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Alt 08.03.2012, 14:24:07   #1
bbg
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Standard Motorrad gekauft und nun?

Hallo,

Habe mir eine GS 500 BJ 94 kauft.

Habe Führerschein A beschränkt. Die Drossel von Alpha Technik ist schon bestellt.

Ich wollte nun wissen wie es weiter geht. Ich habe noch nie ein Fahrzeug gekauft und kenne mich überhaupt nicht aus.

Hab mit dem TÜV Prüfer gesprochen: ich kann selbst zum TÜV fahren wenn ich einen Termin hab und das Motorrad sonst keine Mängel hat.

Ich habe aber nur noch das alte Kennzeichen welches ein Sessionkennzeichen von 04 bis 10 ist.

Kann ich mir schon eine neues machen lassen auch wenn ich noch keine neuen Papiere habe?

Kann mir den neuen Fahrzeugschein/ brief erst machen lassen, wenn das Motorrad beim TÜV war und die Leistungsänderung eingetragen worden ist.

Nach dem TÜV zur Versicherung und dann zur Zulassungsstelle oder umgekehrt?

Wie lange dauert das etwa? Ich bin ziemlich heiß aufs fahren wo ich doch schon so lange warten musste...

Danke schonmal für eure antworten!

Liebe Grüße
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Alt 08.03.2012, 14:37:48   #2
Marsl
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Also wenn du die Drossel eingebaut hast Ostrand alles je nach Ansturm bei der Zulassung und Auftragslage beim TÜV ne Sache von insgesamt 3 Stunden (runfahrerei eingeschlossen)
Zumindest hier zu Lande
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Ich wünsche allen eine wunderschöne Saison
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Alt 08.03.2012, 14:41:17   #3
Marsl
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Edit : das mit dem neuen Kennzeichen würde ich machen wenn du weißt was du für eine bekommst denn vielleicht gibt es dein Wunschkennzeichen nicht... Und dann kannst das neue auch wieder nicht benutzen.
Aber prinzipiell wenn du 100 prozentig weißt was du für eine Nummer haben wirst und die auch frei ist dann könntest du es schon machen lassen um auf deine eigentliche frage zurück zu kommen
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Alt 08.03.2012, 14:43:31   #4
Marsl
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-umbauen
-beim TÜV eintragen
-Deckungskarte holen (Versicherungen verschicken die mittlerweile per Email nach einem Anruf)
-dann zur Zulassung

Losfahren
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Alt 09.03.2012, 08:15:53   #5
klassikfon
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Das fahren eines Fahrzeugs zur Zulassungsstelle und zum TüV / Dekra ist theoretisch auch mit dem alten Kennzeichen möglich. Das Gesetz sagt:

In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind..

zu beachten:

- angrenzender Bezirk
- Kennzeichen müssen sichtbar am Fahrzeug angebracht sein

Ich bin bei sowas immer skeptisch. Im Falle einer Kontrolle ist es fraglich, ob der Polizist da so tiefgreifend darüber Bescheid weiß. Das sind ja auch nur Menschen und ich würde mich als Polizist sofort an dem Saisonkennzeichen stören...

Theoretisch sollte es so gehen:

-erst zur Versicherung, EVB-Nummer geben lassen, in diesem Falle unbedingt schriftlich
-dann das alte Kennzeichen anbauen und ab zum Prüfer, Drosselung eintragen lassen
-dann weiter zur Zulassungsstelle und auf Dich an- bzw ummelden.

allerdings geht das nur, wenn das alte Kennzeichen nicht von "weit weg" ist....angrenzender Bezirk halt.


Ich würde das nicht machen. Bin mir sicher, das es bei einer Kontrolle oder gar bei einem Unfall nur Ärger gibt. Hast Du niemanden in der Familie der Dir da helfen kann? Am besten wäre es doch, das Motorrad auf einem Anhänger oder in einem Transporter zum TüV zu bringen. Zur Zulassungsstelle dann mit allen Papieren und Zuhause das neue Kennzeichen anbringen....und ab geht die Post...

Gruß Ric
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Alt 09.03.2012, 15:10:04   #6
Ghostrider
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Beiträge: 1.881
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Kilometer: >33000
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Übrigens: Wenn du deinen Prüfer gut kennst und der auch nett ist, dann braucht das Möpp keine Zulassung, d.h. Kennzeichen.
Er verzichtet auf die Probefahrt und macht nur einen Bremsentest im Fahrversuch auf dem TÜV-Gelände.
D.h. es ist nicht unbedingt erforderlich, dass dein Motorrad zugelassen ist.
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