gs-500.de  

Zurück   gs-500.de > GS500(E/F) > ARCHIV > Allgemeines

Hinweise

 
 
Themen-Optionen
Alt 08.09.2006, 05:11:33   #1
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Ja, da hat sich was geändert. Die Rechtslage ist nach der europäischen Vereinigung nicht klarer geworden. Es gibt zuviele widersprüchliche Bestimmungen und Verordnungen. Theoretisch sind mittlerweile nur noch Helme mit einer ausreichenden Schutzfunktion vorgeschrieben, was immer das auch heißen mag. Die Formulierung ist genauso schwammig wie bei den Hinterradabdeckungen. Trotzdem sollte man nur Helme mit ECE-Prüfung tragen, der eigenen Sicherheit zuliebe. Sog. Brain-Caps können nicht mehr beanstandet werden. Aber wer sowas trägt, hat auch kein Brain zu schützen! Da sieht man wieder, dass Neuerungen nicht immer Verbesserungen sind.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline  
Alt 08.09.2006, 09:25:36   #2
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Ja, man lernt nie aus. Die Information hatte ich von unserem Moppedkontrolleur. Steht in dem Artikel auch das Aktenzeichen und das Gericht, das das Urteil gefällt hat? Zum Nachlesen. Bei den Gerichtsurteilen gibts da nämlich auch gewisse Unterschiede. Wenns ein Amtsgericht irgendwo war, ist das eine Einzelfallentscheidung, die nur so am Rande interessiert. Hat das Urteil ein Landgericht gefällt, wirds schon eher bindend und wenns ein Oberlandesgericht beschließt, ists praktisch Gesetz. Und Richter sind auch Menschen mit verschiedenen Ansichten.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline  
Alt 08.09.2006, 11:05:21   #3
acid
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Goose
HAb neulich in ner Mopped Zeitung einen Artikel zum Thema BrainCap gelesen.

Da hat jemand bei den großen drei ein Braincap gekauft und ist natürlich prompt angehalten worden. Der Polizist hat eine Anzeige geschrieben, und der Mann ist dann bis vors Gericht gezogen.

Kurz um, er hat verloren. den Prozes und die Fassung. Ein Braincap ist nicht ausreichend, da es die Ohren (!) nicht wie in der ECE Norm gefordert abdeckt.

Das Gericht hat damit eine Grundlage geschaffen und die drei großen Müssen da wohl jetzt was ändern in den Katalogen.
soll er halt noch rosa plüsch ohrwärmer drunter anziehen
 
Alt 08.09.2006, 17:46:30   #4
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Braincap

Also wenn ich bei meinem Wildunfall ein Braincap aufgehabt hätte könnte
ich heute dem Glöckner von Notredame Konkurenz machen! Da waren doch erhebliche Schleifspuren im Gesichtsberich auf dem Helm! Auch wenn
das vielleicht auf einer Chopper cool ausschaut und man eigentlich auch nicht so schnell fährt sind diese Braincaps meiner Meinug nach Wahnsinn da kann man gleich ohne fahren denn dann ist die Warscheindlichkeit grösser dass man das ganze eh nicht überlebt und man braucht sich über die Entstellungen wenigstens keine Gedanken mehr zu machen!
 
Alt 09.09.2006, 04:56:58   #5
sprat
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von sprat
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Cottbus/Osnabrück
Alter: 41
Beiträge: 283
Standard

hat jetzt mal jemand dieses urteil gefunden???

oder weiss noch wer welches gericht das war?

würd mich auch mal interessieren....


gruß
__________________
Bj. '91, VVK, IXIL Euroline, Kult-Bein, Wirth-Federn, B6 Umbau ....

da sister --> http://www.die-tine.de
sprat ist offline  
Alt 09.09.2006, 07:58:47   #6
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Das Ergebnis aus dem Verkehrsportal ist doch, dass die Rechtslage immer noch nicht richtig geklärt ist. Trotzdem sollte jeder an seine Sicherheit denken und einen Helm mit ECE-Norm oder einem vergleichbaren Sicherheitsstandard tragen.

Edit:

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht kostet 15.€ Verwarnungsgeld, egal ob mit nem unzulässigen Helm oder ganz ohne.

Wer keinen Helm oder einen unvorschriftsmäßigen tragen will, sollte sich 15.- € extra einstecken und zur Sicherheit einen ordentlichen Helm mitnehmen, damit er nicht weiterlaufen muss.

Ob das Verbot der Weiterfahrt rechtens war oder nicht, lässt sich vorm nächsten Verwaltunggericht klären.

Widersprüche gegen (unaufschiebbare) Maßnahmen der Polizei haben erstmal keine aufschiebende Wirkung. Für die, die es nachlesen wollen § 80 Abs. 2, Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline  
Alt 11.10.2006, 20:03:42   #7
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

eigentlich isses ja egal, wies vom gesetz her is,
ich werd jedenfalls NIE an der sicherheit, bzw am helm sparen...
 
 

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Italien -> Helm -> ECE-Norm King Madness Bekleidung 31 12.01.2007 20:17:33
Helmpflicht NRW Allgemeines 30 19.12.2006 08:31:18
ECE Norm?????? kleinpingi Allgemeines 8 16.07.2005 19:23:37
Eu Norm Allgemeines 3 13.05.2004 12:55:34


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:05:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.