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Alt 28.08.2006, 06:30:17   #1
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Hier geht es ums eintragen lassen diverser Sachen am Fahrzeug. Darin heisst es laut Nachfrage, dass es "im Ermessen des TÜV-Mannes liegt" ob er das macht oder nicht. Nur ist für mich dieser Begriff sehr weit gestreut. Was mich insofern wundert, da man vom Bürokratendeutsch und den Gesetzen normal gewohnt ist, dass es so kompliziert geschrieben ist, dass es kein Schlupfloch zulässt. Gesetz ist doch Gesetz, da kann es nicht mal so, und dann wieder anders heissen

hat sonst schonmal jemand Erfahrung mit diesem Paragraphen gemacht?
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Alt 28.08.2006, 08:00:55   #2
XPulse
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Bei mir waren früher viele Eintragungen am Auto im ermessen des Prüfers. Gab eigentlich keine grossen Probleme wenns anständig gemacht wurde. Notfalls fährt man eben 10km weiter zum nächsten Prüfer ^^

Typische Eintragungen in der Art waren: Tiefergedrehte (als im Gutachten erlaubt) Gewindefahrwerke eintragen, etwas ungewöhnlichere große Radreifen-Kombinationen nur mit Festigkeitsgutachten eintragen oder auch Karosseriearbeiten wie Motorhaubenumbauten in die Papiere aufnehmen etc.
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Alt 28.08.2006, 08:45:34   #3
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bei mir gehts weder um einen Eigenbau, noch um was illegales. Ich wollte einen anderen Auspuff für mein Auto, da es für mein Modell aber keinen gibt, hab ich nach universalendtöpfen Aussschau gehalten und bin schlussendlich auch fündig geworden. Da die aber bei (fast) allen Autos haben, können sie ja keine ABE haben. Laut Händler ist die ABE nur für die Endrohre, was mir auch komisch vorkam, weil die Endrohre ja am Endtopf dranhängen und alles zusamenn ein Stück ist.

Was kostet denn so eine Eintragung eigentlich?
Und ist es billiger wenn ich mehrere Sachen auf einmal mache, oder zahl ich die Einzelsachen auch extra? Eigentlich gehts ja nur um die Aufnahme in die Fahrzeugpapiere, und da müsste man wenn man alles gleichzeitig eintragen lässt, nur 1 mal umschreiben lassen (laut menschlicher Logik, da weniger Aufwand..........aber ich befürcht dasses wohl anders ist )
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Alt 28.08.2006, 08:59:07   #4
XPulse
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Nur die Endrohre haben ABE? Das klingt nach den billigen EBay Töpfen die in irgendwelchen Hinterhöfen zusammengeschweisst werden. Meistens der letzte Dreck und relativ laut. Tüv Eintragung nach BJ88 praktisch nicht möglich. Da kommt eine Lautstärkemessung, Abgasuntersuchung in mehreren Fahrzuständen auf dich zu.

Lass lieber die Finger von solchen Umbauten. Einzige Ausnahme: Du hast einen "guten" Freund beim Tüv oder einen Tuner mit guten Haus-Tüv der alles einträgt. Dann geht sowas auch.
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Alt 28.08.2006, 09:00:29   #5
Meathunter
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nochmal allgemein zum Rechtsbegriff "Ermessen"

das ermessen muss dem grundsatz der Verhältnismäßtigkeit entsprechen, d.h. die Maßnahme oder Entscheidung muss

1. geeignet (Maßnahme muss zum Ziel führen)
2. erforderlich (das mildeste Mittel ist zu wählen)
3. angemessen (abwägung von Vor- & nachteilen)

sein.

wenn z.B. dein Auspuff zu laut ist, darfste den nicht montieren. somit führt die maßnahme zum ziel, ... da man den wahrscheinlich nicht leister "bauen" kann ist es auch erforderlich. du hast zwar nachteile davon,... aber die gibt es bei fast jeder entscheidung,... und der vorteil, das du den lauten auspuff nicht dranhast überwiegt das ganze.
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Wenn nichts mehr kommt,... kommt immernoch ein "selber!"
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Alt 28.08.2006, 09:47:20   #6
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ja, wär einer von Ebay
Anscheinend aus Thyssen Stahl, und hochwertig

Im Grunde kommts mir garnicht so sehr auf den Klang an (dafür hab ich ja die GS ), sondern mehr auf das optische. Hab hald gedacht bei dem Preis wärs ne Alternative, aber wenn das Eintragen nachher so viel kostet..................

Vielleicht bin ich mit einer Auspuffblende besser dran

PS: Kia Shuma
zumindest hab ich nichts gefunden
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Alt 28.08.2006, 10:02:26   #7
XPulse
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So auf die schnelle mit 5sec google:

http://www.loonytuns-shop.de/detaila...tegorieID=3246

http://www.sportauspuff-direkt.de/in...nlagen_kia.htm
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Alt 28.08.2006, 12:58:58   #8
berndy
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Hallo, möche ja nicht pingelig erscheinen, aber du hast das Z vergessen, es muss § 21 StVZO heißen. § 21 StVO behandelt die Personenbeförderung. Ich hab jetzt mal den § 21 StVZO durchgelesen, da steht nix von Ermessen seitens eines Gutachters drinn. Woher habt ihr nur immer diese Informationen. Bitte genaue Quelle angeben. Da steht drinn, dass der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter bei der Verwaltungsbehörde eine Betriebserlaubnis zu beantragen hat. Und mit dem Antrag ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen ist. Dieser bescheinigt mit seinem Gutachten, dass er das Fahrzeug richtig beschrieben hat und dass es vorschriftsmäßig ist. Dann steht noch drinn, was die Zulassungsstelle zu machen hat. Wenn dein Fahrzeug also vorschriftsmäßig ist, gibts da auch kein Problem. Aus § 16 StVZO lässt sich sogar ein Recht auf Erteilung einer Zulassung für ein vorschriftsmäßiges Fahrzeug ableiten. Was jetzt das Verfahren des Begutachtens eines Fahrzeugs anbetrifft, das richtet sich nach den speziellen §§ in der StVZO § 30 ff StVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge. Das einzige Problem, das du haben dürftes, ist, den Prüfer davon zu überzeugen, dass dein Fahrzeug vorschriftsmäßig ist. Wenn auf dem Endtopf eine Genehmigungsnummer drauf steht und das Teil an anderen, ähnlichen Fahrzeugen angebaut werden darf, könnte der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass es auch an dein Fahrzeug passt. Langer Rede kurzer Sinn, geh zum Prüfer einmal hin. Fragen kostet bekanntlich nix. Der kann nachsehen, ob eine Eintragung möglich ist. Er braucht dazu aber sämtliche und möglichst genaue Daten des anzubringenden Fahrzeugteils und deines Fahrzeugs. In Zukunft würde ich mich zuerst schlau machen, ob das Teil passt und dann kaufen. Hinterher irgendwas genehmigen zu lassen kann teuer werden. Lass das doch die Hersteller bezahlen, die verdienen doch Geld mit ihren Fahrzeugteilen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 28.08.2006, 13:40:22   #9
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Ermessen des Gutachter: Er erstellt ein Gutachten in dem er bestätigt das der Umbau vorschriftsmässig ist. Mehr sagt der Satz garnicht aus.

Soweit ich mich erinnern kann waren die 19er Paragraphen dazu die ABE&Tüv-Gutachten (Abs3 Nr4) Absätze. §21 ist es immer bei Sonderabnahmen. Aber nagel mich nicht drauf fest.

Ausserdem steht in einigen Gutachten immer wieder drin das z.b. diese und jene Radreifenkombination eine zusätzliche Abdeckung der Lauffläche evtl. benötigt - dies hat der Gutachter dann vorort zu entscheiden und dann haste wieder dein "ermessen des Gutachters".

Und ja - du bist pingelig ^^
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Alt 28.08.2006, 15:24:23   #10
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pingelig hin oder her
in so heiklen themen, die bei nichteinhaltung doch recht teuer werden können, sollte man schon vorsichtig sein.
wobei ich zugeben muss: ich hab die alufelgen auch nicht eintragen lassen. Weil ichs einfach nicht einseh für sowas viel Geld zu bezahlen. Auspuff, Spoiler usw leuchtet mir alles ein................aber felgen doch nicht.mit welcher Begründung? Verändern die etwa den luftwiderstand.

Ich frage drum, weils bei uns eigentlich nur 1 Zulassungsstelle gibt, und drum erkund ich mich lieber vorher. Weil wenns da nicht geht, is nicht gut für mich
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Alt 28.08.2006, 17:25:23   #11
berndy
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Leute, manchmal muss man eben pingelig sein, grad wenns dann Geld kostet und Strafen nach sich ziehen kann. Dass man nochmal zur Zulassungsstelle muss, liegt einfach daran, dass der TÜV zwar gerne eine Behörde wäre, das aber nicht ist. Es ist ein Verein, wie der Name schon sagt. Da sitzen nur die amtlich anerkannten Sachverständigen, die bestätigen, dass das Gefährt den Vorschriften entspricht. Die Behörde ist die Zulassungsstelle, die die Erlaubnis erteilt. Leider sitzen dort keine Sachverständigen. Das muss auch so sein, wegen der Gewaltenteilung und so. Man muss auch nicht zwingend zum TÜV, man braucht nur einen amtl. anerkannten Sachverständigen, das kann theoretisch auch ein privater sein. Was der TÜV macht ist reines Privatrecht. Auch wenn der TÜV ein Fahrzeug nicht mehr vom Hof fahren lässt, weils total verkehrsunsicher ist. Die machen da nur von ihrer Garantenstellung Gebrauch. Die Inbetriebnahme muss dann die Verwaltungsbehörde verbieten. Öffentlich wird es erst, wenn die Zulassungsstelle Erlaubnisse erteilt oder nicht erteilt. Ist halt deutsche Verwaltungbürokratie.
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Alt 28.08.2006, 17:49:13   #12
berndy
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Zitat:
Zitat von XPulse
Ermessen des Gutachter: Er erstellt ein Gutachten in dem er bestätigt das der Umbau vorschriftsmässig ist. Mehr sagt der Satz garnicht aus.

Soweit ich mich erinnern kann waren die 19er Paragraphen dazu die ABE&Tüv-Gutachten (Abs3 Nr4) Absätze. §21 ist es immer bei Sonderabnahmen. Aber nagel mich nicht drauf fest.

Ausserdem steht in einigen Gutachten immer wieder drin das z.b. diese und jene Radreifenkombination eine zusätzliche Abdeckung der Lauffläche evtl. benötigt - dies hat der Gutachter dann vorort zu entscheiden und dann haste wieder dein "ermessen des Gutachters".

Und ja - du bist pingelig ^^
Nochmal im § 21 StVZO steht nix von Ermessen des Gutachters. Wenns net glaubst ließ nach, StVZO müsste es online geben. Was in den Papieren steht, die den Teilen bei liegen kann ich nicht sagen. Da steht oft ziemlicher Müll drinn.
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Alt 28.08.2006, 18:25:24   #13
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@ Berndy:

Es dringt nicht zu Dir durch ^^ Keiner behauptet das es im Gesetz steht - es ist einfach so, dass in der Praxis vieles im ermessen des Prüfers liegt. Und für die Begutachtung laut §21 ist ein Sachverständiger nötig der bestätigt ob es nun erlaubt ist oder nicht - da es dort einige Spielräume gibt liegt es in seinem ermessen. Ist eigentlich ganz einfach - ka warum das hier nun breitgetreten wird.....

@Alufelgen eintragen:

Wenn man bedenkt was alles möglich wäre ohne gesetzliche Regelung bin ich mit unseren Regelungen in Deutschland ganz einverstanden. Ohne solche Regelung würde es tausende Spinner geben die sich schleifende Radreifenkombis draufschmeissen nur weil es ach so toll ausieht ^^ Will garnicht wissen wieviele sich damit ins Grab fahren würden - an Unschuldige garnicht zu denken...
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Alt 28.08.2006, 18:38:15   #14
berndy
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Damits nicht weiter breitgetreten wird, geb ich dir mal unter starkem Prostest teilweise Recht.
Bin halt pingelig. Aber der Sachverständige kann nur bestätigen, dass es den Vorschriften entspricht. Die Vorschriften lassen dem aber keinen Spielraum, die sind weitestgehend festgeschrieben. Darum tun die sich ja auch immer so schwer etwas abweichendes einzutragen. So jetzt iss Schluss, du hast Recht und ich weiß es besser.('')
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Alt 28.08.2006, 18:43:31   #15
majestic_morpheus
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@Berndy: Schau mal bei XPulse unter den Avatar. Glaubst du, er hat den Namen ohne Grund? Jetzt schaust unter deinen Avatar, da steht Newbie. Du hast Recht, XPulse auch - ihr meint nämlich das Selbe, nur aus verschiedenen Blickwinkeln. So, jetzt hör auf zu stänkern...
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Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
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Alt 28.08.2006, 18:54:14   #16
berndy
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Ich stänkere doch nicht. Das sähe ganz anders aus. Außerdem ist das mit dem Avatar für mich nicht wichtig. Wichtig ist, dass ich meine Meinung vertrete, egal gegen wen. Das iss so inner Demokratie. Ohne Angst haben zu müssen am nächsten Baum zu hängen. Außerdem kann keiner alles wissen und wenn man noch dazulernen kann, warum nicht. Auch der gebildetste Mensch macht bisweilen Fehler (frei nach Berndy).
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Alt 28.08.2006, 22:48:19   #17
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@berndy:

Ein Beispiel für die Freiheit eines Tüv-Prüfers nach eigenen ermessen ^^

KFZ-Meister A baut seinen Vw-Bus per TopChop (Verkürzung aller Dachsäulen damit das Dach einen Tick runterkommt) um. Prüfer Nr. 1 guckt sich das ganze an und entscheidet, dass dieser Umbau zulässig ist. Er achtet darauf, dass die Stabilität der Karosse aus seiner Sicht heraus gegeben ist und betrachtet diese als ausreichend. Prüfer Nr. 2 ist nun aber anderer Meinung - er sieht das selbe Auto und entscheidet sich dagegen, da er evtl. die Säulen weiter verstärkt haben möchte (z.B. durch doppelte Bleche etc.).

Eine wirkliche Richtlinie für solchen Umbauten gibt es nicht - also müssen die Prüfer dies selber entscheiden. Beide Entscheidungen wären zu vertreten. Ähnliche Situationen hast Du z.B. bei einem Motortypwechsel. Prüfer B sagt der neue Motor-Hilfsrahmen reicht - Prüfer A mag lieber eine zusätzliche Strebe zur Versteifung (so geschehen bei einem Freund der seinen Polo GTI auf 1.8T umgebaut hat) usw usw..

Du kannst nicht alles per Verordnungen und Gesetzen bis ins kleinste Detail regeln und da entscheidet eben die persönliche Meinung des zuständigen Prüfers.
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Alt 29.08.2006, 06:32:15   #18
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blöd ist nur wenn einer der Prüfer persönlich was gegen dich hat oder er seine "Macht" ausnutzt. Schwarze Schafe gibts überall. Bei uns in der Gegend gibts wie gesagt, soweit ich weiss, nur eine öffentliche Zulassungsstelle, ob private das bei uns dürfen weiss ich garnicht..........
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Alt 29.08.2006, 17:41:53   #19
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Ich habe nur gehört, dass man sich vieles eintragen lassen kann.
Sollte es eingetragen werden, ist es immernoch kein Freifahrtsschein...

Denn wenn ein Polizist Ahnung hat und was merkt, gibts es trotzdem die Konsequenzen..auch wenn der Herr vom TÜV gesagt hat: Das passt schon...


MfG Marin
 
Alt 29.08.2006, 17:58:09   #20
berndy
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Im Prinzip geb ich dir Recht. Eine Eintragung im Fahrzeugschein ist kein Freibrief. Aber 1. Wen der Herr amtlich anerkannter Sachverständiger (a.a.SV.)der Meinung war, dass passt so, dann hat er bestätigt, dass das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entspricht. Wenn die Zulassungsstelle das so in den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbestätigung, wie es jetzt ja heißt, übernommen hat, dann ist dein Fahrzeug genau so zum Verkehr zugelassen. Wenn du es jetzt aber wieder in den Originalzustand zurückversetzt, musst du das auch wieder eintragen, bzw. die Veränderungen austragen lassen. Die Zulassungsbestätigung muss dem aktuellen Fahrzeugstand entsprechen.
2. Polizisten sind fast nie a.a.SV. Wenn wir also etwas feststellen, was uns nicht so passend vorkommt, muss das ein a.a.SV. prüfen. Wenn der der Meinung ist, das passt so ... siehe oben. Wenn nicht, Pech gehabt. Aber wenn ein anderer a.a.SV. das so abgenommen hat, geh ich mal davon aus, dass es der andere nicht bemängeln wird. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ein a.a.SV. ist aber kein normaler TÜV-Mensch. Das ist ein Ingenieur für Fahrzeugbau oder ähnliches. Die wissen in aller Regel gut Bescheid.
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Alt 29.08.2006, 18:24:21   #21
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Ja und, ein Anruf beim TÜV oder KBA reicht, fünf Minuten zur normalen Geschäftszeit, ansonsten alles notieren, Nachfrage, Anzeige schreiben, wo ist das Problem?
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