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#1 |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
Gestern bin ich durch eine Ortschaft gefahren (50 kmh Limit) und auf einmal steigt so ein Golf in mein Auspuff. Als ich dann so gegen Ortsausgang fuhr habe ich früher beschleunigt als es auf einmal mir voll ins Gesicht geblitzt hat. Als ich auf den Tacho sah, war es so zw. 70 und 80 Sachen. Sagtmal, haben die mich jetzt nur von vorne oder wie ist das? Gruß Torsten
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Traum In Kürze (2-3 Jahre): 600er Bandit oder SV 650 Realität:GS 500 E BJ 1993 46PS ----------------------------------- So,tausche meine GS gegen eine 600er Bandit!Wer will?Per PN regeln wir das |
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#2 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Upppssss wollte eigentlich editieren!!!
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Gast
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Ungenauigkeit so ca. -6 bis -10 km/h
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Erfahrener Benutzer
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Was hat dich denn geblitzt? Ne stationäre oder eine mobile Anlage?
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Ich darf das! |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
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Ausm Auto raus
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#6 |
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Gast
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Hallo erstmal.
Naja wie solln sie dich denn von vorne Blitzen wenn sie hinter dir fahren Ich hatt sowas auch ma als ich mit 100 durchn Ort gefahren bin auf meiner 125er hatte ich auf einmal am Ortsausgang nen Wagen hinter mir war aber schon zu spät langsamer zu fahren. Als sie mich angehalten ham hat er gemeint dass er ganzschön schwirigkeiten gehabt hat mich einzuholen Naja bin noma mit nem blauen Auge un 30€ davongekommen!!! Greetz ThE.ThInG |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.02.2005
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Also der Ortsausgang (bis zum Schild) war 50 m würd ich sagen. War auch keine Ausfahrt mehr. Der Blitzer war aus Kofferraum von so einem Auto. Hinter mir hat sich nur ein Prolo Golf reingenistet. Ich kann aber nicht sagen wie weit der jetzt hinter mir noch war.
Naja sowas mach ich net mehr mit. Ich muß sagen mir geht der Arsch auf Grundeis. Hab auch schon mal in den Busgeldkatalog geschaut. Da wird mir ganz übel
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#8 |
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Gast
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Ja da haste recht!!!! Sobald man mehr als 20km/h zu schnell is wirds richtig teuer!!!
Ich hätte normal auch 3 oder 4 Punkte bekommen 125€ zahlen müssen un nen Monat führerschein entzug haben müssen (laut Bußgeldkatalog). Aba da ich glück im unglück hatte und der Polizist selber Motorradfahrer ist hat er noma n Auge zugedrückt. |
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#9 |
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Gast
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Zur Beruhigung: Glaube nicht das da was kommt.
Bei mir ist bisher noch nie was gekommen. |
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#10 | |
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Gast
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
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wenn die ausm autoraus beglitzt haben kann es sein das das gerät von einem mitarbeiter des ordnungsamt begleitet wurde und wenn der als zeuge dein kz notiert bekommst du post
so isses mir schonmal passiert
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gruß jan |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
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ich würd mir erstmal keine sorgen machen. ist mir schon ein paarmal passiert, sowohl von stationären wie von mobilen blitzern. da alles von vorn war, und es ja moppeds wie sand am meer gibt, hab nie wieder was von gehört. blöd wirds nur, wenn sie wirklich hinter dir herfahren.....
grtz rené
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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Also, wenn Post kommt,will ich erstmal das Eichzertifikat sehen, sonst zahle ich nix! Hat bisher nur einmal nicht geklappt (vom Papa, ist auch schon 4-5 mal geblitzt worden). Sonst, hat er nie mher was gehört von denen. Naja, werd ich mal abwarten und keine Nahct mehr ruhig schlafen, sagen wir so die nächsten 5-6 Monate!
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.12.2004
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3 monate reichen, danach ists verjährt.........
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#15 |
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Gast
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Also wenn sie Dich von vorne geblitz haben ist die Chance sehr klein das Du überhaupt was hörst. Denn die meisten Begleiter in den Blitzautos schlürfen Kaffee und lesen Bild. Die wachen erst auf wenn Du richtig vorbeikachelst und dann sehen sie auch das kennzeichen nicht. Ohne das kriegen sie Dich eh nicht. Wenn doch hattest du einen Helm auf. Dann müssen sie erstmal beweisen das DU gefahren bist. Und das alles innerhalb von drei Monaten. also das einzige was echt zu fürchten ist sind Laserpistolen und Autos die hinter Dir her fahren. Stationäre oder Autos am Rand verknipsen nur Film.....
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#16 | |
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Erfahrener Benutzer
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So, wenn du aus einem Auto heraus geblitzt wurdest, könnte etwas nachkommen, denn die Herren in grün, sind darauf gedrillt worden, bei Motorräder sofert das Kennzeichen zu notieren.
Wenn es eine Stationäre Anlage war, wird mit Sicherheit nichts nachkommen. War der Blitz rötlich, grünlich oder Schneeweiß ??? Wenn der Schneeweiß war, hat dich wahrscheinlich ein Scherzbold fotogrfiert, denn die Radaranlagen dürfen (wegen Blendung) keine weißen Blitz´lichter benutzen. Zitat:
Ein Tacho ist so gebaut, das er IMMER nachgeht. Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Toleranz darf nach oben 0% nach unten maximal 10% betragen (im Schnitt kann man von 8-10% ausgehen), d.h. wenn du 100 fährst (egal ob fahren, beschleunigen oder bremsen) darf der Tacho 90 anzeigen, aber niemals 101. Kannst ja mal beim ADAC auf den Tachoprüfstand fahren, dann siehst du mal, wie "schlecht" der GS500 Tacho anzeigt (der zeigt eher 12% weniger, als die gesetzlichen 10%)
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wenn bis zum 30. Juni was kommt, zahle es und gut ist. Meine Meinung : Wer Sch*** baut, soll auch für die Sch*** gerade stehen !
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#18 | |
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Gast
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Zitat:
deiner angabe nach würde ich aber reel fast 90 fahren, und das wären dann fast 20kmh zu viel. |
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#19 | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
jetzt habe ich mich verleiten lassen, Das würde ja ThorstenDA bestätigen. Natürlcih ist es andersrum, ein Tacho immer zeigt mehr an, als man fährt ... SORRY
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Gast
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Zitat:
Genau meine Meinung!!
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#21 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.02.2005
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Der Blitz war rötlich, also definitiv ein echter blitzer. Naja, werd ich mal warte und hoffen und bangen und und und......
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#22 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.01.2005
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Solange der Blitz von vorne kam und der Golf nicht so blöde hinter dir her war, dass sich dein Kennzeichen in der Scheibe spiegelt, ist normaler weise nix zu befürchten.
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#23 | |
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Erfahrener Benutzer
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Gast
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Die GS bekommt das Signal vom Vorderrad über die Tachowelle. |
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#25 |
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Erfahrener Benutzer
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Oh, ok. Dann hab ichs verpeilt
Jedenfalls stimmts schon: bei nem Vorderradsteher knallt die Tachonadel nicht direkt auf Anschlag. (Neulich bei 100 selbst unfreiwillig getestet) Welche Relevanz das jetzt für dieses Thema hat? Keine Ahnung
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#26 |
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Gast
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thorsten, falls es dich beruhigt, sowas ist mir gleich im ersten monat passiert - kam aber nix mehr nach, hatten sich vor dem ortsausgang so ca. 200m hinter ne hecke gestellt mit ihrem auto... da war ich aber auch schon auf 130, weil da nur noch felder nachkommen
mfg jan |
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#27 | |
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Erfahrener Benutzer
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#28 |
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Gast
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Wo ist denn dass Problem?
Unterm Helm wird Dein Gesicht kaum zu erkennen sein. Sollte es zu teuer werden, oder gar Fahrverbot, dann sagt Du, Du bist nicht nicht gefahren und zum Fahrer verweigerst Du die Aussage nach §§52 u. 55 BGB (Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Blutsverwandten, Lebenspartnern und angeheirateten Angehörigen). Dann kostet Dich das ganze 18,50 Euro Einstellungsgebühr. |
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#29 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Aber wenn er schreibt, das der ... ich glaube Golf ... so dicht hinter ihm war, muss er mit auf dem Foto sein und dann ist das Foto ungültig, denn es kann nicht mit Sicherheit bewiesen werden, ob er oder der Golf "gemessen" wurde.
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#30 |
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Erfahrener Benutzer
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beim ersten mal kommt noch kein Fahrtenbuch !
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No one can destroy the metal The metal will strike you down with a vicious blow We are the vanquished foes of the metal We tried to win for why we do not know - Tenacious D |
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#31 |
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Gast
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Genau, Drunken. Es kommt überhaupt kein Fahrtenbuch!!!!
Das gibt es nur, wenn man sagt, man weiss nicht mehr wer gefahren ist (z.B. bei Firmenwagen o.ä.). Außerdem: Selbst wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, braucht dieses nicht herausgerückt werden, wenn man dadurch sich selbst, oder Personen nach BGB §§52 u. 55 belasten würde. Dazu darf in Deutschland niemand gezwungen werden!!!!! |
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#32 |
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Stammtisch Bodensee
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ich wurd schon mit 160 im ort geblitzt und hab keine post bekommen: glück gehabt und keine lust zur wiederholung
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FZR600 3HE Kommt ein Vektor zur Drogenberatung: "Hilfe, ich bin linear abhängig!" |
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#33 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Naja.
Seid lieber vorsichtig mit der Rechtsberatung. Wenn sich jemand darauf verlässt und dann gef.... wird... Es gibt wohl leider keine festen Grundsätze. Manche kommen so davon, andere haben Pech und da wird das volle Programm durchgezogen, mit Vorladung, Nachbarbefragung, soll sogar Gutachter geben, die einen auf einem Blitzerfoto anhand der Kleidung, Größe, Sitzhaltung identifizieren... Es ist halt so, dass man als Halter seines KFZ auch dafür verantwortlich ist.
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Ich darf das! |
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#34 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wenn du verpflichtet wirst (gal, ob das beim ersten male kommt, oder nicht) musst du es auch vorzeigen, wenn ein Richter das sehen will, egal, ob du dich oder deine Angehörigen damit belastest.
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#35 |
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Gast
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Man sollte sich diese Tour natürlich für einen, oder höchstens zwei Fälle aufheben, wo es wirklich eng wird (Geschwindigkeitsüberschreitung so hoch, das Straftatbestand erfüllt ist). Wenn man so'n Ding regelmäßig abzieht, könnten die Richter auch auf dumme Gedanken kommen, wie z.B. das man sein Bike in Zukunft nur noch selber fahren darf. Zur Gefahrenabwehr läge dies im Ermessensspielraum der/des Richter/s.
Beispiel: Niemand könnte z.B. gezwungen werden sich eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehsrmittel zu kaufen. Vor einigen Jahren hatten wir so einen Fall in Hamburg. Da stand einer wegen der zwölften Schwarzfahrer-Anzeige vorm Richter. Da dieser Herr absolut uneinsichtig war und immer wieder schwarz fuhr, hat der Richter ihn verdonnert sich ein Jahresabo zu kaufen. Das Urteil hat zwar nichts mit Gefahrenabwehr zu tun, war aber aus dem Ermessensspielraum des Richters vollkommen ok und wurde in einer Revision auch so bestätigt. Also Dauerausrede gibts natürlich keine, aber auf die Tour, wie ich sie beschrieben habe, kann man ein- bis zweimal reiten, bevor Individualmaßnahmen getroffen werden. Natürlich kann man auch das Pech haben, auf einen Richter zu stoßen, der richtig bockt hat einem Biker mal einen beizupulen.... |
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#36 |
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Gast
Beiträge: n/a
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@King Madness: Jaja, es gibt viele Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, die gerne am Grundgesetz und am BGB vorbeiarbeiten wenn dies denn zum Erfolg führt.
Wenn Du im vorgenannten Fall mit Deinem Rechtsbeistand vor Gericht erscheinst und dieser einigermaßen Fit ist, dann brauchst Du es nicht herausgeben. Wenn das aber schon das X-te Mal ist, dann kann der Richter zur Gefahrenabwehr beschließen, dass Du es rausrücken mußt, weil eben die Wahrscheinlichkeit eines weiteren Verstoßes sehr hoch ist. Zur "Gefahrenabwehr" dürfen die Jungs fast alles, was im Verhältnis zur Gefahr steht. Natürlich nicht foltern o.ä.(hmm...obwohl ich mir da bei in Bayern nicht so sicher wäre... |
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#37 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich glaub, ich kenn diese gedanken, thorsten :)
ging mir auch so.. "warum? ich guck doch sonst immer, ob blitzer da sind, warum lass ich mich dieses mal reizen, warum?" <- ca. so?:) wird schon, wenns das erste mal war, gibts als motorradfahrer genug moeglichkeiten, es nicht ausbaden zu muessen, meist hat man eh glueck :) immerhin lesen die da gewiss zeitung und so und muessen erstmal peilen, dass es ein mopped war und sich umdrehen und alles und das tun sie meist nich... MfG jan |
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#38 |
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Zum Thema vorzeigen des Fahrtenbuches :
31a StVZO: Fahrtenbuch (1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen. (2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen. (3) Der Fahrzeughalter hat der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder sonst zuständigen Personen das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren.
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#39 |
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Rechtsprechung ...
Der Halter kann sich gegen die Anordnung eines Fahrtenbuches nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO berufen. Auch die Berufung des Halters auf das Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) steht der Auflage eines Fahrtenbuches nicht entgegen (BverwG in DAR 1972 26/27). ... der Halter eines Kfz, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, ist rechtlich nicht gehindert, von einem etwaigen Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren Gebrauch zu machen; er muß dann aber gem. § 31 a StVZO die Auflage in Kauf nehmen, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, setzt als Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht die Besorgnis voraus, daß zukünftig gerade der Fahrzeughalter als Fahrer seines Kraftfahrzeuges Verkehrszuwiderhandlungen begehen könnte... BverwG, 11. Sen., Beschl. vom 22.6.1995, 11 B 7.95, VerkMitt 1995, Nr. 80 Verhältnismäßigkeit ? Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um fast 50 Prozent ist die Auflage i.d.R. nicht unverhältnismäßig, VGH Mannheim NZV 91 445. "90" anstatt "50" innerorts reichen jedenfalls aus, OVG Bremen DAR 76 53. Urteile (Links) ... "Eine unaufgeklärte Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ist als so gewichtig einzustufen, dass auch bei einem erstmaligen entsprechenden Verstoß die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches nicht unverhältnismäßig." (Leitsatz RA Goetz Grunert) VG Berlin, Urteil vom 28. 5. 1998 - VG 25 A 172.97 "Schon die erstmalige Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die nach Anlage 13 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) vom 18. 8. 1998 mit einem Punkt zu bewerten ist, rechtfertigt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalles, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, ankommt (Änderung der Senatsrechtsprechung)." OVG Münster, Urteil vom 29. 4. 1999 - 8 A 699/97 (nicht rechtskräftig) "Zur Frage, ob die Feststellung eines Fahrzeugführers i.S. von § 31a Absatz 1 StVZO nicht möglich war, weil der Fahrzeughalter mehr als zwei Wochen nach der Zuwiderhandlung benachrichtigt worden war." VGH Mannheim, Urteil vom 16. 4. 1999 - 10 S 114/99 "Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, es habe sich der Verkehrsverstoß ereignet, so muß er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungs- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen." OVG Lüneburg, Beschluß vom 14. 6. 1999 - 12 M 2491/99
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Schade dass im Internet immer leichtfertig irgendwelche "gehörten" Tipps von ganz Schlauen weitergelabert werden.
Ich kenne z.B. niemanden, der es schonmal geschafft hätte aus einer Bußgeldsache durch eine besonders geniale Ausrede herauszukommen. Schon garnicht, wenn Punkte ihren rechtmäßigen Gewinner suchen. Aber ich kenne dutzende, die behaupten, es sei "kein Problem", sich da rauszuwinden. Edit: Danke, King dass du der Laberei durch Fakten ein Ende gemacht hast!
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@Jan:
So in etwa waren meine Gedanken!!! Und....haben die mich jetzt??? ich bin doch von vorne geblitzt worden. Naja, schon kack Gefühl. Wie schon gesagt, ich werde jetzt erstmal abwarten, was kommt.
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Die Chance, das was kommt, ist gering.
Wenn was kommt, zahl und gegessen.
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Das werde ich auch so machen! Wie lange muß ich warten 3 Monate ?(es sei denn es kommt früher)
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Zitat:
muss doch ein ziemlich freies stück gewesen sein? sonst wärs wohl einiges zu gefährlich. |
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#45 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Konstanz (Bodensee)
Alter: 39
Beiträge: 142
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es war morgens und keine sau war unterwegs ausser einem kombi mit blitzer drin!
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FZR600 3HE Kommt ein Vektor zur Drogenberatung: "Hilfe, ich bin linear abhängig!" |
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#46 |
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Gast
Beiträge: n/a
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mein Tipp... umdrehen, Radarfalle mitnehmen und ganzschnell davonfahren....
Aber das wird wohl nicht gehen, wenn das ausm Auto raus war... |
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#47 |
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Gast
Beiträge: n/a
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@ King Madness:
Erstmal vielen Dank für Deine Mühe. Nun bin ich erstmal baff und muß mich setzen. Wie man hier mal wieder ganz klar sehen kann, sind die drei schlimmsten Verbrechen, die man in Deutschland begehen kann, Steuerhinterziehung, falsch Parken und zu schnelles fahren. Es gibt zwar noch Mord, Vergewaltigung, Raub, Erpressung usw., aber das ist alles nicht so schlimm, den damit verdient der Staat ja kein Geld. Ich hätte nicht gedacht, dass in so vielen Bundesländern gegen geltendes Recht entschieden wird. BTW: Ich habe meine Infos nicht von irgendwem gehört, oder aus der Luft gegriffen. Ich bin in jüngeren Jahren schon ein bisschen wilder durch die Gegend gedonnert. Meine RAin hat mich zweimal vor einem Fahrtenbuch bewahrt. Allerdings war das vor der Zeit der Urteile die Du aufgeführt hast. |
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#48 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Zitat:
Das ist jetzt die gelbe Karte, wenn du nicht in Zukunft anfängst, erstmal dein Hirn einzuschalten, eh du was postest, gibts ne Weile Forum-Sperrfrist. Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#49 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
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Zitat:
...auf einem Motorrad und dann eine geklaute Blitze im Arm
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#50 |
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Gast
Beiträge: n/a
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nur mal angenommen der typ im auto hat dein nummernschild aufgeschrieben. dann bekommst du nen brief wo du stellung zu nehmen musst, richtig?! kann man da nicht alles abstreiten, "nicht mein motorrad nicht mein helm"?! dann baut man sich mal schnell andere blinker, spiegel und nen kleines windschild an nimmt sich nen anderen helm und schon sieht man doch ganz anders auch. der typ der das aufgeschrieben hat, kann sich ja auch verguckt haben
ich wurde in meiner 3 jähriegen motorradfahrzeit schon so oft von vorne geblitzt, aber habe bis jetzt noch keinen cent bezahlt, da noch nie nen brief gekommen ist *sichaufdenholzkopfklopf* |
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