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Alt 13.02.2011, 18:04:36   #1
Snake86
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Da muss ich jetzt ein kleines bisschen ausholen.
Meine GS Bj. 97 habe ich bei einem Händler gekauft, der sie mir fertig drosseln und eintragen lassen wollte. Das hat er auch gemacht, nur leider hat er sich nicht bemüht in den Vergaser zu schaun, sondern hat einfach nur die Alpha-Plättchen darein gehaun. Die Alphadrosselung steht auch in den Papieren. Da sie aber im Vergaser schon gedrosselt war, war sie dann doppelt gedrosselt und demzufolge auch ein Schluckspecht hoch drei... . Ich habe sie dann selber aufgemacht und weil ich gelesen habe, dass die Plättchen nix taugen habe ich sie über den Vergaser gedrosselt gelassen. Habe es nicht umtragen lassen, weil ich dachte 34 PS sind 34 PS, egal wie...
Nun ist es endlich soweit und ich habe sie entdrosselt. Daher habe ich jetzt das Prob, dass ich zwar ein Gutachten für die Entdrosslung über den Vergaser habe, aber in meinem Fahrzeugschein ja die Alphadrosslung steht...

Meint ihr der TÜV macht da große Schwierigkeiten, wenn ich ihm die Plättchen einfach mitbringe und sage sie ist entdrosselt und das andere Gutachten also gar nicht erst zeige ? Oder ist es umgekehrt besser, ich nehme das Gutachten, sage sie ist so entdrosselt worden, wie es drauf steht (also über´n Vergaser), aber in den Papieren steht fälschlicherweise die Alphadrosslung drin? Ich kann ihm dann ja auch die Hauptdüsen, Federn etc. zeigen. Außerdem lohnt es beim Entdrosseln doch eh nicht zu bescheißen. Wenn, dann werden die meisten wohl beim Drosseln versuchen zu tricksen.

Ich muss ja nichtmal lügen, schließlich hat der Händler (den ich jetzt leider nicht mehr dafür belangen kann) ja Bockmist verzapft... Jedenfalls verlass ich mich nie wieder auf eine Werkstatt...

Hoffentlich konnte ich mich soweit verständlich machen.

LG, Tanja
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Alt 13.02.2011, 18:12:48   #2
Goose
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Fahr zum TÜV, zeig ihm die Drosselscheiben von Alphatech und sag ihm die sind ausgebaut worden. Der Rest interessiert den nicht.
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Alt 13.02.2011, 18:16:44   #3
Snake86
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Fahr zum TÜV, zeig ihm die Drosselscheiben von Alphatech und sag ihm die sind ausgebaut worden. Der Rest interessiert den nicht.
Also einfach darauf hoffen, dass er kein Gutachten sehen will? Oder genügt im Notfall auch eine Rechnung von irgendeiner (Nicht-Vertrags-) Werkstatt? Habe da einen Bekannten mit eigener Werkstatt....
Na dann werde ich das erstmal so versuchen.
Danke für den schnellen Rat .
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Alt 13.02.2011, 18:18:24   #4
Ghostrider
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Es muss ja keine Vertragswerkstatt entdrosseln.
Du brauchst nur ein Gutachten, dass dein Motorrad fachgerecht entdrosselt wurde.
Alles andere interessiert den TÜV nicht.
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Alt 13.02.2011, 18:26:46   #5
Snake86
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Danke, dann versuche ich es erst ohne Gutachten und sonst findet sich hoffentlich ein Weg...
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Alt 13.02.2011, 18:35:50   #6
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also für mich liest sich das deutlich einfacher. Es geht ja stets nur darum, dass das im Fahrzeugschein beschriebene auch der Realität entspricht.

1) Als du das Bike vom Händler übernommen hast, war fahrzeugschein ungleich Suzi, da ja Alphadrossel und normaler vergaser im fahrzeugschein stand und in der suzi alphadrossel und gedrosselter Vergaser

2) Dann hast du die Alphadrossel entfernt aber den Vergaser gedrosselt gelassen. Sprich Fahrzeugschein ungleich Suzi.

3) Jetzt hast du Alphadrossel entfernt und Vergaser offen, somit alles wie es sein soll.

Der Tüver beurteilt ja nur den IST-Zustand, nicht den früheren Zustand. Von daher kanns ihm egal sein ob da mal fälschlicherweise ne Drossel im Vergaser war, solange jetzt der Vergaser so ist, wie er sein muss.
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Gruß Fabian



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Alt 13.02.2011, 18:37:49   #7
Ghostrider
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Zitat:
Zitat von Snake86 Beitrag anzeigen
Danke, dann versuche ich es erst ohne Gutachten und sonst findet sich hoffentlich ein Weg...
Ich glaube nicht, dass das der TÜV dann abnimmt, wenn du hingehst und sagst, dass dein Motorrad ab jetzt nicht mehr entdrosselt ist und ihm die entsprechenden Teile hinlegst.
Denn woher soll der TÜV-Prüfer sicher wissen, dass die Teile (ohne Gutachten) von deinem Motorrad stammen und diese folglich nun nicht mehr verbaut sind, sprich, dass deine Maschine nun entdrosselt ist.


Ich denke schon, dass ein Gutachten von Nöten ist.
Aber wer das Gutachten ausstellt Suzuki-Vertragswerkstatt oder eine andere Firma ist egal.

Aber wenn du meinst... ein Versuch ist es wert.
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Alt 13.02.2011, 18:38:33   #8
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Ich würde das Suzuki Entdrosselgutachten für dein Baujahr mitnehmen.
Da stehen nämlich die Werte drin, die die offene GS ausmachen und die der Prüfer braucht (die werden ja eingetragen).
Zumindest braucht er die, wenn die "offenen" Daten nichtmehr im Brief stehen.
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Alt 13.02.2011, 18:44:24   #9
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Zitat:
Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen


Ich denke schon, dass ein Gutachten von Nöten ist.
Aber wer das Gutachten ausstellt Suzuki-Vertragswerkstatt oder eine andere Firma ist egal.

Aber wenn du meinst... ein Versuch ist es wert.
Ein Gutachten wird vom Hersteller der Drossel ausgegeben, nicht von einer Werkstatt oder einer Firma.

Was du meinst ist eine Einbaubescheinigung. Das ist was ganz anderes.

Da hier die Drossel ausgebaut wird, sprich auf die offene Leistung gebracht wird, kannst du die Bescheinigung knicken. Wer fährt zum TÜV und lässt ne Drossel austragen, wenn er noch eine drin hat.

Umgekehrt macht so ne Bescheinigung Sinn.

Da das Suzuki Drosselgutachten ein anderes ist als das der Drossel benötigst du es eigentlich nicht, aber wie SWM schon sagte, da stehen halt die Werte der offenen GS drin, da macht es dann doch Sinn es dabei zu haben.
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Alt 13.02.2011, 18:49:17   #10
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Ja, sry meinte ich.

Aber dennoch muss der aktuelle Zustand der Maschine (gedrosselt oder offen) mit den Papieren übereinstimmen, so wie es fischli gesagt hat.
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Alt 13.02.2011, 18:53:14   #11
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hat ja auch keiner bestritten. Aber hier geht es darum was Sie mit zum TÜV nehmen soll damit Sie die Drossel ausgetragen bekommt.

Und jeder weiß, auch wenn man es richtig macht, der Weg von der Werkstatt/Garage zum TÜV ist eine Diskrepanz zu den Papieren, weil erst der TÜV die wieder korrigieren kann.
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Alt 13.02.2011, 18:54:45   #12
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Genügt dann nicht einfach eine Einbaubescheinigung, statt Gutachten?
Wenn ich jetzt ohne Alpha-Gutachten hinfahre und der Prüfer sagt nö, dann zahle ich doch doppelt, wenn ich dann ein zweites Mal hin muss, oder?

Man ist das alles ein Sch...
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Alt 13.02.2011, 19:04:05   #13
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Laß dich doch einfach nicht verwirren.

Du fährst mit den Scheibchen von Alpha zum TÜV, sagst dem du möchtest deine GS in "offener Version" eintragen lassen, und gut ist.

Wenn er dich fragt ob du Papiere hast, dann zeigste ihm das Suzuki Gutachten, da stehen alle Daten drin die er braucht.

Sprich vorher mit dem TÜVer was du vor hast, dann zahlste auch nix doppelt. Die wissen in der Regel was sie da tun müssen.
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Alt 13.02.2011, 19:06:26   #14
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Ok, dann berichte ich wie´s gelaufen ist, wenn ich da war. Falls es jemanden interessiert.
Noch liegt ja leider Schnee...
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Alt 13.02.2011, 19:29:06   #15
majestic_morpheus
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Fang bloß nicht an, dem TÜV die Story deiner Drossel zu erzählen - der verliert sonst u.U. jegliches Vertrauen in deine Fähigkeiten und ob das jetzt alles passt. Offiziell war da schon immer nur die Alpha-Drossel drin und gut! Schau in deinen Schein, ob da noch die originalen Werte drin stehen. Wenn ja, brauchst du das Suzuki-Gutachten nicht vorzeigen - zur Sicherheit mitnehmen würde ich es trotzdem, falls der Prüfer zu doof ist die Werte aus dem Schein zu übernehmen (das gibt es wirklich).
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Alt 14.03.2011, 17:29:30   #16
Quechua
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1. Ich muss morgen zum TÜV und mein Auspuff ist nicht eingetragen, hat aber eine E-Nummer eingraviert. Muss ich da irgendwas befürchten? Ist ein Nexxus motad.

2. Wie sieht es mit Stahlflexleitungen aus, muss ich da was dabei haben?

3. Ganz allgemein hab ich mehrere Anbauten in Form von anderen Blinkern, Spiegeln inkl. Blinker, Front- und Heckscheinwerfer... irgendwelche Befürchtungen? Vorne ist ein Original von einer Sv1000 dran, hinten zwei Shark-Nose mit selbstgebauter Befestigung.
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Alt 14.03.2011, 17:40:25   #17
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Solange du e Nummern drauf hast solltest du keine Probleme bekommen.

Für die Stahlflex brauchst du ne ABE oder nen Gutachten wenn sie noch nicht eingetragen ist.
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Alt 14.03.2011, 19:05:30   #18
majestic_morpheus
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Haben die Shark-Nose eine Kennzeichenbeleuchtung? Wenn nicht und du sonst keine Kennzeichenbeleuchtung verbaut hast, gibt das Probleme.
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Alt 14.03.2011, 19:38:22   #19
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Wenn die E-Nummer zu der GS mit dem betreffenden Baujahr passt, geht das. Wenn nur irgendeine E-Nummer drauf ist, weil der Topf eigentlich für ein anderes Motorrad ist, dann kann es Probleme geben.

Ob die Befestigung selbst gebaut ist, ist egal, solange sie ausreichend fest ist und die Winkel (Lichtaustrittswinkel und Winkel zur Fahrbahn ...) sowie die Höhe stimmen.

Die Leuchten müssen halt auch als Schluss- bzw. Bremsleuchte für Motorräder zugelassen sein. Das erkennt man an den Genehmigungsnummern.

Eine Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben, muss also sein, ohne gibts keine Plakette.

Ansonsten: http://cdnxl1.louis.de/shop/zusatz/a...en_08_2007.pdf
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 14.03.2011, 19:58:29   #20
majestic_morpheus
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Fällt mir gerade noch ein: Hast du hinten einen Rückstrahler dran?
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Alt 15.03.2011, 02:39:36   #21
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Also die Shark Nose haben eine Kennzeichenbeleuchtung und der Rückstrahler ist auch noch ordnungsmäßig verbaut am Kennzeichenhalter.
Für die Stahlflex hab ich jetzt eine ABE dabei. Alles andere sollte kein Problem sein, hab nochmal alles gecheckt.

Probleme könnten meine verbauten Heizgriffe für den Winter sein, passen halt nicht zu 100% drauf, mal sehen, ob er da rummeckert, werde euch morgen vom Ergebnis berichten

Update:

Bin gerade wieder vom TÜV daheim und ich habe jetzt bis 2013 Ruhe. Allerdings verstehe ich echt manchmal nicht, warum die Graukittel einem immer solche Angst ein jagen müssen. "Ja, das geht so gar nicht, ne hier, schauen sie mal... blabla." Angefangen hat alles mit meinem Auspuff und den Spiegeln inkl. Blinker, ob ich da was dabei hätte. Hatte ich natürlich nicht, waren doch mit E-Prüfzeichen, woraufhin er auf einmal meinte, dass das nicht ausreichen würde. Zudem waren die Spiegel viel zu locker, die könnte man ja einstellen... achne, is klar, Spiegel kann man wirklich individuell auf den Fahrer einstellen?! Dann waren ihm noch die BT45 Suspekt und er musste erstmal im Computer nachschauen. Dann ist er noch einmal gefahren und hat dann die Plakette drauf geklebt. Auspuff, Spiegel etc. waren dann auf einmal kein Problem mehr... naja, werde die Prüfer nie verstehen :S

Geändert von Quechua (15.03.2011 um 11:59:46 Uhr)
Quechua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2011, 21:33:43   #22
Vernom
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Da kann glaub ich jeder hier im Forum ein Lied von singen
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Mathilda
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Alt 18.03.2011, 08:35:24   #23
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...sind halt Auto"fachleute"...
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Alt 18.03.2011, 09:32:22   #24
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Naja, ich habe das jedes mal beim TÜV, da kommen die tollsten Umbauten hin, und alles ist ok, aber die Blinker kannste irgendwie nicht richtig sehen, die Griffe sind ihm zu rutschig etc.

Mein TÜVer fährt ein paar uralte Lederhandschuhe mit Stahlnieten in den Handflächen.... klar das die auf nem Alu-Griff rutschen, der reine Lederhandschuh tut das aber nicht.

Ich habe das Gefühl wenn er eine Abnahme macht, muss er irgend etwas finden, sonst ist er nicht glücklich.

Aber bis jetzt hat er trotz so Kleinigkeiten immer alles anstandslos eingetragen...
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Alt 18.03.2011, 10:25:09   #25
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Ich habe ne Weile gesucht, bis ich den richtigen Dekra-Onkel gefunden habe. Der prüft sonst Autos in einer freien Werksatt. Er sagt gerade raus, was ihn stört, was so geht und was nicht. Damit kann ich gut umgehen. Bei Beleuchtung, Bremse usw. gibt es keine Kompromisse, da ist er sehr gründlich, alles andere ist möglich solange es seinem technischen Anspruch genügt (Güte, Freigängigkeit usw.).

Der will auch schon mal den Auspuff ohne DB-Eater hören, nur so zum Spass...
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Vergaser-Ultraschallreinigung für Forenmitglieder:

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Vergaser zerlegen:http://forum.gs-500.de/showthread.ph...458#post424458
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Alt 22.05.2011, 13:07:01   #26
Thormi
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ich klink mich mal ein und schilder euch mal mein Problem:

Wie in nem anderen Thread schon beschrieben habe ich beim Vergaserreinigen bemerkt, dass meine GS vom Vorbesitzer unprofessionell entdrosselt wurde (Vergaseranschläge raus, 120er HD und 135er HD) obwohl im Fahrzeugschein 34PS steht - so bin ich dann auch 2 Jahre (Probezeit) rumgedüst.

Naja, jedenfalls hab ich mich aber bei meinen Vergaserdeckeln getäuscht - dachte es wären Anschläge drin, was aber nicht der Fall war.

Im Endeffekt habe ich jetz also Vergaserdeckel ohne Anschläge und 2 135er Düsen drin(einzelne Düse getauscht). -> sprich nix halbes und nix ganzes.

Da meine Probezeit jetz rum is habe ich gedacht, kann ich sie ja jetz auch gleich komplett entdrosseln.
Benötige ich also nur noch 2 120er Düsen, Deckel ohne Anschläge habe ich ja.

Ein Entdrosslungsgutachten habe ich mir jetz im Forum besorgt. Dies ist aber von TÜ Hessen ... kann ich das hier (BaWü) nutzen?

Und was sage ich dem Tüver? Hab ja im Prinzip keine Anschläge und Düsen, die ich ihm als beweis fürs entdrosseln vorlegen kann.

Und zum Tüv fahren dürfte ich ja theoretisch auch nich - wär ja fahren ohne Betriebserlaubnis.

Ich weiß nich, steh ich grad nur ganz bös aufm Schlauch oder bin ich einfach zu doof?

Bitte verzeiht, wenn ich mich kompliziert ausdrücke, aber dat is mir selbst grad alles zu hoch ...

MkG
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Geändert von Thormi (22.05.2011 um 13:21:08 Uhr)
Thormi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2011, 13:29:13   #27
Papaschlumpf
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Direkter Weg zum Tüv ist meines Wissenss erlaubt.

Wenn du dir unsicher bist, dann ruf vorher bei der Stelle an und frag nach.
Wegen der Entdrosselung würde ich mir aber eigentlich keien Sorgen machen, warum solltest du auch Lügen und sie entdrosseln eintragen lassen wollen, wenn du gedrosselt fährst. Das macht ja keinen Sinn.
Anderstrum schon, deshalb ist es da wichtiger für den TÜV zu prüfen/wissen das es gedrosselt ist. Damit er es korekt einträgt.
Im schlimmstenfall, sagst ihm du nimmst den Vergaser für ihn auseinander und zeigst ihm die Düsen/Deckel, ist ja fix ereldigt.
Papaschlumpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2011, 15:01:52   #28
Thormi
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Danke für die fixe Antwort

Zitat:
Direkter Weg zum Tüv ist meines Wissenss erlaubt.
gibts da n Paragraphen zu? (sicher is sicher)

Sprich, ich könnte Glück haben und n Tüver haben, der abgesehn vom Gutachten (geht das denn?) nix sehn will? bzw. einen, der mal in den Vergaser luschern will?

Najut, muss ich denn wohl probieren und mal ne Runde telefonieren ...

Danke
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Thormi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2011, 17:19:21   #29
greendevil
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Zitat:
Zitat von Thormi Beitrag anzeigen
gibts da n Paragraphen zu? (sicher is sicher)
Spontan hab ich nur §28 gefunden der sich um Prüfungsfahrten, Probefahrten dreht Überführungsfahrten in dem auch drinsteht das es zulässig ist zu einer prüforganisation zu fahren.
Lass dir zur sicherheit ein termin geben, wenn du dann angehalten wirst sollen die netten leute dort anrufen so kannst du das wenigstens etwas belegen.
greendevil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2011, 18:15:04   #30
Thormi
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Sehr geil !!! Danke
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