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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Nabend!
Bei mir steht bald das Ende der Probezeit an und deswegen werde ich bald auch die Maschine von der Drossel befreien. Nun hab ich aber an der Maschine andere Blinker (mit E-Zeichen,aber ich denke der Abstand von der Mitte stimmt nicht) und in den Lüftungsschlitzen der Vollverkleidung Gitter (der Optik wegen Achtet der Tüv auf sowas,wenn ich die offene Leistung eintragen will oder ist dem das im Prinzip relativ wurscht? Wie sieht das mit dem Kettenschutz aus,den hier Wu verkauft hat im Forum, muss man den auch eintragen lassen? Muss ich ein Gutachten zur Umrüstung mitbringen oder nicht? Meine Maschine ist BJ 1993, war also ursprünglich offen und nicht wie die jetzige schon anfangs gedrosselt. Danke schonmal! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich hab meine Maschine ohne zu entdrosseln eingetragen...hab dem Typ ein Gutachten vorgelegt und erzählt was ich gemacht habe....sehen kann er ja nichts..ausserdem wer lässt eintragen und fährt gedrosselt....
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.07.2003
Ort: Berlin
Alter: 41
Beiträge: 1.022
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Ich habe auch diese Miniblinker mit nem zu geringen Abstand und nen leicht siffenden Simmerring links und keinen Spritzschutz.
Die Entdrosselung vor ner Woche war kein Problem, ich hab Blut und Wasser geschwitzt, aber er hat nix bemängelt.
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Faulheit - das ist, wenn jemand mit dem Cocktail-Shaker in der Hand auf das nächste Erdbeben wartet. |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Servus!!
Das mit den Blinkern is halb so wild!! Meine sind auch zu dicht und der TÜVi hat mich nett drauf hingewiesen das evtl. mal zu ändern Wenn du die Drossel rausbaust dürfte es auch keine Probleme geben. Wichtig is nur, dass du ein Datenblatt hast, wo die neuen Werte (U/min bei ...kW) stehn. Ich hab dem das gezeigt+ erklärt welche Teile ich umgerüstet hab... und fertig! Grüße |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Danke für die Antworten!
reicht das,wenn ich das ausgedruckt vorlege oder muss ich das von nem Händler besorgen? Eigentlich stehen die Werte doch schon in meinem Brief,von den umtragungen vorher,reicht das nicht? die wurd offen gekauft,dann auf 27ps,dann wieder offen,dann 34ps, da fällt mir grad die nächste frage ein |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Beim TÜV bekommst du ein Stück Papier und damit gehst du dann zum Straßenverkehrsamt, da bekommst du dann einen neuen Brief und einen neuen Schein (so war es bei mir).
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
würdest du mir deine Droßel verkaufen? Passt zwar nicht ganz zu thema... MFG Alex |
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#8 | |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
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Zitat:
30 euro und es sind deine ..
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.07.2003
Ort: Berlin
Alter: 41
Beiträge: 1.022
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Es reicht wenn die Werte im Brief stehen.
Bei mir hat der TÜV den Eintrag in den Brief vorgenommen und zwar auf Seite 5. So voll war der. Aber nen neuen hab ich nicht gekriegt.
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Faulheit - das ist, wenn jemand mit dem Cocktail-Shaker in der Hand auf das nächste Erdbeben wartet. |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Mein Brief war noch lange nicht voll, bin der dritte Besitzer...habe trotzdem einen neuen bekommen.
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Bei mir steht beides schon drin (Leistungssteigerung und Leistungsreduzierung)!
Muß ich das dann überhaupt nochmal eintragen bzw. abnehmen lassen? Gruß, Christoph |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ja...nur der letze Eintrag zählt.(außerbei erweiterungen)
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#13 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Kann ich den TÜV nicht auch bis dahin "überziehen", wenn ich die Maschine solange stehenlasse und nicht fahre? Egal! Will nächstes Jahr eh 'ne SV650S kaufen. Dann lass ich die GS gedrosselt und verkauf sie so! |
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#14 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
vitamin b brauchst du! ich kenne nen dekra-prüfer, der trägt mir alles ein was ich brauche solange es einigemaßen okay ist - natürlich kostenlos =)! marco |
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#15 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
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Zitat:
Du bekommst dann aber bei der TÜV Vorführung im April nur eine Plakette bis Februar 2006 (oder falls du eine Januar Plakette drauf hast nur bis Jan 06)
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#16 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ok,jetzt hab ich endlich Zeit,dass ich die kommende Woche wohl umbau und zum Tüv kann.
Wollt vorher nochmal nachfragen,ob der Tüv mein "Renngitter"*g* in den Lüftungsschlitzen der Vollverkleidung bemängeln kann? Darf das generell nicht sein, darf das sein, darf das nur sein,wenns speziell befestigt ist oder so was halt? Brauch ich nun ein Gutachten vom Suzukihändler oder so für die Umtragung oder reichen die Daten die vorher schonmal eingetragen waren? Ok,sorry für die dummen fragen,aber möcht da lieber sicher gehen und Problemen aus dem Weg gehen. |
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#17 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
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musst ihm das mit den gittern ja nicht auf die nase binden ...
und bei leistungsumtragungen guckt er sich eh nix an ... sag ihm was du gemacht hast zeig ihm das gutachten und fertig ...
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#18 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Streng genommen müsste mans sogar abmelden |
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#19 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Auf dem eigenen Grundstück kann ich abstellen was ich will. Und da hat keine Politesse irgendetwas zu suchen! |
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#20 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Auf deinem Grundstück hat zwar niemand etwas zu suchen, aber reicht ja wenn ein Beamter es durch den Zaun sieht. Mit Nummernschid und ohne Tüv auf nem öffentlichen Parkplatz wird noch teurer. Deswegen lieber Nummernschilder abnehmen (dann natürlich auchnicht auf einem öffentlichen Parkplatz vor dem Haus o.ä. abstellen) oder am besten gleich in die Garage. Sonst Ordnungswidrigkeit wies so schön heißt Habe darüber vor einigen Monaten nen Bericht gesehen und mich selber gewundert. Der "Sinn" besteht dadrin das ein Fahrzeug, Anhänger, etc ohne Tüv nicht Fahrbereit wirken darf. |
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