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Alt 14.03.2004, 21:48:58   #1
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Standard Wie streng guckt der Tüv bei Leistungsumtragung?

Nabend!

Bei mir steht bald das Ende der Probezeit an und deswegen werde ich bald auch die Maschine von der Drossel befreien.
Nun hab ich aber an der Maschine andere Blinker (mit E-Zeichen,aber ich denke der Abstand von der Mitte stimmt nicht) und in den Lüftungsschlitzen der Vollverkleidung Gitter (der Optik wegen ).
Achtet der Tüv auf sowas,wenn ich die offene Leistung eintragen will oder ist dem das im Prinzip relativ wurscht?
Wie sieht das mit dem Kettenschutz aus,den hier Wu verkauft hat im Forum, muss man den auch eintragen lassen?
Muss ich ein Gutachten zur Umrüstung mitbringen oder nicht?
Meine Maschine ist BJ 1993, war also ursprünglich offen und nicht wie die jetzige schon anfangs gedrosselt.

Danke schonmal!
 
Alt 14.03.2004, 22:10:35   #2
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ich hab meine Maschine ohne zu entdrosseln eingetragen...hab dem Typ ein Gutachten vorgelegt und erzählt was ich gemacht habe....sehen kann er ja nichts..ausserdem wer lässt eintragen und fährt gedrosselt.... hab das Moped erst ein paar Tage später entdrosselt..wollte auf Nummer sicher gehen
 
Alt 14.03.2004, 22:14:02   #3
killed2
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Ich habe auch diese Miniblinker mit nem zu geringen Abstand und nen leicht siffenden Simmerring links und keinen Spritzschutz.
Die Entdrosselung vor ner Woche war kein Problem, ich hab Blut und Wasser geschwitzt, aber er hat nix bemängelt.
__________________
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killed2 ist offline  
Alt 14.03.2004, 22:22:41   #4
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Servus!!

Das mit den Blinkern is halb so wild!! Meine sind auch zu dicht und der TÜVi hat mich nett drauf hingewiesen das evtl. mal zu ändern !
Wenn du die Drossel rausbaust dürfte es auch keine Probleme geben. Wichtig is nur, dass du ein Datenblatt hast, wo die neuen Werte (U/min bei ...kW) stehn. Ich hab dem das gezeigt+ erklärt welche Teile ich umgerüstet hab... und fertig!

Grüße
 
Alt 15.03.2004, 00:10:18   #5
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Danke für die Antworten!
reicht das,wenn ich das ausgedruckt vorlege oder muss ich das von nem Händler besorgen?

Eigentlich stehen die Werte doch schon in meinem Brief,von den umtragungen vorher,reicht das nicht? die wurd offen gekauft,dann auf 27ps,dann wieder offen,dann 34ps, da fällt mir grad die nächste frage ein das ist voll mit den umtragungen ,krieg ich dann nen neuen schein oder kommt da nen zusatzblatt?
 
Alt 15.03.2004, 00:41:59   #6
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Beim TÜV bekommst du ein Stück Papier und damit gehst du dann zum Straßenverkehrsamt, da bekommst du dann einen neuen Brief und einen neuen Schein (so war es bei mir).
 
Alt 15.03.2004, 18:31:26   #7
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Hi,
würdest du mir deine Droßel verkaufen? Passt zwar nicht ganz zu thema...

MFG Alex
 
Alt 15.03.2004, 18:32:55   #8
verdi
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Zitat:
Zitat von Freak
Hi,
würdest du mir deine Droßel verkaufen? Passt zwar nicht ganz zu thema...

MFG Alex
hab noch deckel + düsen für 34 PS rumliegen

30 euro und es sind deine ..
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Alt 15.03.2004, 20:38:45   #9
killed2
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Es reicht wenn die Werte im Brief stehen.
Bei mir hat der TÜV den Eintrag in den Brief vorgenommen und zwar auf Seite 5. So voll war der. Aber nen neuen hab ich nicht gekriegt.
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Alt 15.03.2004, 21:53:37   #10
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Mein Brief war noch lange nicht voll, bin der dritte Besitzer...habe trotzdem einen neuen bekommen.
 
Alt 23.03.2004, 18:16:06   #11
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Bei mir steht beides schon drin (Leistungssteigerung und Leistungsreduzierung)!

Muß ich das dann überhaupt nochmal eintragen bzw. abnehmen lassen?

Gruß, Christoph
 
Alt 24.03.2004, 06:21:33   #12
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Ja...nur der letze Eintrag zählt.(außerbei erweiterungen)
 
Alt 24.03.2004, 08:47:42   #13
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Zitat:
Zitat von xenosch
Ja...nur der letze Eintrag zählt.(außerbei erweiterungen)
Mist! Kostet mich ja dann 2x Geld 01.02.05 normaler TÜV und 01.04.05 Leistungssteigerung eintragen !

Kann ich den TÜV nicht auch bis dahin "überziehen", wenn ich die Maschine solange stehenlasse und nicht fahre?

Egal! Will nächstes Jahr eh 'ne SV650S kaufen. Dann lass ich die GS gedrosselt und verkauf sie so!
 
Alt 24.03.2004, 08:50:29   #14
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Zitat:
Zitat von Wurstnase
Mist! Kostet mich ja dann 2x Geld 01.02.05 normaler TÜV und 01.04.05 Leistungssteigerung eintragen !

vitamin b brauchst du!

ich kenne nen dekra-prüfer, der trägt mir alles ein was ich brauche solange es einigemaßen okay ist - natürlich kostenlos =)!

marco
 
Alt 24.03.2004, 10:37:21   #15
King Madness
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Zitat:
Zitat von Wurstnase
Kann ich den TÜV nicht auch bis dahin "überziehen", wenn ich die Maschine solange stehenlasse und nicht fahre?
Wenn du nicht fährst interessiert das keinen (solange das Fahrzeug nicht auf der Strasse steht, sondern in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück).

Du bekommst dann aber bei der TÜV Vorführung im April nur eine Plakette bis Februar 2006 (oder falls du eine Januar Plakette drauf hast nur bis Jan 06)
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Alt 10.06.2004, 22:48:57   #16
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Ok,jetzt hab ich endlich Zeit,dass ich die kommende Woche wohl umbau und zum Tüv kann.
Wollt vorher nochmal nachfragen,ob der Tüv mein "Renngitter"*g* in den Lüftungsschlitzen der Vollverkleidung bemängeln kann?


Darf das generell nicht sein, darf das sein, darf das nur sein,wenns speziell befestigt ist oder so was halt?

Brauch ich nun ein Gutachten vom Suzukihändler oder so für die Umtragung oder reichen die Daten die vorher schonmal eingetragen waren?
Ok,sorry für die dummen fragen,aber möcht da lieber sicher gehen und Problemen aus dem Weg gehen.
 
Alt 10.06.2004, 22:58:11   #17
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musst ihm das mit den gittern ja nicht auf die nase binden ...

und bei leistungsumtragungen guckt er sich eh nix an ... sag ihm was du gemacht hast zeig ihm das gutachten und fertig ...
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Alt 11.06.2004, 11:28:20   #18
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Zitat:
Zitat von King Madness
Zitat:
Zitat von Wurstnase
Kann ich den TÜV nicht auch bis dahin "überziehen", wenn ich die Maschine solange stehenlasse und nicht fahre?
Wenn du nicht fährst interessiert das keinen (solange das Fahrzeug nicht auf der Strasse steht, sondern in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück).
Auf dem eigenen Grundstück musst das Kennzeichen abmontieren oder in die Garage stellen, insofern die Gefahr besteht das da mal Politessen o.ä. vorbeikommen.
Streng genommen müsste mans sogar abmelden
 
Alt 11.06.2004, 20:39:45   #19
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Zitat:
Zitat von jay
...Auf dem eigenen Grundstück musst das Kennzeichen abmontieren oder in die Garage stellen, insofern die Gefahr besteht das da mal Politessen o.ä. vorbeikommen. ...
Blödsinn....
Auf dem eigenen Grundstück kann ich abstellen was ich will.
Und da hat keine Politesse irgendetwas zu suchen!
 
Alt 20.06.2004, 03:40:49   #20
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Zitat:
Zitat von xenosch
Zitat:
Zitat von jay
...Auf dem eigenen Grundstück musst das Kennzeichen abmontieren oder in die Garage stellen, insofern die Gefahr besteht das da mal Politessen o.ä. vorbeikommen. ...
Blödsinn....
Auf dem eigenen Grundstück kann ich abstellen was ich will.
Und da hat keine Politesse irgendetwas zu suchen!
Eben nicht, eine Maschine ohne Tüv muss abgemeldet sein. Spielt absolut kein Rolle wo die steht.

Auf deinem Grundstück hat zwar niemand etwas zu suchen, aber reicht ja wenn ein Beamter es durch den Zaun sieht. Mit Nummernschid und ohne Tüv auf nem öffentlichen Parkplatz wird noch teurer. Deswegen lieber Nummernschilder abnehmen (dann natürlich auchnicht auf einem öffentlichen Parkplatz vor dem Haus o.ä. abstellen) oder am besten gleich in die Garage. Sonst Ordnungswidrigkeit wies so schön heißt .

Habe darüber vor einigen Monaten nen Bericht gesehen und mich selber gewundert. Der "Sinn" besteht dadrin das ein Fahrzeug, Anhänger, etc ohne Tüv nicht Fahrbereit wirken darf.
 
 

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