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Alt 29.04.2004, 21:30:33   #1
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Beiträge: n/a
Standard Keine Hinterradabdeckung ?!?

Hab gerade was gefunden...

Zitat:
...Die nach deutschem Recht bei diesem Umbau fehlende Radabdeckung interessiert nach Europa - Recht kein Schwein mehr !! "also nicht ins Horn boxen lassen" >> Es gibt kein Gesetz das die Radabdeckung bei Fahrzeugen nach EG regelt .
Finde ich interessant.
Meine GS hat so 'n E-Aufkleber aufm Rahmen.
Also ist sie ja nach EG-Recht zugelassen.
Brauche ich somit keine Hinterradabdeckung ?

Werde das jedenfalls nochmal mit dem TÜV absprechen
und notfalls austragen lassen. Das Geld isses mir wert.

Achso : Nachzulesen im Original etwa in der Mitte unter Heckumbau

http://www.moto-point.net/htm/SV1000s/beschreibung.htm
 
Alt 30.04.2004, 20:07:32   #2
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo erstmal...

Da ist schon einiges zu geschrieben worden....

Also:
Wenn dein Fahrzeug ab `98(oder `99?) im Sammelverfahren nach EG-Recht zugelassen ist(steht im Brief auf der letzen Seite), dann ist kein Spritzschutz mehr für Motorräder vorgeschrieben.
Bei Fahrzeugen die nach Deutschem Recht zugelassen sind gilt weiterhin die 150mm über Radachse.
Kannst du auch im Gesetzestext der StVZO nachlesen...

Hier ein Beipieltext von einer Tüvseite:
Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse reichen das hintere Ende darf nicht höher als 150 mm über der Horizontalen durch die Radachse liegen.(Bei Motorrädern mit Vollverkleidung werden bereits Abweichungen toleriert)

Am Hinterrad muss die Abdeckung nach vorn wie nach hinten mindestens 150 mm über die Horizontale durch die Radachse reichen.

Die angegebenen Maße gelten bei Abgebockten und unbelastetem Fahrzeug. Es sind Mindestmaße.

Die Abdeckungen müssen nicht unbedingt der breite der reifen entsprechen sondern nur so breit sein um die Lauffläche des Reifens auf der Fahrbahn abzudecken. Es ist auch unerheblich aus welchem Material die Abdeckung besteht. Aber: Bei Kunsthoffteilen muss ein Nachweis über Splitterverhalten vorliegen. Es muss lediglich darauf geachtet werden die Abdeckungen den reifen wie erforderlich abdecken.

An neueren Motorrädern (ab BJ 199 findet man oft Radbadeckungen die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt daran dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.

Dies gilt aber nur für die ab dem genannten Baujahr. Die älteren Motorräder müssen weiterhin die in den vorhergehenden Absätzen genannten Anforderungen erfüllen.


Michael
 
Alt 01.05.2004, 11:34:07   #3
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

OK - dann ist ja alles geklärt.

Und man erkennt gleich wieder das das alles Schwachsinn ist
hier in Deutschland.

Wenn ich ne 97er Maschine nehme und ne 98er sind die doch wohl
ziemlich genau identisch.

Bei der einen darf man den Spritzschutz komplett abmachen
und bei der anderen nicht und das nur, weil das Baujahr nicht stimmt.

SUUUPER

Ist die GS nach 98 nach EG geprüft ?
Kann ich leider nicht nachgucken, da ich ne 95er habe
 
Alt 01.05.2004, 20:56:43   #4
ghostrider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

das kapier ich irgendwie nich,
also wäre das wenn man bei ner 95er GS das Heck ordentlich höherlegt verboten wenn man dann ohne Hinterradabdeckung rum fährt oder WIE ??
MFG STefan
 
Alt 01.05.2004, 22:08:57   #5
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

ich würd mal sagen ja...
bei neueren auch - außer sie sind nach EG abgenommen.
Kann aber doch net sein.
Es fahren soo viele Fighter rum, die haben das nicht.

Wie schaut das eigentlich aus wenn man das Heck umbaut
und den Heckumbau eingetragen bekommt - ohne das der Schutz dran ist.
Zählt das dann - oder ist das im Zweifelsfall dann Sache vom
Trachtenverein wenn der vor dir steht.
Es wird ja bestimmt nicht miteingetragen, das man keinen
Spritzschutz montiert hat - und das trägt ein TÜVler bestimmt auch nicht ein.
 
 

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