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Alt 16.03.2012, 21:21:48   #1
vonfrank
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Standard Inspektionskosten

Hallo zusammen, seit letztem Jahr hab ich meine Suzi GS500e Bj.:92 mit 29000KM auf der Uhr. Beim kauf wurde ein Durchsicht gemacht. Die Reifen sind von 2004, der Blinkerschalter springt nicht zurück, Bremsscheibe hinter ist wie der Wellengang der Nordsee und noch weitere Kleinigkeiten. Der Preis Betrug 1490€....auf 1440€ ist der Händler ****** runtergegangen und meinte das wir alles andere im Frühjahr bei einer Inspektion machen. Nun gut, dass Frühjahr ist da und ich nun zum Händler...
nun will der doch noch 820 € von mir haben:

-Reifen vorne und hinten (sind von 2004)
-Blinkerschalter (ist doch Garantie?)
-Durchsicht
= 430€

-Bremsscheibe hinten
-Bremsbeläge
= 150€

-Inspektion
-Ölwechsel/Filter
-Bremsflüssigkeit
= 240€

macht...820€. Finde das nicht so ganz Kundenfreundlich (hab es geschafft Ihn auf 600€ zu drücken)...Wie seht Ihr das?
__________________
Gruß
Frank
Suzuki GS 500 E (Stand 10.09.11) Bj. 92, KM 29567, 5. Hand, five Stars Vollverkleidung, Tieferlegung.
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Alt 16.03.2012, 22:46:41   #2
oldie
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Hat der "Händler" ausser dir auch noch andere Kunden?
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Mit jedem Lebensjahr wächst die Anzahl der Leute, die mich .......... können.
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Alt 17.03.2012, 08:01:24   #3
arekares
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Krasse abzocke ...
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Alt 17.03.2012, 08:33:28   #4
tomcat
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Die Mängel bestanden schon bei Übergabe? Hast du Zeugen? Oder noch besser schriftlich festgehalten, das die Mängel dur den Betrü... Ähm Händler erledigt werden sollten?

1440€ für ne GS ist für ne 92er GS in TOP zustand schon sehr Hoch aber für nen Moped an welchem noch für 820€ Arbeiten zu erledigen sind schlichtweg Wucher!

In meinen Augen solltest du mal einen Anwalt einschalten, das kann ja wohl nicht sein!
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Alt 17.03.2012, 08:38:48   #5
schäntz
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Bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden hab. Du hast die Maschine damals mit all diesen Mängeln für 1440,-€ gekauft? Und jetzt will der für die Beseitigung dieser beim Kauf bemängelten Dinge noch Geld haben?

Da hat er dich das erste Mal beim Kauf und das zweite mal bei der Inspektion beschissen. Wie hat die GS denn mit all den Mängeln TÜV bekommen?
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Alt 17.03.2012, 10:45:35   #6
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Danke für Eure Stellungsnahme. Denke mal das ich das ich die Sachen nicht machen lasse. Werd mir die Teile selber besorgen und selbst Schrauben. Die Suzi an sich ist in einem Top Zustand. TüV hat sie noch bis 3/13 .

In diesem Sinne , eine schöne Moped Saison
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Gruß
Frank
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Alt 17.03.2012, 11:22:26   #7
FlottMeppen
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Für mich klingt das echt suspekt !
Hast du es dir denn schriftlich geben lassen, dass der Händler dir die Inspektion und die Beseitigung der Mängel kostenfrei macht ?
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Alt 17.03.2012, 11:33:39   #8
tomcat
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An deiner Stelle würde ich den Kaufvertrag anfechten, wegen Nichterfüllung. Hat er dir die Arbeiten bei Kauf zu gesagt? Dann muß er diese auch AUF SEINE KOSTEN erbringen! Auch mündlich geschlossene Verträge sind Rechtsverbindlich, daher nochmals meine Frage hattest du einen Zeugen mit dabei? Auch wenn nicht glaube ich, dass ein gescheiter Anwalt und auch ein Richter, erkennt das man ein Moped welches NEU weniger als 5000€ Kostet nicht mit solchen Mängeln nach 20 Jahren ! zu einem solchen Preis kaufen würde!

Nochmals meine Empfehlung: Geh zum Anwalt (Oder drohe dem VK erstmal glaubhaft damit, manchmal bewirkt das schon Wunder, denn er weiß das er diese Kosten höchst wahrscheinlich auch noch aufgebrummt bekommt.)

Wenn er dir die Arbeiten zugesagt hattest kannst du auch auf erfüllung klagen, dann hättest du zwar in meinen Augen immer noch zuviel für das Moped bezahlt, aber wenigsten dieses dann Mangelfrei...
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Alt 17.03.2012, 12:06:44   #9
vonfrank
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Leider habe ich keinen Zeugen ... Es steht die mündliche Zusage das man die Mängel beseitigt nachdem ich erst einmal ein paar KM gefahren bin. O-Ton: "Das machen wir schon, da werden wir uns einig. Daher ist auch am Kaufpreis nichts zu machen".

Mal sehen wie ich mit diesem Unternehmen klar komme ... Hab mal wieder dazu gelernt
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Gruß
Frank
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Alt 17.03.2012, 13:54:49   #10
majestic_morpheus
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Unabhängig vom rechtlichen Standpunkt sind Durchsich und Inspektion das Selbe und dürfen somit auch nicht zweimal in Rechung gestellt werden.

Mein Rat:
Rein rechtlich wird da ohne Zeugen und schriftliche Vereinbarung nicht viel gehen. Versuche deine Glück, aber erhoffe dir nicht zuviel. Solltest du bei diesem Gauner keinen Erfolg haben, dann gib ihm auch kein Geld mehr für Werkstattarbeiten. Alle Arbeiten an der GS sind relativ einfach zu erledigen, Neulinge sollten eine Schrauberparty mit erfahrenen Fohrenmitgliedern veranstalten. Dann kommst mit dem Materialpreis plus ein paar Getränke und belegte Semmeln (alternativ Grillgut) davon.
__________________



__________________________________________________ ____

Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
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Alt 18.03.2012, 18:20:31   #11
Sgt.Fragg
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tret vom kauf zurück, hol dirn guten anwalt. verträge sind auch mündlich gültig.

wenn er dir damals die beseitigung der mängel angekündigt hat...

hast du irgendwas mängelübersichtsmäßiges was du beim kauf bekommen hast?

nachtrag: mir ist sogar grad die passende argumentation eingefallen:
für das "kaputte" motorrad war der preis nicht marktüblich, du hast es nur gekauft da er die mündlich eine kostenlose behebung der fehler zugesichert hat. repariert wäre der preis wieder marktüblich.

mit nem guten anwalt und willigem richter sollte das kein problem sein.
__________________
Kuchen ist lediglich eine Ansammlung gleichgesinnter Krümel, die zur Durchsetzung ihrer kranken Interessen ein gemeinsames Ganzes bilden...
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