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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich habe mir auch eine Soziusabdeckung gebaut. (ein rennhöcker) muss ich das zulassen ? kriege ich das zugelassen?
MFG Norm@n Ich stelle auch noch ein Foto rein! |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Im Zweifelsfalls bist du mit ner Zulassung auf der sicheren Seite.
ABER: wegen so ner Soziusabdeckung (was genau hast du gebaut? So ähnlich wie der Sandmann? Oder ne komplett andere Sitzbank?) würde ich mir keinen Kopf machen. Wegen meiner (komplette Sitzbank) wollte noch kein Bulle irgendwas sehen. btw: hab ich dir heute schonmal geschrieben, daß es am besten ist, du rufst mal bei deinem TüV an und fragst die? Weil im Endeffekt haben die zu entscheiden, egal, was wir hier sagen. Und so viel kostet nen Anruf nun auch nichtmehr Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo erstmal...
Offiziell musst die Sitzbank eingetragen werden, wenn die Anzahl der möglichen Sitzplätze verändert wird(z.B. Höckersitzbank anstelle von 2-Mann-Sitzbank). Diese Änderungen sind Eintragungspflichtig und sind ohne Gutachten oder ABE unbezahlbar(ab 125Euro). Wenn du aber nur eine abnehmbare Abdeckung gebaut hast, ist das ganze nicht Eintragungspflichtig, da sich keine Daten aus dem Fahrzeugschein(-brief) ändern. Michael |
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