gs-500.de  

Zurück   gs-500.de > GS500(E/F) > ARCHIV > Allgemeines

Hinweise

 
 
Themen-Optionen
Alt 27.02.2007, 22:58:59   #1
Sebi
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Sebi
 
Registriert seit: 17.09.2006
Ort: Idstein
Alter: 39
Beiträge: 307
Standard Rechtsfrage

Tag
Wie einigen hier bekannt habe ich neulich ein paar Sachen bei Louis bestellt.
2 Blinker habe ich zurück geschickt (die falschen bestellt, also mein fehler) und den schwarzen Kupplungshebel (verkratzt, also nich mein Fehler).

Die Rücksendung hat mich nix gekostet, da Louis ja freundlicherweise für solche Fälle ein Papperle beilegt.

Nu sind die richtigen und hoffentlich unverkratzten Teile aufm Weg zu mir.
Nun meine Frage, muss ich wenn die mir ein zweites mal Porto berechnen das bezahlen? Wie gesagt Blinker meine Schuld Hebel deren Schuld...
__________________
Neulich beim MZ-Händler:"Möchten sie eine MZ kaufen oder möchten sie MZ kaufen?"
Sebi ist offline  
Alt 27.02.2007, 23:07:25   #2
Bluebyrd
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Bluebyrd
 
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Gießen
Beiträge: 591
Standard

warte doch erstmal die Lieferung ab..
__________________
GS 500 E Slingshot, Bj.92
34Kw, 45tkm, FiveStars VV (sold)
FZR600 3HE 67Kw (sold)
GSF 600S Kult Bj.99
Bluebyrd ist offline  
Alt 27.02.2007, 23:08:54   #3
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Ja, würd ich auch sagen.

Alternativ könntest du in der Zwischenzeit mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versandhandel durchlesen, ich denke, da müsste das drin stehen.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline  
Alt 27.02.2007, 23:37:30   #4
ricky2000
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ricky2000
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
Standard

Soweit ich weiß, muss der Händler die Versandgebühren bei Rückgabe beim Versandhandel erst ab einem Warenwert von 40€ übernehmen.
Ansonsten kann er es auf den Käufer abwälzen.

Edit: gnarf, richtig lesen.
Wenn es ne neue Bestellung ist (klingt ja so), dann wären vermutlich neue Versandgebühren fällig.
__________________
Ich darf das!
ricky2000 ist offline  
Alt 28.02.2007, 10:51:03   #5
Titan
Stammtisch Franken
 
Benutzerbild von Titan
 
Registriert seit: 26.01.2005
Ort: Nürnberg
Alter: 43
Beiträge: 873
Baujahr: 1995
Kilometer: 64000
Standard

Nein, kostet nix, jedenfalls nach meiner Erfahrung. Da ist ja immer ein Zettel bei, auf dem du aufschreibst, was du zurückschickst und was du dafür haben möchtest. Bis jetzt hat's sogar immer geklappt, dass ich da dann auch noch andere Artikel raufgeschrieben habe und das dann portofrei mitkam.
Hab auf die Art und Weise mal bei 3 Bestellungen nacheinander kein Porto bezahlt...
Titan ist offline  
Alt 28.02.2007, 14:11:15   #6
Findus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich stehe heuten vor einem ähnlichen Problem:

Hatte mir einen Helm bei Louis bestellt und da dieser nicht passte wieder zurück geschickt. Heute dafür den Ersatz bekommen, dieser passt wunderbar. Nun wurde mein Kundenkonto mit 3,95€ Versandkosten von dem ersten Helm belastet. Auf der HP von Louis steht "Retouren innerhalb Deutschlands sind für Sie als Kunde kostenlos, wenn Sie den jeder Rechnung beigefügten Retourenaufkleber verwenden."
Habe daraufhin bei Louis angerufen und die meinten, dass nur die Rücksendung umsonst ist, die 3,95 müsste ich (jetzt quasi doppelt) übernehmen.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht???
 
Alt 28.02.2007, 14:39:36   #7
Findus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Habe soeben im Internet recherchiert:

"Nach der Fernabsatzrichtlinie sollen dem Verbraucher keine Nachteile durch die Versandbestellung entstehen und über die Kosten der Rücksendung hinaus keine weiteren Kosten auferlegt werden dürfen. Dies spräche dafür, die Kosten für die Hinsendung jedenfalls bei Komplett-Widerruf dem Unternehmer aufzubürden. Auch nach deutschem Recht spricht mehr dafür, dass die Hinsendekosten der Händler zu tragen hat"

Es scheint aber strittig zu sein:

a) Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die Versandkosten der Hinsendung im Falle des Widerrufs vom Verkäufer zu tragen.

In dem genannten Urteil hat das OLG Frankfurt ausgeführt (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2001, Az.: 9 U 148/01):

„Aus Sicht des Verbrauchers handelt es sich bei den bezahlten Versandkosten ebenfalls um seine Leistung an den Unternehmer, weshalb sie ihm gemäß § 346 BGB zurückzuerstatten ist.“

Die Entscheidung erging allerdings zum damaligen § 2 FernAbsG. Eine Entscheidung zum neuen Schuldrecht liegt bislang – soweit ersichtlich – noch nicht vor.

b) Nach einer anderen Auffassung sind die Versandkosten der Hinsendung im Falle des Widerrufs vom Käufer zu tragen.
 
Alt 28.02.2007, 14:46:14   #8
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ihr habt Sorgen wegen 3,95 €
 
Alt 28.02.2007, 16:15:38   #9
GS-Noob
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GS-Noob
 
Registriert seit: 26.04.2006
Ort: Kuchen
Alter: 38
Beiträge: 466
Standard

Zitat:
Zitat von DerKilla
Ihr habt Sorgen wegen 3,95 €
hey, das hier ist das gs-500 forum...
__________________
Fernsehen ist der Beweis dafür, daß der Hirntot nicht das Ende des Lebens ist
GS-Noob ist offline  
 

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Technikfrage / Rechtsfrage Drosselung Vergaser - Kraftstoff - Drosseln - Tuning 13 11.07.2005 15:07:39
Ne kleine Rechtsfrage Allgemeines 30 14.07.2004 22:07:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:50:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.