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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: Mülheim-Kärlich
Alter: 40
Beiträge: 218
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Immer wieder lese ich das man für die Zulassung auch die bisherigen KFZ Schilder braucht?
Habe ein gebrauchtes Motorrad beim Händler gekauft. Der hat keine alten Nummernschilder mehr vom Vorgänger?
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GS 500E 98er, 27000 km, 46 PS =>aktualisiert |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.06.2009
Ort: Merzig
Beiträge: 423
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Wenn das Mopped abgemeldet ist und du es neu anmelden willst brauchst du meines Wissens nach die alten nicht -warum auch?
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Humanitas Suprema Lex |
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#3 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 10.05.2011
Ort: Essen
Beiträge: 16
Baujahr: 1998
Kilometer: 24000
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Vorletzte Woche erst die GS meiner Freundin angemeldet. Der Vorbesitzer hatte sie abgemeldet und mir keine Kennzeichen ausgehändigt (war ein Kennzeichen aus der Nachbarstadt, konnten wir eh nichts mit anfangen).
Vermutlich gilt dies bei bereits angemeldeten Fahrzeugen. Bei wechselnden Standort (anderes Kennzeichen notwendig) muß das alte Kennzeichen entwertet werden. |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Bad Säckingen
Alter: 46
Beiträge: 726
Baujahr: 2002
Kilometer: 30.000
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Das bisherige schild brauchst du nur für eine Ummeldung (denn dann Müssen die Stempel entfernt werden
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Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum ![]() Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen! |
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#5 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.720
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Brauchen tut mans nicht wenn das Fahrzeug sowieso nicht mehr zugelassen war.
Wenn man es im selben Zulassungsbezirk neu zulässt, kann man die alten Kennzeichen verwenden, wenn das Fahrzeug noch nicht so lange abgemeldet ist. Früher war das mal ein Jahr, aber ob das noch so lange ist, weiß ich nicht. Ansonsten braucht man die Kennzeichen nicht. Es sei denn, dass die Plaketten noch nicht entwertet worden wären, dann ist normalerweise aber auch keine Stilllegung im Brief eingetragen. Derzeit braucht man: Brief und Fahrzeugschein (entwertet) bzw. Zulassungsbescheinigung I und II. Versicherungsdeckungszusage Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Vollmacht vom zukünftigen Halter plus dessen Ausweis Bankkonto, von dem die Steuer abgebucht werden kann und Geld natürlich, für die Gebühren bzw. das Kennzeichen, ca. 100 €.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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