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Alt 08.05.2006, 18:49:48   #1
chrimsor
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Standard drosslung bzw. gasschieberbegrenzer

hallo!
ich hab ne gs 500 baujahr 89 mit nem gasschieberbegrenzer. angeblich soll die 27ps haben, jetzt frag ich mich aber ob ich mit 27ps wirklich knapp 180kmh fahren kann oder ob die drosslung rausgebaut wurde aber trotzdem noch im schein/brief steht. ich bin neuling un darf halt nur bis 34ps fahren un wegen der versicherung wär es ja auch nich so prickelnd. in der suche hab ich nix passendes gefunden.

danke im voraus
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Alt 08.05.2006, 18:56:09   #2
gruenkai
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180 fährt sie nur ungedrosselt!
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Alt 08.05.2006, 19:07:24   #3
chrimsor
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warum hab ich dann ne drosslung un 27ps eingetragen? schaut der tüv da nich nach?die maschine hatte 2 vorbesitzer! kann so en gasschieberbegrenzer kaputt gehen? hab nich soviel ahnung dass ich weis wie das teil aussieht/funktioniert!
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Alt 09.05.2006, 01:01:34   #4
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: drosslung bzw. gasschieberbegrenzer

Zitat:
Zitat von chrimsor
hallo!
ich hab ne gs 500 baujahr 89 mit nem gasschieberbegrenzer. angeblich soll die 27ps haben, jetzt frag ich mich aber ob ich mit 27ps wirklich knapp 180kmh fahren kann oder ob die drosslung rausgebaut wurde aber trotzdem noch im schein/brief steht. ich bin neuling un darf halt nur bis 34ps fahren un wegen der versicherung wär es ja auch nich so prickelnd. in der suche hab ich nix passendes gefunden.

danke im voraus
Also selbst wenn Du eine Verkleidung hast (mehr Vmax) ist das sehr unwarscheinlich, dass die gedrosselt ist...
Der Tüv schaut da nicht nach....bzw. macht keine Leistungsmessung..
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Alt 09.05.2006, 04:35:58   #5
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Verbali
jepp, wenn de 180 oder mehr schaffst ist sie offen
meine lief 191 nach tacho und war nachweislich gedrosselt....
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Alt 09.05.2006, 07:10:57   #6
chrimsor
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@ mamma : was hatte deine für ne drosslung drin? auf 27 oder 34 ps?

schaut der tüv das nie nach oder nur selten? ich müsste anfang 07 das erste mal seit dem ich sie habe zum tüv, also einmal in meinen 2jahren wo ich noch gedrosselt fahren muss.

ich check noch nich warum der vorbesitzer den drosslungs-ausbau nich eingetragen hat, der hätte auf jeden fall ne offene fahren dürfen!

ich meld mich wenn ich da mehr weis.
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Alt 09.05.2006, 07:19:52   #7
ZRX-Man
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Weiß jetzt nicht auswendig, aber ein paar Euronen werden da schon Unterschied sein zwischen 27 und 44 PS bei der Versicherung......
__________________
Wenn es was für alle ist, ist es nichts für mich!
Greetz,
der Horst
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Alt 09.05.2006, 09:20:45   #8
gruenkai
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Zitat:
Zitat von ZRX-Man
Weiß jetzt nicht auswendig, aber ein paar Euronen werden da schon Unterschied sein zwischen 27 und 44 PS bei der Versicherung......
Nee, das kostet wirklich das gleiche!
Aber Du musst den ganzen Krams doch umtragen lassen, und das ist schon nen kleiner Aufwand, weil Du zum TÜV musst, da irgendwelche Gutachten anschleppen musst, das Geld kostet und oft auch einige Nerven.
Ich denke also mal, irgendein Vorbesitzer hat beim Basteln die Drosselung ausgebaut (wenn man schon mal am Vergaser ist...) und hatte einfach keinen Bock, seine Zeit beim TÜV zu verplempern!

@chrimsor: Bau die Drossel wieder ein! Die 2 Jahre macht das auch gedrosselt Spaß (Bin auch 2 Jahre auf 27 PS gefahren) und wenn was passiert haste echt die Arschkarte, weil dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hatte. Umtragen musste ja nix, steht ja schon alles im Schein...
gruenkai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2006, 18:12:48   #9
chrimsor
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@ gruenkai : das mit dem wiedereinbauen hab ich mir auch gedacht! ich hab zwar nich vor irgendwie nen unfall zu machen aber man kann ja nie wissen.. brauch ich halt die teile dafür denk ich!

ansonsten danke für die hilfe!
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