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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.03.2014
Ort: Berlin
Alter: 37
Beiträge: 134
Baujahr: 1995
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Hallo Leute, vielleicht kennt jemand eine Antwort ; )
Ich hab meine Autoversicherung jährlich im Vorraus bezahlt (ca 550€) Eine Ordentliche Kündigung kann ich irgendwann im November bewirken. Ich hab mal Vergleich gemacht bei check24 und Versicherungen gefunden, die mein KFZ für 380€ jährlich versichern. Nur komm ich mit einer ordentlichen Kündigung natürlich nich aus meinem Vertrag. Kann ich mein Auto einfach "verkaufen" zb an einen Kumpel? Dadurch endet ja meine Versicherung und ich müsste ja auch das im vorraus gezahlte Geld zurueckbekommen? Anschließend kaufe ich es mir einfach zurueck und schließe die Versicherung woanders ab. Ist das so möglich? LG |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.05.2011
Ort: Ostsachsen
Alter: 73
Beiträge: 1.602
Baujahr: 1994
Kilometer: 50+++
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Wenn du dir die Umstände machen willst - ja das geht!
hat die andere Versicherung die gleichen Leistungen (das klein Gedruckte ist wichtig)? Es entstehen aber Kosten für das Ummelden auf deinen Kumpel und wieder zurück (und wenn der nicht im Landkreis wohnt, dann auch noch andere Kennzeichen). Nun rechne mal gegen, wieviel du von der Versicherung zurück bekommst (anteilig 45,84 pro Monat) und wie viel Monate es noch bis zur ordentlichen Kündigung sind - dann entscheide selbst
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 08.03.2014
Alter: 59
Beiträge: 32
Baujahr: 1995
Kilometer: 40000
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Bei vielen Versicherungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall und das meist für beide Seiten. Les dir mal das Kleingedruckte durch. Wenn dem so ist, brauchst nur einen Versicherungsfall melden. Ob der bezahlt wird oder nicht spielt m.W. keine Rolle.
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Sorgenfei heizen???....https://www.motomonster.de/ |
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#4 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.03.2014
Ort: Berlin
Alter: 37
Beiträge: 134
Baujahr: 1995
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Zitat:
Zitat:
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
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Du rauchst das Fahrzeug auch nicht unbedingt zu verkaufen, abmelden und am nächsten (oder gleichen) Tag wieder anmelden reicht.
Deine Versicherung bekommt die Abmeldebescheinigung und mit der neuen meldest du es an. Was check24 meistens nicht wirklich mit berechnet sind, ob die Leistungen auch gleich sind. Wenn sie es annähernd sind, lohnt sich das ab-/anmelden (~45,-) auf jeden Fall zu 170,- € Ersparniss/Jahr
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#6 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.03.2014
Ort: BW
Beiträge: 23
Baujahr: 1992
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Dazu kommt, das Check 24 nicht alle Versicherungsanbebote berücksichtigt.
Die kompletten Angebote findest du bei Stiftung Warentest, die vollen Artikel kosten zwar meist was, dort sind dann aber nicht nur die billigsten sondern die günstigsten gelistet |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
Ort: 74635 Kupferzell
Alter: 57
Beiträge: 7.383
Baujahr: 1989
Kilometer: 33333
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Auch das nicht unbedingt! kannst abmelden und gleich wieder zulassen, wenn schon auf dem Amt bist!
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Duracell ist Scheiße
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#8 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 26.02.2012
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 16
Baujahr: 1991
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- ein ersatzpflichtiger (!) Schaden berechtigt zur ausserordentlichen Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit (das ist wahrscheinlich auch der 01.01.2015
- wieder anmelden funktioniert nur, wenn zwischendurch ein anderer Halter gemeldet war ... ich würde mal freundlich (D)einen Versicherungsmakler oder gleich direkt bei der Versicherung (Abteilungsleiter Betrieb KFZ) fragen, es gibt auch noch die Möglichkeit der einvernehmlichen Vertragsaufhebung ggf. kannst Du auch eine Beitragsreduzierung erwirken ....viel Erfolg |
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#9 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 2
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Ja, Sie können kündigen oder tauschen Sie Ihre Kfz-Versicherung zu jeder Zeit. Zwei Arten von Versicherungen Kündigung. Eine Stornierung ist normal, und ein anderer ist eine Stornierung in Ausnahmefällen.
Unter normalen Umständen müssen Sie die Versicherungsgesellschaft in mindestens einem Monat schriftlich, bevor die Richtlinie Verfallsdatum oder die Versicherung wird automatisch die Politik übernehmen ist für weitere 12 Monate weiterhin Inform. Kein Grund für die Kündigung ist nicht erforderlich. |
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#10 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Extertal
Alter: 36
Beiträge: 8.808
Baujahr: 1999
Kilometer: 158000
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Da steht ja nur Dünnschiss. Schreib das einfach nochmal, aber dann bitte so, dass man auch versteht, was du uns sagen willst.
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Bandit 1200 TL1000S weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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