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Alt 27.09.2012, 05:10:02   #1
berndy
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Standard Beleuchtung und Verkehrssicherheit

Ich nehme mal auf das http://forum.gs-500.de/showthread.ph...540#post482540 Bezug.

So langsam wird es wieder Winter, es wird auch wieder kälter und die Nächte sind wieder länger als die Tage.

In der kalten Jahreszeit bekommt die Beleuchtung deswegen stärkere Bedeutung als im Sommer.

Es ist wichtig, dass man etwas sieht, mindestens genauso wichtig ist aber, dass man selber gesehen wird.

Daher, guckt nach euren Lampen und tauscht die kaputten Sachen aus.

Denkt auch an die anderen. Ihr wollt ja auch nicht vom Gegenverkehr geblendet werden. Also lasst den Scheinwerfer ordentlich einstellen oder macht es selbst, wenn ihr es könnt.

Noch eins, wer mit seinem Scheinwerfer unzufrieden ist, sollte auch mal daran denken, dass es technisch nicht möglich ist eine Straße auf mehrere 100 m auszuleuchten ohne den Gegenverkehr zu blenden.

Die Scheinwerfer sollten so eingestellt sein, dass der Lichtkegel bei Abblendlicht ca. 50 m links und 75 m rechts reicht (asymmetrisches Abblendlicht).

Bei einem Scheinwerfer wird das vermutlich schwer zu machen sein. Also muss man einen Kompromiss eingehen, man erreicht wahrscheinlich nicht die 75 m Leuchtweite.

Man darf aber (meistens) nur so schnell fahren, dass man innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann (Sichtfahrgebot). Wer nur 50 m weit sehen kann, der darf dann eben nur maximal 75 km/h fahren. Da kann man gerade noch innerhalb 50 m anhalten. Bei 100 m Sichtweite gehen 100 km/h.

Die Gerichte sehen aber schon bei mehr als 60 km/h ein grobes Verschulden bei Fahrten mit Abblendlicht.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SichtFahrGebot.php

Wer nachts schneller fahren will, der ist mit einer Leuchtweite von < 100 m wahrscheinlich unzufrieden.

Aber, wer sich an die geltende Rechtsprechung hält, dem müsste der Standardscheinwerfer der GS reichen.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2012, 06:22:34   #2
Homs
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Standard

Recht hast ich haab gehört, es gibt beim tüv süd kostenlose lichttests. Vermutlich nur für die Dose aber immerhin... schauts euch an
Homs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2012, 06:46:19   #3
klassikfon
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Kilometer: 33.000
Standard

Ein guter und wichtiger Hinweis, danke Berndy.

In unserer kostenlosen Wochenzeitung steht, das alle KFZ-Innungsbetriebe im Monat Oktober kostenlose Lichttests (auch die Korrektur ist kostenlos) durchführen. Das ist, soweit ich es hier rauslese, nicht auf PKWs beschränkt. Hier ist immer die Rede von Fahrzeugen. Also, ab zum KFZ-Innungsbetrieb.

Weiterhin gibt es vom 8. bis zum 15. Oktober die "Woche des Sehens" bei allen teilnehmenden Augenoptikern, da kann man kostenlos einen Sehtest machen. Ob das regional begrenzt ist, kann ich nicht sagen, dazu steht leider nichts geschrieben.


Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Die Gerichte sehen aber schon bei mehr als 60 km/h ein grobes Verschulden bei Fahrten mit Abblendlicht.
Hm, schneller kannste hier bei mir vor der Haustür bei Dunkelheit nicht fahren, noch bevor Du das Fernlicht an hast, sitzt Dir ein Reh oder Wildschwein aufm Lenker...

Gruß Ric
__________________
Vergaser-Ultraschallreinigung für Forenmitglieder:

www.vergaseronkel.de

Vergaser zerlegen:http://forum.gs-500.de/showthread.ph...458#post424458
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Stichworte
abblendlicht, leuchtweite, sichtfahrgebot


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