gs-500.de  

Zurück   gs-500.de > GS500(E/F) > ARCHIV > Allgemeines

Hinweise

 
 
Themen-Optionen
Alt 04.06.2003, 21:44:23   #1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kauf ohne Probefahrt ?

Tag, nettes Forum hier und ich hätte da mal ne Frage:

Hab über mobile ne Gs gefunden 2200 € baujahr 99 mit 7200 km, klingt eigentlich ganz gut soweit.

Jetzt hab ich mit dem Verkäufer (Privat) tel. der meinte als er das letzte mal nen Motorrad verkauft hat, hat ihm einer das Teil bei ner Probefahrt in den Acker gesetzt und er ist auf den kosten sitzengeblieben , warum auch immer... Er meint er verkauft das Teil aber Probefahrt ist nicht... hat mir aber zugesichert dass das Teil absolut in Ordnung ist und hat auch nen vertrauenserweckenden eindruck gemacht soweit.

Jetzt meine Frage/en:

Kauf ohne Probefahrt ja oder nein ?
Wie ist das geregelt mit Unfall bei Probefahrt ?
Kann man mir eine Probefahrt verwehren? Was ist wenn ich dannach einen Schaden am Motorrad entdecke den ich nur durch eine Probefahrt bemerkt hätte?
Kann ich das Vertraglich irgendwie abregeln ?

Wäre dankbar wenn ihr mir helfen könntet

Gruß

Fred
 
Alt 04.06.2003, 21:49:37   #2
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Du könntest das vertraglich vereinbaren. Du kannst ja mal deine Haftpflichtversicherung fragen, ob die in so einem Fall zahlen. Wenn im Vertrag steht, "gekauft wie gesehen" hast du keine Ansprüche auf Erstattung. Probefahrt ist schon besser. Wenn du mit ihm vereinbarst, das du bei einem Unfall zahlst, sollte er nichts gegen eine Probefahrt haben. Wenn doch, ist mit dem Mopped sicher irgendetwas nicht in Ordnung.
 
Alt 04.06.2003, 22:03:42   #3
bunnu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi Fred,

also ich würde mich normalerweise auf so was nicht einlassen.
Da kaufst Du (fast Buchstäblich ) die Katze im Sack.

Soweit ich weiss, kannst Du für Dich selbst eine Versicherung für die Probefahrt abschließen.

Wenn Du das Motorrad unbedingt kaufen willst, dann sag ihm, dass er fahren soll und Du hockst Dich hinten drauf. Da merkt man ja auch schon einige Tücken von nem Motorrad.

Eventl. könntest Du im Kaufvertrag sowas wie ne Garantie vereinbaren. Aber ich denke, das wäre wiederum ein Risiko für den Verkäufer. Außerdem kannst Du dann genau so gut dumm da stehen, wenn er die Kosten für Reperaturen nicht zahlen will.

Aber wie gesagt, ich würde nie ein gebrauchtes Motorrad kaufen, ohne es zumindest Probe gefahren zu haben!!

Viele Grüße,

Benjamin
 
Alt 04.06.2003, 22:36:44   #4
verdi
Administrator
 
Benutzerbild von verdi
 
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
Standard

ich hab meine gs damals unbesehen gekauft ( 800 km von mir weg ) aber würd ich nicht nochmal machen obwohl es nen absolut gutes geschäft war ( läuft 1a )


naja jugendsünden halt
__________________
When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story.
verdi ist offline  
Alt 04.06.2003, 22:48:38   #5
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hi!

also bei 2 privatleuten gilt grundsätzlich:
"was man selbstverschuldet kaputtmacht, muss man auch bezahlen!"
alles andere bedarf einer anderslautenden vereinbarung/vertrag, den man natürlich immer am besten gleich schriftlich macht.

schrottet man also bei ner probefahrt das mopped vom privatverkäufer, zahlt man entweder aus der eigenen tasche, oder die privathaftpflicht übernimmt.
vorher sollte man das prüfen, ob die versicherung das abdeckt.

ich würde auf alle fälle auf eine probefahrt bestehen. man kann in die maschine "reinhören" und sich auch etwas "reinfühlen" und evtl. schäden erkennen, oder auch nicht. muss sein.
zur beruhigung für den käufer, kann man sich auch schriftlich verpflichten, für selbstverschuldete schäden aufzukommen.

gruss vom moppedman!

p.s. bei händlern ist das etwas anders...
p.p.s. wenn der verkäufer auf den kosten sitzengeblieben ist, hätte er vielleicht mal klagen sollen...
 
Alt 04.06.2003, 23:32:28   #6
King Madness
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von King Madness
 
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
Standard

Also ein Motorrad ohne Probefahren würde ich nicht kaufen.
Wenn er das verweigert, hat er doch etwas zu verbergen.

Wenn du einen Unfall verursachst, zahlt in erster Linie seine Haftpflichtversicherung, oder du müßtest dir ein
Rotes Nummernschild drauf tun.
Er kann aber das Geld der Verisicherung, bzw. die Prämie von Dir zurückklagen.

Die Kaufverträge sind heut zu Tage alle gleich, dort steht : "gekauft wie gesehen".
Dann hast du die berühmte A-Karte gezogen, wenn etwas dran ist.
Ausser, wenn du etwas findest, was als "arglistige Täuschung" ausgelegt werden kann.
Dann kannst du ihm die Mühle wieder vor die Türe setzen.
Arglistige Täuschung sind aber keine Sachen, die bei einer Probefahrt entdeckt werden können (z.B. Radlagerschäden o.ä.)

Gruß
Georg
__________________
Ralf Georg
國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de

Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
King Madness ist offline  
Alt 05.06.2003, 05:23:02   #7
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ohne Probefahrt würd ich nichts kaufen!
Nacher stellt sich irgendetwas heraus und Du hast die Brille auf
Gerade bei Gebrauchtfahrzeugen sollte man mehr als vorsichtig sein.
 
Alt 05.06.2003, 08:25:02   #8
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo erstmal...

Ohne Probefahrt -> kein Kauf!

Ihr könnt einfach einen kleinen Vertrag aufsetzen, in dem der potenzielle Käufer das Fahrzeug bei einem durch ihn verursachten Unfall zu dem angegebenen Kaufpreis kaufen muss.
Sowas ist rechtskräftig und schützt den Verkäufer vor Problemen bei einem Unfall während der Probefahrt.

Und das der Verkäufer auf dem Schaden sitzenbleibt, wenn ein potenzieller Käufer einen Unfall baut ist leider richtig.
Das Fahrzeug wird freiwillig an den Käufer zum fahren übergeben und somit muss auch seine Versicherung im Schadensfall eintreten...

Michael
 
Alt 05.06.2003, 11:55:02   #9
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard danke

Vielen Dank das ging ja schnell mit den Antworten ...

So ich lass mir das alles noch mal durch den Kopf gehen und morgen schau ich mal wie ich das mach...

Hab noch ne andere gefunden beim Händler die ist allerdings nicht so toll wie die von Privat.

Greets

Fred
 
Alt 05.06.2003, 12:05:42   #10
Cherry
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Cherry
 
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
Standard

Im Zweifelsfall: pack ihm die Kohle auf den Tisch, damit er weiß, er kriegt auf jeden Fall sein Geld, auch wenn du dich ablegst. Dann fahr sie Probe, und je nachdem, wie's ausgeht, nimm entweder das Mopped oder das Geld mit nach hause.

Cherry
__________________
GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm

Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
Cherry ist offline  
Alt 05.06.2003, 15:26:47   #11
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hi,
noch n wichtiger tipp meinerseits: es gibt vertige kaufverträge (z.b. beim ADAC oder so) die den folgenden kleinen Satz beinhalten: "... wird unter ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft an ..." oder so in der Art...
Sobald eine Ausschließung der Sachmängelhaftun im Vertrag steht und was mit der Kiste sein sollte (meinetwegen wurder vorsätzlich der Motor grad noch so hingeflickt daß er ncoh 1000m hebt bis er auseinanderfällt oder sowas) dann hast du ohne Rechtsschutz Null chance und mit Rechtsschutz ne Chance von etwa 50% vom Kaufvertrag zurückzutreten oder nen bestimmten Betrag zurückerstattet zu bekommen...

Ich habe den selben Fahler gemacht: Auto gekauft, Probefahrt gemacht, keine Fehler entdeckt...
Daheim angekommen, Winterreifen die ich dazubekommen hab drauf machen wollen: geht nicht, falsche Reifengröße. Zudem war ne Spurverbreiterung drauf zu denen es keine Papiere gab. Wurde beim Kauf verschwiegen und ich habs nicht gesehen daß die Montiert sind.
Jedenfalls hat sich rausgestellt daß die hinterachse verbogen war und es sich nur noch mit Spurverbreiterung fahren lässt... Schaden: etwa 900 Euro.
Fazit: Anwaltskosten (dummerweise hatte ich noch keinen Rechtsschutz), Ärger und ein Auto daß nur mit rund 1600 Euro Reparaturkosten durch den TüV gekommen wäre...

Nie wieder von Privat kaufen, außer:
1. Das Teil wurde vom ADAC oder GTÜ oder TÜV gecheckt
2. ohne den Sachmängelhaftungsklause im Vetrag
3. Nur in der näheren Umgebung (100km)


Gruß
Alex
 
Alt 05.06.2003, 18:08:59   #12
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hi!

was wir alle schon wussten:
das sicherste is immer von nem seriösen händler zu kaufen. der schaut, dass er nicht noch gewährleistungansprüche begleichen muss und will, dass man mal wiederkommt und sich dann ne grosse holt.
dafür isses halt etwas teurer...

dem privatmann muss man aber "arglistige täuschung" nachweisen können, sonst ist der auch aus dem schneider, wenn nach 1000km der motor explodiert.

aber warum der privatmann/verkäufer auf seinen kosten sitzenbleibt versteh ich nicht! seine kfz-haftpflicht zahlt nur, wenn das motorrad etwas/jemand anderen beschädigt hat. sonst ist doch der probefahrer dran! wie gesagt, entweder selber blechen, maschine gleich so kaufen oder per privathaftpflicht.
und das muss der halter/verkäufer eben durchsetzen und notfalls klagen und so zu seinem geld kommen.
wenn er drauf sitzen bleibt, ist er doch selbst schuld, oder bin ich da falsch informiert?

gruss vom moppedman!

p.s. die idee mit dem geld auf den tisch packen find ich gut...würd mir aber ne quittung geben lassen...oder noch nen aufpasser mitnehmen, der was von moppeds versteht, und als zeuge fungiert.
 
Alt 08.07.2003, 21:38:47   #13
~Idefix~
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 44
Beiträge: 661
Standard

Generell gilt: Ohne Probefahrt kein Kauf!!!!!!!!!!

Wenn es ein gutes Angebot ist, Dir der Verkäuft sympathisch ist und die Maschine TOP GEPFLEGT aussieht, dann geht es eventuell ohne, wenn

- Der Verkäufer Dir SCHRIFTLICH den einwandfreien Zustand zusichert
- Im Vertrag nicht steht "gekauft wie gesehen" [Durchstreichen]
- Er sich verpflichtet, dass er die Maschine zurücknimmt und alle entstandenen Kosten übernimmt, wenn Du innerhalb von 300 Km doch Mängel an der Maschine (egal was für welche) findest

~Idefix~

Aber da das keiner tut, Finger weg.....
~Idefix~ ist offline  
 

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Probefahrt No1 Allgemeines 6 03.05.2007 13:45:03
Probefahrt mit Yamaha-R1... ady Allgemeines 45 17.10.2006 15:37:16
Probefahrt auf dem Hof Allgemeines 28 18.07.2005 11:26:00
Geld hinterlegen bei Probefahrt ??? Allgemeines 34 17.09.2004 23:08:11
Probefahrt Toni Allgemeines 8 21.09.2003 23:28:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:42:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.