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#1 |
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Weiß jemand, ob ich jeden x-belibigen Blinker mit e-Nummer an die Lenkerenden klatschen darf, oder müssen das spezielle als Lenkerendenblinker zugelassene sein.
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
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Wirklich gute Frage... habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht.
Ich weis, dass es für Lenkerendenblinker einen Mindestabstand zueinander gibt... Edit: Zitat von http://www.ra-rode.de/was-beim-umbau...beachten-ist/: "Der Abstand zwischen den Blinkern muss mind. 560 mm betragen." Hälst du den ein? Und dann ist der Hauptunterschied von Lenkerendenblinkern zu "normalen" doch die Aufnahme... Diese Klemmung im Lenker wird mit nem normalen Blinker nicht Plug and Play funktionieren... Wie willst du sie denn befestigen? Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten... Entschuldigung hierfür.
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Als dein Anwalt rate ich dir, mit Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Es wäre ein Wunder, wenn wir ankämen, bevor du dich in ein wildes Tier verwandelst. |
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 13.10.2012
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Mit dem Abstand muss ich noch gucken... Im GS-Stummel ist ein Gewinde drin, welches ich mim Gewindeschneider eh aufdrehen muss. Meine Idee war jetzt die dezenten Knopfledblinker die ich hinten drin habe, vorne reinzufriemeln. Es gibt die selben Blinker von Kellerman für Lenkerenden, nur ist mir n Hunni zuviel für einen Blinker...die anderen hab ich für 35€ bekommen.
Frage ist halt nur ob dem TÜV nur der Abstand und die e-Nummer wichtig ist? |
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#4 |
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Stammtisch München
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Wenns keine verschiedenen Zulasungen als vo/hi/Lenker gibt?
Am einfachsten mal bei nem Graukittel anrufen/vorbeifahren, die werden für sowas bezahlt und ausgebildet...
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Wenn es was für alle ist, ist es nichts für mich! Greetz, der Horst |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
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mit dem Stummellenker kann ich mir vorstellen, dass du ohnehin Probleme bekommen wirst... Abstand, Sichtbarkeit etc.
Lass das bleiben... macht dir nur Ärger.
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#6 |
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Registriert seit: 13.10.2012
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Abstand dürfte kein Problem, weil die Lenkerspiegel zusätzlich als spacer dienen würden. sichtbarkeit dürfte bei dem gleissendem Orange was die leds abstrahlen auch nicht das Problem sein...aber ich glaube Lenkerendenblinker müssen auch nach hinten abstrahlen(?), obwohl man trotzdem am Heck noch Blinker hat...
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.08.2015
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o.O sieht das nicht eigenartig aus... Stummellenker + Lenkerspiegel?
Na ja jedem wies gefällt. Es gibt "normale" Blinker die in alle Richtungen Strahlen das kann sein. Müsste man mal nachlesen Kannst du mir von dem ganzen Lenkeraufbau mal ein Foto machen wenns fertig ist? Spiegel + Blinker an nem Stummellenker... Und kommst du dann mit dem Lenkereinschlag noch hin?
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#8 |
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Benutzer
Registriert seit: 13.10.2012
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Lenkereinschlag bei den Standardstummeln macht keine Probleme auch wenn ich noch soviel Schrott an die Enden knalle.
Maß nehmen und Bilder machen kann ich grad nicht, weil die Maschine zerfleddert beim Kumpel steht, siehe (meine 96'er) bei den Umbaustorys.. |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.08.2015
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ahhh die ist das....
GEFÄLLT MIR! Sieht schön bullig aus Ich hab bei Lenkerspiegeln immer direkt im Kopf das sie nach unten zeigen daher war ich verwirrt.
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#10 |
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Stammtisch München
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Stummel und Ochsenaugen waren früher Standard bei jedem Cafe-Racer....
![]() Bin noch am überlegen, ob ich sie an meinem M-Lenker bei der Z auch dranmachensoll... Ich könnt noch Glück haben mit dem Baujahr, dass ich hinten evtl keine brauche...
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#11 |
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Benutzer
Registriert seit: 13.10.2012
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Soll halt dezent aussehen. Nach der letzten HU musste ich so lange Abstandhalter einbauen, dass ich auch die Originalklötze hatte dranlassen können. Mir kam jetzt nur die Idee mit den Lenkerenden, damit die Lampe etwas luftiger aussieht...
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#12 |
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Public-Relations-Manager
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Blinker sind gekennzeichnet, ob sie für vorn und/oder hinten zugelassen sind.
Lenkerendblinker sind oft nur in eine Richtung zulässig, sodass man (meist hinten) noch Blinker braucht.
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#13 |
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Stammtisch München
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Ob man hinten Blinker (zusätzlich) braucht, hängt vom Baujahr ab.
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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#15 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Wenn man zB die originalen Hella Ochsenaugen nimmt, ja. Die sind auch entsprechend gekennzeichnet. Stichtag für Ochsenaugen als alleinige Blinker: EZ vorm 1.1.87.
Viele aktuelle Lenkerendenblinker haben nicht die notwendige Zulassung um als alleinige Blinker fungieren zu dürfen - unabhängig vom Baujahr. 11 für nach vorn wirkend, 12 für nach hinten wirkend, 11/12 für nach vorn und hinten wirkend geprüft. 50R muss auch drauf stehen (für Motorräder geprüft) und natürlich die e-Kennzeichnung für das Land in dem geprüft wurde.
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#16 |
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...wenn sie nicht eingetragen werden sollen, sollten die Blinker für Vorne geprüft sein und die entsprechende E-Nummer haben. Zudem soll der Abstand von 56cm zueinander haben und nach vorne abstrahlen! Es müssen nicht die als Lenkerendenblinker angepriesenen und teuren Blinker sein, sondern einfach nur welche die für vorne zugelassen sind.
Freude |
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#17 |
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Benutzer
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Achja, hinten müssen auf jeden Fall welche drauf sein, aber die sind mir dezent genug ;D
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#18 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wir haben noch einen Sonderfall, den der Einigungsvertrag mit sich bringt. Die in der DDR zugelassenen Fahrzeugteile sind per Einigungsvertrag auch in der BRD zugelassen. Damit sind die "ochsenaugen" der MZ (z.B. ES), baugleich denen der Vogelbaureihe von Simson, bei denen die "Schwalbe" ja bis Mitte der 80er gebaut wurden, laut Einigungsvertrag als Blinker für Motorräder zugelassen. Zitate aus dem Einigungsvertrag: Anlage I Kap XI B III*Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III (26)** Nach den mit der Deutschen Demokratischen Republik gemäß dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (GBl. II 1976 S. 307, 1978 S. 32, 1987 S. 24) vereinbarten Bedingungen erteilte Genehmigungen und Prüfzeichen für Ausrüstungsgegenstände oder Teile von Fahrzeugen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 21a. * (27)** Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Bauartgenehmigungen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22a, wenn sie nach dieser Bestimmung bauartgenehmigungspflichtig wären, oder werden - ohne Bauartgenehmigungspflicht als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22 angesehen. bei ebay gibt es die Dinger immer wieder mal, sind aber nur aus Plaste. (Unbedingt darauf achten, daß es originale sind, Nachbauten haben kein Prüfzeichen!) Das gilt übrigens auch für Spiegel, die Lenkerendenspiegel waren nicht riesig damals, ansonsten muß ich aber sagen, es gab wenig schönes. Geändert von Kay73 (08.03.2017 um 22:01:57 Uhr) |
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#19 |
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Benutzer
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Baujahr: 1996
Kilometer: 61500
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Nice to know...
Osttechnik ist einfach, robust und unkaputtbar...aber nen Schönheitspreis bekommen sie nicht. Ich werd dann mal die Minileds an die Seiten packen. Ochsenaugen sind zwar ein Hingucker, aber ich mag solche Geschichten eher dezenter. |
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