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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo erstmal,
also ich habe folgendes Problem: Ich habe vor kurzem eine GS 500 e BJ 1995 gekauft. So mein Problem ist nun das ich Probleme bei der Anmeldung habe, da die Verkäuferin weder den Fahrzeugschein noch eine TÜV-Bescheinignung hatte und ich deshalb auch keinen Beweis über die Drosselung habe, da diese im Fahrzeugbrief auch nicht eingetragen ist. Was kann ich tun? Muss ich die Maschine komplett abnehmen lassen? Aber ich habe ja auch kein Teilegutachten für die Drosselung? Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Danke im Voraus. |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aber den Fahrzeug-Brief hast Du doch?
Da müßte doch alles drin stehen. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Den Fahrzeugbrief habe ich aber da steht nichts von der Drosselung.
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 44
Beiträge: 661
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Lass Dir von der Versicherung eine Deckung zusagen. Fahr zum Tüv, schraub den Vergaser auf / ab und zeig dem Menschen vom Tüv, dass sie gedrosselt ist. Dann zum Straßenverkehrsamt und neuen Brief + Schein holen.
~Idefix~ PS: Wenn ich mir noch einen persönlichen Kommentar erlauben darf. Schraub Sie vorher zu Hause auf, damit Du weißt, dass sie wirklich gedrosselt ist. Nachdem was Du sagst, sind Zweifel wohl angebracht. |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aber wie genau ist die GS500 e BJ 95 gedrosselt? Kann man das schnell sehen oder muss ich das ganze Ding dafür zerlegen? Und brauche ich dann nicht trotzdem ein Teilegutachten?
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn du rausbekommen kannst, wo sie bei TÜV war, kannst du da mal nachhaken. In der Regel besteht die Möglichkeit, dir eine Zweitschrift ausdrucken zu lassen von der TÜV Bescheinigung. Damit wäre dein Problem gelöst.
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Habe ich auch schon gemacht aber sie hat es bei einem Bekannten gemacht. Naja und der hat die durchschrift nicht mehr. Naja oder die Tusse ist einfach zu dusselig oder zu faul da mal richtig nach zu haken.
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das gibt es schon mal....der Vorbesutzer meiner kleinen hatte die TÜV Bescheinigung angeblich auch nicht mehr...hab dann genauso wie du heir im Forum um Hilfe gebeten...und das Ende vom Lied war, das die Bescheinigung die ganze Zeit im Portemonnaie des Herren war...man muss halt nur mal nachgucken.
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Und was mache ich wenn es nicht so ist? Ich habe eigentlich keine Lust ne Menge Kohle für die komplette TüV Abnahme auszugeben.
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#10 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 44
Beiträge: 661
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Zitat:
Wenn ich mich nicht irre, sind es es kleinere Ansaugstutzen und andere Vergaserdüsen. Eventuell ist noch was an den Federn und am Gasschieber. Ruf einfach mal beim Suzihändler an. Wenn Du ihm das Baujahr sagst müsste er Dir weiterhelfen können. Zum Ausbau: Bank ab. Haltegriff ab. 3 hinteren Verkleidungen ab. Airbox raus. Vergaser raus. Dann liegen die Ansaugstutzen frei. Vergaserdeckel abschrauben. Dann kommt man an die Düsen. Oder waren müssen die Schwimmerkammern auf? Egal, sind wenn nur 2 Schrauben mehr. Gesamt aufwand für Aufschrauben und Zuschrauben (mit Übung <1h). ~Idefix~ |
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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schraub den vergaser auf und check die teile. wenn da wirklich ne drossel drin ist dann fahr zum tüv (auf direktem weg zum tüv und wieder heim ist es erlaubt), verklicker denen daß du keine bescheinigung über die drossel hast und biete denen an der vergaser zu öffnen falls die's nicht glauben.
ne komplettabnahme brauchst du nicht... ach ja, evtl hilft dir n schrieb vom händler weiter in dem steht was zum drosseln verbaut sein muß. sonst glaubt der tüv dir evtl nicht daß die verbauten teile für die gedrosselte version sind. ne komplettabnahme is da eigtl nicht nötig.. und noch n tip: der GTÜ oder auch DEKRA kann dir das auch eintragen. Und die sind net ganz so streng wie der TÜV. gruß Alex |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 44
Beiträge: 661
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Ich glaube nicht, dass sich an den Kosten etwas ändern wird. Wenn es nicht im Brief eingetragen ist, dann muss der Tüv das in jedem Fall absegnen, weil der letzte offizielle Zustand der ungedrosselte ist. Dann muss das im Brief eingetragen werden und dazu neuer Schein. Egal wie die Jungs beim Tüv drauf sind, die Kosten entstehen in jedem Fall.
Ich habe meine Selbst entdrosselt und hab dafür beim Tüv 32,50 € für einmal angucken lassen und 20 € beim Straßenverkehrsamt für neuen Schein und Brief gezahlt. 50€ für ein bischen Papier. Es lebe der deutsche Staat (gut von meinem Geld). ~Idefix |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 44
Beiträge: 661
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Das ist überhaupt die Idee. Ruf beim Tüv an und erzähl denen die Geschichte und frag, ob sie dir das glauben. Und das machst Du solange bis Du einen findest, der das so einträgt. Gibt ja genug davon. Und vergiß den Rest mit Aufschrauben. Kannste später mal machen, wenn Du wissen willst, was wirklich Sache ist.
~Idefix~ |
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Zitat:
Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#15 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Bekomm ich das Papier so ohne weiteres bei Suzuki oder müssen die sich die Maschine auch angucken.
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Ich habs damals einfach so gekriegt.
Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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