
Alt 23.05.2006, 10:00:09   #8
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Ja ich darf offen fahren bin 38 und mein leben besteht fast nur aus Motorradfahren -fahre auch im Winter- und deshalb verstehe ich meinen Händler nicht, werde ihn mir nochmals zu Brust nehmen. Ich habe mehrere Motorräder und hab keine Ahnung warum der sich in dierser Sache so anstellt!!!
 
Alt 23.05.2006, 10:38:55   #9
MarkusN
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Zitat:
Zitat von Zecke
keine Ahnung warum der sich in dierser Sache so anstellt!!!
Vielleicht kürzlich einem Achtzehnjährigen die Maschine aufgemacht und drangekommen?
 
 

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