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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also einiges versteht sich ja von selbst, eine Frage hätte ich allerdings doch noch bevor ich nächsten Monat zum TÜV muss!
Ist irgend jemandem bekannt ob der TÜV ein zu kurzes Schutzblech (eher Schutzplaste) bemängelt Hab ja nun schon einige Bikes unserer User angeschaut und festgestellt, dass Eure nicht länger sind als meins - ich meine aber nicht die Originalgrösse - sondern die Moppeds an denen es bewusst gekürzt wurde Hat Euch der TÜV schonmal deshalb angezinkt oder besser bemängelt Gruss Marco |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Soweit ich weiß, schauen sie da mittlerweile drüber weg, zumindest solange du den Rückstrahler nicht einfach mit entfernt hast. Der sollte auf jeden Fall noch irgendwo vorhanden sein.
Genau weiß ichs aber nicht, bin erst im September mit TÜV fällig Am besten vor der Prüfung den Prüfer erstmal unverbindlich nach solchen Sachen fragen: wenn der gleich sagt: nene, dann kannst du wenigstens wieder wegfahren und versuchen, da noch was dran zu ändern. Wenn er sagt: geht schon, dann gehts schon Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Genau von Dir Cherry hatte ich eigentlich auch eine Antwort erhofft, denn als ich nochmal genauer hingeschaut hab, fiel mir auf das deins noch kürzer ist als meins
Rückstrahler Meinst Du das Katzenauge Originalscheinwerfer sind auch nicht mehr dran, sondern das Cateye - Rücklicht. Werd mich wohl besser erstmal erkundigen, hätt ja sein können das es jemand ganz genau weiss, trotzdem Danke. Gruss Marco |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
ich hab das Teil, was am Schutzblech angeschraubt war, entfernt. Das Katzenauge habe ich am Rest vom Schutzblech befestigt. Keine Mängel. Solange das Rücklich E - geprüft ist und funktioniert, gibt es keine Probleme. Nummernschildbeleuchtung sollte auch da sein. Gruß Silvio |
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Zitat:
![]() So hab ich das bei mir schon länger (weil es ja auch wegfällt, wenn man nur die Verlängerung abschraubt) und zumindest damit war der TÜV dann immer zufrieden. So komplett gekürzt hab ich das eben erst letzten Sommer, und mußte damit noch nich zum TÜV. Cherry
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Salve,
es geht sorgar noch kürzer. Habe bei mir gar ichts mehr dran. Mein Rücklicht hat integrierte Rückstrahler und somit auch kein Problem. Falls der TÜV was sagt, habt ihr ja sicherlich noch den Teil des Spritzschutzes denn man abschrauben kann oder ? Alsoeinfach den für den TÜV provisorisch anschrauben und fertig. Gruß X-Trem |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi,
@cherry du hast ein problem! auszugweise zitiere ich mal § 60 stvzo ausgestaltung und anbringung der amtlichen kennzeichen: ...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung von Kennzeichen müssen den Mustern, Maßen und Angaben in Anlage Va entsprechen;... ... Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein... ...Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m -; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m lesbar macht... greetz sascha |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.11.2002
Ort: Wiesbaden
Alter: 41
Beiträge: 373
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Was ist die Moral von der Geschichte?
Wenn der Tüv mängelt, fährt er nach Hause und biegt es grad, kommt zurück und fertig Sensenmann |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo erstmal...
Kleine Tips für den Tüv! Das mit den 30° ist nicht das Problem. 1. Kennzeichen ist eine Urkunde und darf vom Inhalt und von der Form nicht verändert werden. Knicken ist grundsätzlich verboten und wird bemängelt. 2.Ein Spritzschutz muß auch bei gekürztem Schutzblech vorhanden sein und das Kennzeichen darf nicht als Spritzschutz benutzt werden, weil Urkunde ect. blabla. --> wird auch bemängelt Ein Blech hinter dem Kennzeichen reicht schon als Spritzschutz aus. 3. Nur Fahrzeuge mit EG-Zulassung dürfen offiziell mit gekürztem bzw. kurzem Spritzschutz fahren. Da die meisten GS aber eine Deutsche Zulassung haben gelten die max 150mm über Achse. 4. und letzer Punkt: Ein guter Tüv-Prüfer wird über Punkt 3 hinweg sehen, aber Punkt 1 und 2 sollten erfüllt sein. Aber jeder ist für sein Motorrad selber verantwortlich, dehalb macht was ihr wollt... Michael |
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#10 | |||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Zitat:
Zitat:
Ohne Verlängerung ist mein Spritzschutz ungefähr genausolang wie das (nichtgebogene) Kennzeichen. Und so hatte ich das schon seit Jahren (so ganz kurz isses erst seit letztem Sommer) und da hat noch nie irgendein TÜVie was gesagt. Zitat:
Wie gesagt: Spritzschutz ist nicht das Problem, Kennzeichen innerhalb von 5 sek auch nicht *g* dann muß ich eher die Auspuffanlage runterschrauben Noch ne Story am Rande: meine erste GS hatte doch nen Motorschaden und stand dann ca. 10 Monate rum, eh ich es endlich geschafft hatte, nen ATM zu besorgen und den auch einzubauen. In dieser Zeit lief auch der TÜV ab, und abgemeldet war sie logischerweise auch. Hatte dann nen Käufer. Der sollte ein Kennzeichen besorgen, damit ich damit nochmal zum TÜV kann (wollte sie ihm nicht ohne geben). Hat er nicht rechtzeitig geschafft. Naja, hab ich einfach das Kennzeichen von meiner 2. Suzi abgeschraubt und bin damit hingefahren Und kurz bevor er fertig ist, fällt ihm das Kennzeichen auf *gg* Kurz dumm geguckt, ich ihm erklärt, wieso und warum... meinte er: naja, eigentlich darf ich dich ja so nicht fahren lassen... aber mach nur, ich hab nix gesehen Ja, ich hätte auch nur mit dem alten Kennzeichen fahren können, aber das war irgendwohin verschwunden... 3 Tage später hab ichs dann wiederentdeckt Cherry, erwähnte ich schon, das die Behörden hier in der Provinz lockerer drauf sind? btw: mein Onkel is TÜV-Prüfer in Berlin, also wer aus der Gegend kommt, und da mal hinmuß... ich kann mal mit ihm reden
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.05.2002
Alter: 42
Beiträge: 248
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Hi,
also ich habe bei meiner GS das untere Teil abgeschraubt und bin ohne die verlängerung zum TüV... Folge: 1. er meinte, das muss ich dann halt wieder hin machen 2. im TüV bericht unter Mängel: Zu kurzer Spritzschutz... Naja, aber das is wurscht durchgefallen ist man deswegen nicht... also nur JAJA (leck mich am..) und wieder gehen... MICHi |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also ein Kolege von mir hatte seinen "Spritzschutz" an seiner Bandit auch abgemacht. (Muss man ja auch!
Allerdings hat der deshalb keine Plakette bekommen. Aber das lustige ist, er hatte das originalteil nicht mehr. Deshalb hat er sich einfach ein 2kg!! Stahlstück drangemacht. Das fand der TÜV wiederum vollög ok... Die Spinnen, die Römer... |
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#13 |
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Gast
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30 Grad in Fahrtrichtung,Geil ich biege meins nach Vorne
Wie das wohl aussieht André |
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