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Alt 07.11.2006, 15:04:12   #1
bloodangel
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Standard Spiegel ohne STVO

Hallo
da ich neue spiegel brauche hab ich mal beim louis geschaut und auch gleicht recht schicke gefunden aber ohne STVO

http://www.louis.de/_201d93bd8faff1c67b ... r=10028157

http://www.louis.de/_201d93bd8faff1c67b ... r=10028161

wollte wissen ob da jemand scho erfarung gemacht hat ??

weil ich will keine fetten klunker tran haben
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Alt 07.11.2006, 15:14:39   #2
cba
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ohne StVO
( StVO = StrassenVerkehrsOrdnung) ... ich kenn eh kein teil, dass ne StVO hat.
aber egal ... spiegel ohne E-Zeichen etc. sind halt problematisch. Eintragen lassen kannst du die wohl nicht. Kannst hoechstens damit fahren und hoffen, dass sich die dinger niemand anschaut ...

dann musst du halt alle 2 jahre mal die orginalen wieder anschrauben


/edit: das war natuerlich keine aufforderung/ermutigung teile zu verwenden, die im bereich der StVO nicht zugelassen sind.
das verwenden solcher teile ist natuerlich strafbar und im hoechstem masse gefaehrlich
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Alt 07.11.2006, 15:16:14   #3
Titan
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Hab mal eine GS probegefahren, die die ersten dran hatte.
Fazit: lassen sich schlecht einstellen und man sieht absolut besch... drin.

Aber muss jeder selber wissen. Ich hab die hier und bin glücklich damit.
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Alt 07.11.2006, 15:32:35   #4
berndy
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Klar sehen die großen Spiegel nicht schön oder cool aus.

Man sollte aber auch da an seine Sicherheit denken. Mit den Rückspiegeln kann man sehen, was hinter einem passiert, das ist gerade beim Ünerholen wichtig, trotz Schulterblick.

Je größer sie sind und je mehr man mit den Spiegeln um die Oberarme herum sehen kann, um so besser.

Die sind nicht ohne Grund vorgeschrieben.

Im Übrigen kostets 15 € Verwarnungsgeld, wenn keine oder unzulässige angebaut sind.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 07.11.2006, 15:45:55   #5
frantiC
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Zitat:
Zitat von Goose
Sach mal Berndy, wat ist eigentlich wenn die Spiegel ne Zulassung haben, aber man trotzdem nur Schultern drin sieht weil die original Aufnahmepunkte einfach zu eng am Bike sind gibt dat dann auch Ärger?

Dat ist jetzt ne ernst gemeinte Frage, dat Problem hab ich zur Zeit.
nö, wer prüft den das ? das is bei großen leuten sowie immer der fall !
ich seh bei meiner gixxer wenig bis gar nix.

es wird nur die spiegelfläche geprüft.
allerdings hab ich noch niemanden gesehn, der die brechnet hat vom lieben tüv

die gucken nur nach der e nummer und freuen sich
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Alt 07.11.2006, 15:53:58   #6
gruenkai
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Zitat:
Zitat von Goose
Sach mal Berndy, wat ist eigentlich wenn die Spiegel ne Zulassung haben, aber man trotzdem nur Schultern drin sieht weil die original Aufnahmepunkte einfach zu eng am Bike sind gibt dat dann auch Ärger?
Dat kostet mehr als 15 Euro! Dann sind deine Schulterpolster nämlich zu breit und Du gefährdest Dich und andere durch nicht angepasste Schutzkleidung. Das wird ungefähr so bestraft, als ob Du beim Auto die Tür rausreißen würdest und umgekehrt wieder einschweißen würdest. Da ist auch alles dran, aber eben nicht mehr StVZO-konform!
gruenkai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 15:56:38   #7
frantiC
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Zitat:
Zitat von gruenkai
Zitat:
Zitat von Goose
Sach mal Berndy, wat ist eigentlich wenn die Spiegel ne Zulassung haben, aber man trotzdem nur Schultern drin sieht weil die original Aufnahmepunkte einfach zu eng am Bike sind gibt dat dann auch Ärger?
Dat kostet mehr als 15 Euro! Dann sind deine Schulterpolster nämlich zu breit und Du gefährdest Dich und andere durch nicht angepasste Schutzkleidung. Das wird ungefähr so bestraft, als ob Du beim Auto die Tür rausreißen würdest und umgekehrt wieder einschweißen würdest. Da ist auch alles dran, aber eben nicht mehr StVZO-konform!

soll ich das jetzt glauben oder lieber lassen ?
naja dann säg ich mir meine arme halt ab, freihändig fahren kann ich auch so.

und von wegen gefährden anderer wegen meiner bösen spiegel..... naja lol
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Alt 07.11.2006, 16:00:23   #8
cba
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Zitat:
Zitat von Goose
Sach mal Berndy, wat ist eigentlich wenn die Spiegel ne Zulassung haben, aber man trotzdem nur Schultern drin sieht weil die original Aufnahmepunkte einfach zu eng am Bike sind gibt dat dann auch Ärger?

Dat ist jetzt ne ernst gemeinte Frage, dat Problem hab ich zur Zeit.
Ich koennte mir hoechstens vorstellen, dass es probleme geben koennte, wenn du einen unfall baust und man dir nachweisen kann, dass er dadurch verursacht wurde, dass du nichts in den spiegeln sehen konntest.
letztendlich darf sich ja eine sehr kleine person auch nicht hinter's steuer setzen, wenn sie die bremsen nicht erreicht... da muesste man es halt so umbauen, dass es wieder passt (und natuerlich auch eintragen lassen)
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Alt 07.11.2006, 16:00:24   #9
berndy
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Nix iss, siehste nix.

Das Problem haben alle diejenigen, derern Schultern nahezu so breit sind, wie die Spiegel auseinanderstehen.

Würdsch mir längere Ausleger besorgen.

Die Originalspiegel sind bei der BE des Motorrads mit geprüft worden, sind also ok, auch wenn man nix sieht.

(Die vorgeschriebene Spiegelgröße sind 60 cm2, also 6 mal 10 cm oder runde Spiegel mit min. 8,8 cm Durchmesser, wenn ich die Formel für die Kreisfläche noch richtig im Kopf hab. r2 * Pi, oder dann (60 cm2 : Pi) Wurzel gezogen mal 2. Da kommt bei mir 8,7... was raus, also 8,8 cm.)
Das war mal bis 17.06.97, ist nicht mehr aktuell, jetzt gilt u.g. RiLi 97/24/EG

Edit: Es ist nur die Größe des Spiegels vorgeschrieben, nicht die Länge des Spiegelarms. Also Verlängern darfste die. Da gibts im Zubehör passende Teile. Sehen nicht schick aus, tun aber ihren Zweck.

Edit: In der Rili 97/24/EG steht im Anhang II unter Pkt. 2 ff

- die Fläche nicht kleiner als 6900 mm² ist,
- bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist,
- bei einem nicht runden Rückspiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis von 78 mm beschrieben werden kann.
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Alt 07.11.2006, 16:07:02   #10
gruenkai
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@berndy: die Position der Spiegel ist egal? Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ich die Originalspiegel, die ja geprüft sind, unter den Motor schraube, dann sind die ja immer noch geprüft (sie haben ja die richtige Größe). Allerdings glaube ich, dass das Ärger gibt...
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Alt 07.11.2006, 16:11:14   #11
berndy
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Wer soll denn überpüfen, ob du was siehtst oder nicht.

Wenn du sagst du siehst was und ich setzt mich drauf, mit meinen 105 cm Brustumfang und breiten Schultern und seh nix, muss ich dir doch glauben, dass du was siehst.

Und wenn ich klein und mächtig bin, fällts mir nicht auf, weil ich ja was seh.

Es gibt auch Autos, bei denen man in den serienmäßigen Rückspiegeln nicht viel sieht. Da fällt mir der Seat Arosa von einer Bekannten ein. Ich habs noch nicht fertig gebracht die Dinger so einzustellen, dass ich nach hinten was gescheites seh. Nur da kannste nix machen außer Custom-Spiegel anfertigen lassen oder selber machen.
Und die asphärischen Spiegel verzerren dermaßen, das ist einfach nichts.
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Alt 07.11.2006, 16:24:20   #12
berndy
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In der Tat sind keine Punkte für das Anbringen der Spiegel in der StVZO vorgeschrieben.

§ 56 Abs. 1 StVZO:

Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Abs. 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht (z.B. Kamera und Monitor Anmerkung von mir) haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Nach dem Wortlaut des § 56 Abs. 1 StVZO
könntest du theoretisch rechts und links nach hinten gerichtete Kameras anbringen deren Bilder du auf einen Monitor in deinem Sichtfeld übertragen lässt. Oder du schraubst an die Motorschutzbügel Lkw-Spiegel an und stellts die so ein, dass du von deiner Sitzposition aus was siehst.

Allerdings ist das nähere durch eine EU-Verordnung geregelt, die mir leider nicht zur Verfügung steht, die aber sehr umfangreich sein soll. Der TÜV hat die aber. Ob darin was steht, wo die Spiegel angebracht werden müssen, weiß ich nicht.

Sinnvollerweise nimmt man aber die bereits vorhandenen Gewindeaufnahmen.
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Alt 07.11.2006, 16:32:25   #13
berndy
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@oolo Leider hab ich da keine Unterlagen. Ich schau aber mal ob ich noch was finde.

Bräucht ich aber das Baujahr.
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Alt 07.11.2006, 16:35:41   #14
MarkusN
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Ab 90 zwei Spiegel vorgeschrieben.
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Alt 07.11.2006, 16:51:37   #15
berndy
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@MarkusN Nicht ganz, siehe unten, das bezog sich nicht auf Kräder


§ 56 Abs. 2 Nr. 2 (Außenspiegel auf der rechten Seite)
ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Auf Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 56 Abs. 1 Nr. 2 in der vor dem 1. Juli 1988 geltenden Fassung anzuwenden

Die alte Fassung hatte folgenden Wortlaut:

5. bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 100 km/h ein Rückspiegel an der linken Seite,

6. bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h zwei Rückspiegel – jeweils einer an jeder Seite.
Da fehlt mir noch das genaue Datum, ich glaub, das ist die Fassung vor dem 1. Juli 1988.

Mit Stand 1. November 1990 galten die Geschwindigkeitsangaben mehr als 80 km/h = 2. Rückspiegel. (§ 56 Abs. 2 Nr. 6)

Durch die ÄndVO v. 14.06.1988, 23.07.1990, 23.06.1993 wurde auch der § 56 StVZO tangiert. Letztmalig mit der ÄndVO v. 23.03.2000. Seit dem wird nicht mehr speziell auf Kräder hingewiesen. Die Nr. 6 ist entfallen. Die Vorschriften sind nunmehr verschärft worden. Kräder sind in § 56 Abs. 2 Nr. 3 aufgegangen. Es wird bei Krädern nicht mehr auf die Geschwindigkeit abgezielt.

... ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Krafträder anzuwenden. Bei Krafträdern, die vor dem 1. Januar 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt ein Rückspiegel.

Obiges hab ich aus verschiedenen Posts aus dem
http://www.verkehrsportal.de/board/lofi ... 21406.html
kopiert.

Ich kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen
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Alt 07.11.2006, 16:58:38   #16
berndy
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oolo, da musst du dann selber recherchieren, google hilft!
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Alt 07.11.2006, 17:19:08   #17
sacre
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Meine Spiegel...

ich weiß, sind nicht zugelassen.
allerdings sehe ich genug, bzw alles, denn so breit bin ich nicht....

bis jetzt keine probleme und sehen wirklich toll aus.
ABER, meine persönliche einstellung.
dass ich bei jeder kontrolle probleme kriegen kann, weiß ich...[/url]
sacre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 17:56:44   #18
knut
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die ersten sehen an der gs so aus:
http://images.verdult.de/albums/gs_t...0045.sized.jpg

http://images.verdult.de/albums/gs_t...6/IMG_0505.jpg
mir gefallen sie und man sieht mehr als ich erwartet hatte. allerdings nicht so viel wie in größeren (is ja klar). muss jeder selber wissen - ich hatte bisher keine probleme damit.
btw wer hat eigentlich das letzte bild gemacht? da fehlt ja die hälfte vom mopped
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ...

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Alt 07.11.2006, 18:28:08   #19
sacre
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tja, man sieht wenigstens deinen *hust* formschönen tacho....
achja...bilder gibts von meinen spiegeln auch...

http://www.netgraph.org/bilder/gs2/möp1.jpg

http://www.netgraph.org/bilder/gs2/möp3.jpg
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Alt 07.11.2006, 19:07:03   #20
Herzog
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Spiegel kann man befestigen wo man will, also Zylinderkopf oder Rahmenunterzug eignen sich dafür auch gut. Lockt natürlich erstmal die Sheriffs an, bemängeln können sie die Befestigungspunkte aber nicht.

Ich habe die nach unten gedreht dran, sehen geil aus, vibrieren natürlich, aber alles Normkonform! In Verbindung mit Dragbar:

http://www.hesa-motorsport.de/shop/cata ... p-313.html

Achja und nur der Tod ist umsonst...
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Alt 07.11.2006, 19:27:48   #21
berndy
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Endlich mal was brauchbares an Zubehör, aber teuer.
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Alt 08.11.2006, 08:10:33   #22
berndy
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Zitat:
Zitat von berndy

5. bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 100 km/h ein Rückspiegel an der linken Seite,

6. bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h zwei Rückspiegel – jeweils einer an jeder Seite.
Da fehlt mir noch das genaue Datum, ich glaub, das ist die Fassung vor dem 1. Juli 1988.

Ich kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen
Das hat sich mittlerweile mehrfach geändert. Wer weiß denn noch, was wann wie gilt, aus dem Kopf.

Mit der Besitzstandswahrung ist das auch immer so eine Sache. Du darfst nach den alten Richtlinien, kannst aber auch nach den neuen. Je nachdem, wie es dir besser gefällt.
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Alt 08.11.2006, 08:59:10   #23
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Also mich persönlich hat es schon gestört, daß ich in den Originalspiegeln von der GS so gut wie nichts sehen konnte.

Hab mir jetzt die Spiegel der Kawa ER6-n dran gebaut. Die haben genau die gleiche Größe, sehen schicker aus und haben ein super Spiegelbild.
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Alt 08.11.2006, 13:29:29   #24
bloodangel
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so hab mich jetzt mal für die entschieden

http://www.louis.de/_203c32bead63a14819 ... r=10028290
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Alt 08.11.2006, 15:39:03   #25
KriegsJunkie
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Zitat:
Zitat von MarkusN
Dann hätte ich doch meine 89er GS behalten sollen, bei mir geht nämlich reglmäßig ein Spiegel flöten
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ?
Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen!

Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein.
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Alt 09.11.2006, 04:24:14   #26
berndy
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@KriegsJunkie Warum? Umfaller oder wegvibiert? Gegen beides kann man was machen.
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