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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.10.2004
Alter: 40
Beiträge: 866
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Ich will meine Maschine verkaufen, und eine andere kaufen.
Beide Käufer/Verkäufer wohnen relativ weit weg. Wie ist die korrekte Vorgehensweise in Bezug auf An- und Ummeldung, Kennzeichen, und Fahrzeugschein? Bin ich bei der Rückfahrt dann eigentlich versichert? Anders gefragt: Wenn ich meine verkaufe, darf ich dem Käufer das Nummernschild und Fahrzeugschein (und Brief natürlich) überlassen, oder kann mich das in Probleme bringen? Und was brauche ich vom Verkäufer der neuen Maschine, um legal nach Hause zu kommen? Anhänger oder so hab ich nicht... |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.08.2004
Ort: Reichersbeuern
Alter: 44
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Anhänger kann man sich oft günstig leihen. Arne hatte seinen vom Treffen von Polo geliehen, ich würde das vorziehen.
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I wanna thank you, mam, I wanna thank you, Dad, for brinning this fucking world to a better end!! Marylin Manson |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.10.2004
Alter: 40
Beiträge: 866
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ok, auto und geld dafür hab ich mometan auch nicht...
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Beim Verkauf kannst du das Schild theoretisch dranlassen, ich würde dann aber auf jeden Fall den Verkaufsvertrag vom ADAC ausfüllen lassen und dir von ihm auch schriftlich die Übergabe bestätigen lassen und dir ebenso schriftl bestätigen lassen, dass er das innerhalb einer Woche ummeldet. Dann hast du was auf der Hand, wenn er mit deinem Kennzeichen Scheisse baut (Knöllchen...). Wenn es allerdings um einen Unfall geht, den er mit der noch auf dich zugelassenen Maschine macht, dann wird es blöd, weil das ja noch über deine Versicherung läuft. Es könnte sein, dass du durch den Kaufvertrag belegen kannst, dass es auf ihn ging und dass sich deine Versicherung dann mit seiner neuen Versicherung abspricht. Klappen muss das aber nicht.
Wenn er ein Asi ist, kann er sich natürlich trotz der Vereinbarung mit der Ummeldung Zeit lassen. Versicherung und Steuer läuft dann weiter auf dich. Ein Risiko hast du also immer. Das neue Motorrad darfst du natürlich nur nach Hause fahren, wenn es noch zugelassen ist, oder du ein Kurzzeitkennzeichen hast.
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Ich darf das! |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.10.2004
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Das heißt wenn ich dann ein Asi wäre, würde ich es gleich danach abmelden und Versicherung kündigen, damit er dann Ohne durch die Lande kurvt...
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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@ Ricky:
Ganz genau so läuft das. Ich hab erst kürzlich einen Beitrag im Fernsehn darüber gesehn. Da wurde gesagt das mit der Übergabe eines zugelassenen des Fahrzeugs an den Käufer alle Rechte und Pflichten, auch Versicherungstechnisch, an ihn übergehen. Die Versicherung und auch die Zulassung, die ja auf deinen Namen läuft, besteht zwar weiter, Du hast im Schadensfall aber nicht mit Folgen für Dich zu rechnen. Andersrum, also wenn Du ein zugelassenes Fahrzeug kaufst is das genauso. DAS IST DIE THEORIE!! Es ist sinnvoll, auf den Kaufvertrag die Uhrzeit der Übergabe zu vermerken, als Beweis, das du ab genau dem Zeitpunkt nicht mehr gefahren bist. Du solltest außerdem deiner Versicherung und der Zulassungsstelle mitteilen das du am Tag x, um die Uhrzeit x das Fahrzeug verkauft hast. Ein zugelassenes FZ ist natürlich innerhalb der nächsten 3 Werktage umzumelden, das darf in keinen Kaufvertrag fehlen. |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.08.2004
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Alter: 44
Beiträge: 1.060
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liegt in deinem Recht. Der Versicherung würde ich auf jeden Fall bescheid sagen, dass die verkauft ist. Ich hab meine dann mit Nummernschildern geholt....
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#8 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Zitat:
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.01.2005
Alter: 46
Beiträge: 227
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Hallo Eleven 7,
im Schreibwarengeschäft bekommst Du für 2,50 Eu einen Kaufvertrag von Zweckform in 4 facher Ausfertigung. 1. Seite für Dich 2. Seite für den Käufer 3. Seite für Deine Versicherung 4. Seite für die Zulassungsstelle Mit dem Vertrag gehst Du keine Risiken ein, wenn Du alle Punkte beim Ausfüllen beachtest. LG, Katrin |
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Beiträge: 1.122
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Hier ist der Vertrag vom ADAC: xxxx
Edit: Mist, geht nicht: nur für Mitglieder.
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Na nu hab ich aber einen Einwand:
Klar kann man nachher die Versicherung kündigen. Mitteilen das das FZ verkauft wurde und die Versicherung beendet den Vertrag. Ersatzlos. Evtl. wollen die den Kaufvertrag sehn, aber da reicht ein Fax. |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.06.2004
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Alter: 44
Beiträge: 870
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oder Nummer sicher:
Fahrzeug abmelden und Versicherung kündigen. Der Käufer kann dann ein Kurzzeitkennzeichen beantragen um die Maschine zu überführen und die Gebühren dafür in seinem Folgevertrag mit anrechnen lassen. Ist aber nicht bei jeder Versicherung so. Vorher nachfragen.
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The Grim Reaper |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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@frankieFZ
Ein angemeldetes Fahrzeug ohne Versicherung? Soweit ich weiss, geht das nicht. Dann müsste dem die Stadt ja direkt am nächsten Tag die Plakette abkratzen.
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aber na klar geht das. Der Kaüfer kann zwar das FZ ummelden, aber nicht deinen Vericherungsvertrag kündigen das musst Du als Vertragsinhaber machen. Ein Fahrzeugverkauf ist immer ein außerordentlicher Kündigungsgrund und wird ohne Probleme akzeptiert. Ich hab das bei meinem ehemaligen Auto schon durch.
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#15 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aja, nochwas vergessen:
Ich hab damals dem Käufer gesagt das ich am nächsten Tag meine Versicherung über den Verkauf informiere und den Vertrag kündige. damit war die Sache für mich erledigt. Wenn sich beide Seiten, Käufer und Verkäufer über diese Sachen absprechen gibts keine Probleme. |
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#16 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Zitat:
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass ein zugelassenes FZG ohne Versicherung rumstehen oder fahren darf. Edit: Vielleicht kann die Vers den neuen Besitzer im Schadensfall in Regress nehmen.
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Nehmen wir mal an Du meldest dein eigenes Fahrzeug ab, aus welchen Gründen auch immer.
Du bekommst eine Abmeldebescheinigung und die legst du der Versicherung vor. Die beendet darauf hin das Versicherungsverhältnis. Machst Du das nicht, zahlst du weiter deine Prämie, selbst wenn Beispielsweise das Auto längst durch die Schrottpresse ist. Das geht nicht Automatisch mit der Abmeldung. Beim Verkauf sagst Du dem Käufer das du die Versicherung am nächsten Tag kündigen wirst, er hat die Pflicht sich dann um eine neue zu kümmern und das FZ umzumelden. Alles andere ist - wie Du sagst - fahren ohne Versicherung, aber das wär nicht mehr Dein Problem. Ich lass mich gern eines besseren belehren falls ich unrecht hab. |
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#18 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Zitat:
Quelle: http://www.deutscheinternetversicherung ... tokauf.htm Gruß
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
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Beiträge: 3.360
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Die Versicherung kannst du wohl kündigen.
Dann fährt dein Käufer (wenn er die Kiste nicht ummeldet) eben ohne VS-Schutz rum. Sein Problem, nicht deines. Irgendwann wird die Kiste dann zur Fahndung ausgeschrieben und dann wird sein Problem noch größer. Mal ne Story von einem Polo, den ich verkauft hatte: Der TÜV war abgelaufen, die Karre hätte keinen mehr bekommen, und ich wollte Verschrottungskosten sparen. Es fand sich jemand aus ner Nachbarstadt (ich kannte ihn nicht), der die Kiste für paar Tage zur Überbrückung (hatte angeblich sein Auto nen Tag vorher zerschossen und war auf der Suche nach Ersatz) haben wollte. Ich konnte ihm die Kiste ja nur angemeldet verkaufen, weil du sie mit abgelaufenem Tüv nicht neu zulassen kannst. Also Kaufvertrag ausgefüllt (ADAC) mit allem Pipapo: Addressen, Perso-Nummer, Übergabezeitpunkt, nur für die Sicherheit. Und das war auch gut so: Das erste was kam war nen Vorladung von den Bullen. Ich sollte irgendwann, irgendwo gewesen sein, wo ich noch nie war. Datum gesehen, nachdedacht, Kaufvertrag eingepackt und mal hingegangen. Dort gabs dann ne Anzeige gegen mich wegen Körperverletzung. Es stellte sich heraus, daß der Käufer 2 Abende nachdem er die Kiste gekriegt hat, jemandem nen Bierglas übern Kopf gezogen hatte, und die nur das Kennzeichen wußten -> Kaufvertrag vorgezeigt, war ich raus aus der Sache. Das nächste war, als ich meinen Kadett angemeldet hab, da wurde mir mitgeteilt, daß nach einem Auto von mir ne internationale Fahnung lief. Das war der Polo. Meine Versicherung hatte nämlich der Zulassungsstelle mitgeteilt, daß sie (wegen des Verkaufes) nichtmehr für die Kiste zuständig sind, aber es gab keinen neuen Versicherungsvertrag -> der fuhr ohne Haftpflicht (offiziell immer noch auf meinen Namen) in der Gegend rum. Da konnte ich garnix machen, nur abwarten und für den Fall der Fälle den Kaufvertrag griffbereit haben, falls mal wieder jemand was von mir will. Das letzte was ich mit dem Auto zu tun hatte, war nen Bußgeldbescheid von der Abfallbehörde wegen illegaler Entsorgung. Die hatten die Karre nämlich einfach irgendwo an der Straße stehen gelassen. -> Einspruch, Kopie des Kaufvertrages dazu. Paar Wochen später dann Post, das Verfahren gegen mich wäre eingestellt. Als ich jetzt vor 2 Monaten den Escort anmeldet habe, hab ich sicherheitshalber nochmal nachgefragt, da wußten sie dann nix mehr von dem Polo, ich denke also, der ist mittlerweile Geschichte. Was ich sagen will: du kannst ein Auto/Mopped durchaus angemeldet verkaufen. Dann sicher dich aber ab (->Kaufvertrag sorgfältig ausfüllen, Perso zeigen lassen), damit du, wenn irgendwas damit ist, nachweisen kannst, ab wann du nichtmehr dafür zuständig bist. Du kannst es nicht abmelden ohne Papiere, du bleibst also bei der Zulassungsstelle solange der Halter, bis der Käufer das ändert. Solange der also das nicht ummeldet, kommt alle Post die das Fahrzeug betrifft, erstmal zu dir, und du mußt dann per Kaufvertrag nachweisen, daß es nichtmehr deines ist und wem es jetzt gehört. Versicherung ist davon unabhängig, und du wirst (wenn du deiner VS den Verkauf mitteilst) auch keine Beiträge mehr dafür zahlen müssen. Cherry PS: nein, ich weiß leider nicht, welche Strafen und Folgekosten meinen lieben Polokäufer ereilt haben, interessant wäre es schon mal gewesen.
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#20 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ja logisch, solange der Käufer nicht ummeldet bekommst du sämtliche Post wenn irgendwas is.
Sicherer ist natürlich, abgemeldet zu verkaufen und vorher alles zu regeln. @ Ricky: Asche auf mein Haupt. Das die Zulassungsstelle den Versicherer informiert wusst ich nicht. Ich hab damals vorher meine Versicherung angerufen, hab gesagt ich will´s Auto verkaufen, was soll ich machen und die haben gesagt, verkaufen und nachher bescheit geben. Und so hab ich´s gemacht. Versicherung nach dem Verkauf selbst gekündigt und gut war´s. Der Käufer hat das Auto auch ruck-zuck umgemeldet, und ich hab zum Glück nicht so n´Zirkus wie Cherry durchmachen müssen. Und was lernen wir daraus?? Schau dir den Typen genau an der Kaufen will, und im Zweifel meld ab. Und - Back to Topic - n´Motorrad kann man ja problemlos aufladen. |
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#21 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
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Kilometer: 49.000
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Also ich muss feststellen, das die hier gemachten Angaben zwar theoretisch richtig sind, aber an der realität zu 90% vorbei geht.
Ich habe in meinem Leben schon so manche Autos / Motorräder ge- und verkauft. Gut. Kaufvertrag vom ADAC / AvD und wie sie alle heißen sind gut. Ich habe eigentlich immer (sofern das Fahrzeug noch angemeldet war) die Kennzeichen mitbekommen und mitgegeben und noch nie probleme gehabt. Das SVA über den Verkauf informieren ist immer sinnvoll, kann auch per Fax sein. Die Versicherung informieren auch, Abmeldebescheinigung kann man nachreichen. Wenn ich mit den Leuten ausgemacht habe, innerhalb einer Woche ist das Fahrzeug abzumelden hat das auch bis auf einmal immer geklappt. Meistens sind die Leute direkt am nächsten Tag zum SVA gelaufen, wie es sich auch gehört. Einmal wurde jemand krank, der hat knappe 2 Wochen gebraucht ... Wenn dein Gegenüber natürlich innerhalb dieser Woche einen Crash baut, hast du erst einmal die goldene Ar*** Karte, aber da du im Kaufvertrag stehen hast, das er die volle Haftung übernimmt, wird deine Versicherung sich an seiner Versicherung schadlos halten, das klappt unter den Versicherungen auch immer.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#22 |
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Gast
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Musst du deine alte Maschine denn zu dem Käufer fahren?
Also ich würd mir sonne Tageszulassung holen und das alte Mopped abmelden, Dann kannste immer noch mit der Tageszulassung rumdüsen, das Mopped irgendwo abstellen und mit der gleichen Tageszulassung das neue Mopped abholen, falls der Verkäufer die gute abgemeldet hat... Damit biste dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite... greetz |
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#23 |
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Erfahrener Benutzer
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