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Alt 10.04.2015, 11:01:38   #1
AlexBA
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Standard Blinkerabstand STVZO/EG Bestimmungen

Hallo,
möchte meiner Susi andere Blinker spendieren bin mir aber bezüglich der Bestimmungen unsicher.

Meine Susi hat EZ 1994 also vor dem EG Recht 1998 zugelassen,
somit muss ich mich an die STVZO halten und einen mindest Abstand der vorderen Blinker von 340mm und min. 10cm von dem Scheinwerfer weg.

Im zubehör gibt es Blinker mit einer Armlänge von 40mm das wäre nach STVZO aber immernoch zu kurz. Hab ich das so richtig verstanden oder kann ich ohne bedenken die Blinker nehmen und anbauen?????

Ich finde die OEM Blinker einfach pot hässlich!!!
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Alt 10.04.2015, 11:15:57   #2
berndy
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Ich finde die Original-Blinker passen zur GS.

Außerdem erreichen die preiswerten Zubehör-Blinker nie das Niveau an Haltbarkeit und Zuverlässigkeit wie die Originalteile. Wenn man gescheite Zubehörblinker will, kosten die u.U. mehr als die originalen.

Aber du hast das schon richtig verstanden.

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Es gibt auch Verlängerungen der Blinkerarme.

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=...ung+blinkerarm

Aber das sieht meiner Meinung nach wieder bescheiden aus.

Muss jeder selber wissen, wie er glücklich wird.
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Alt 10.04.2015, 11:18:18   #3
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Die meisten mit Zubehörblinker fahren recht kurze Arme, also max. die angebotenen 40mm. Ich wurde noch nie angehalten und der TÜV hat auch nie was zu den kurzen Blinkern gesagt. Es kann aber sein, dass man an einen sehr eifrigen jungen Polizisten gerät, der gerne ausfsteigen möchte und sich dann jedes Haar greift, was irgendwie fassbar ist. Der hängt sich dann auch an den Blinkern auf.
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Alt 10.04.2015, 11:23:06   #4
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Deine Kiste ist nach EG-Recht zugelassen, also reichen 40 mm Blinkerarmlänge (280 mm Innenkante-Innenkante) vorn und 20 mm Armlänge hinten (180 mm Innenkante-Innenkante...sofern das Kennzeichen schmal genug ist).

Auch bei älteren Maschinen wird es mindestens toleriert, wenn du von den StVZO-Maßen abweichst.
Im Zweifelsfall kann man die Beleuchtungseinrichtung umtragen lassen.
Ist bei deiner 98er aber absolut unnötig und ich hab auch bei älteren GS noch nie von Problemen mit Graukittel oder Rennleitung gehört.

War das nicht so: EG-Recht > nationales Recht?
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Alt 10.04.2015, 11:45:19   #5
AlexBA
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Und wie schauts im Falle eines Unfalls aus.
Da wird so ein Blinker bestimmt auch mit ran gezogen.
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Alt 10.04.2015, 11:52:10   #6
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Nur weil viel zu breite Blinker ab Werk verbaut wurden, kann dir keiner nen Strick draus drehen, wenn du auf EG-Mindestbreite umrüstest.

Schraub die 40 mm dran und gut.
Ist das Kennzeichen breiter als 20 cm brauchst du hinten auch 40 mm Armlänge.

Achte aber drauf, dass die Blinker ein E-Prüfzeichen haben.
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Alt 10.04.2015, 12:29:22   #7
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@SWM Ist aber eine 1994er GS und nach StVZO zugelassen.

Prinzipiell bricht EU-Recht nationales Recht, das ist richtig. Das wird auch der Grund sein, warum das normalerweise nicht beanstandet wird.

@AlexBA Das spielt nur eine Rolle, wenn der Unfall wegen der zu kurzen Blinker passiert wäre. Es würde ja keinen Sinn machen, wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt, du gar nicht blinken musstest und dann jemand sagen würde: "Der ist aber Schuld, seine Blinker sind zu kurz." Es ist immer der schuld, der auch die Unfallursache gesetzt hat.

Schadensersatztechnisch kann es aber trotzdem einen Unterschied machen.

Das sind ja bekanntlich zwei verschiedene und getrennte Verfahren.

Man kann zwar keine Schuld haben aber trotzdem weniger bekommen. Versicherungen sind da gnadenlos und zahlen höchst ungern.
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Alt 10.04.2015, 14:31:30   #8
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Oh, da hab ich nicht aufgepasst...sorry.


Aber Zubehörblinker mit entsprechenden Verlängerungen sehen echt bescheiden aus...


btw: Hat mal jemand von jemanden gehört, der jemanden kannte, dessen Nachbars Zahnarzt nach nem Unfall mal wegen sowas irgendwie in Regress genommen wurde?
Also ich nicht...
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