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Alt 13.07.2011, 23:22:34   #1
Flipstar1
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Standard Verkleidung abbauen-->TÜV

Hallo,

habe hier im Forum schon ein wenig gestöbert und gelesen:

Ich will meine Vollverkleidung abbauen und laut einiger Aussagen hier im Forum muss ich das eintragen lassen. Finde ich auch sinnvoll wenn es nicht auch die GS ohne Vollverkleidung geben würde.

Woran erkennt man denn im Fahrzeugschein das meine eine Vollverkleidung hat?

Kann man es auch so eintragen das wenn ich sie wieder dranhaben will nicht wieder zum TÜv rennen muss?

Gruß Daniel
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Alt 14.07.2011, 07:13:51   #2
majestic_morpheus
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Verkleidungsteile sind (bis auf sehr wenige Ausnahmen) ein- bzw. austragungspflichtig. Ist eine VVK serienmäßig verbaut, taucht die nicht als Eintragung auf dem Fahrzeugschein auf, ist aber trotzdem Teil der Betriebserlaubnis, welche erlischt wenn man die VVK entfernt.

Die GS mit serienmäßiger VVK trägt die Typbezeichnung GS 500 F.
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Alt 14.07.2011, 07:39:20   #3
berndy
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@Flipstar1 Der An- bzw. Abbau einer VVK schon ein relativ großer Eingriff in den Fahrzeugaufbau. U.a. ändert sich dadurch das Gewicht und die Gewichtsverteilung nicht unerheblich, die Fahreigenschaften werden anders, teilweise müssen einige Teile (Blinker, Lenker u.ä.) getauscht werden. Das ist schon sinnvoll, dass da mal jemand drüberguckt.

Außerdem steht es so in der StVzO bzw. der FZV drin. Und Verordnung ist Verordnung bzw. Gesetz ist Gesetz (wenn man auch manchmal den Sinn nicht so versteht). Da steht halt drin, dass technische Veränderungen an Fahrzeugen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden müssen.

Wie SWM schon geschrieben hat, bezeiht sich die Betriebserlaubnis für deine GS speziell auf deine GS, auch wenn es ein Serienfahrzeug ist. Und das Fahrzeug muss mit den Daten in der Betriebserlaubnis übereinstimmen.

Wenn da eine VVK eingetragen ist, muss die streng genommen auch angebaut sein. Ebenso, wenn zwei Sitzplätze eingetragen sind, darf man nicht mit einem Einmannhöcker herumfahren. Das führt zwar (nach derzeitiger Rechtsprechung) wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsateilnehmer vorliegt, nicht mehr automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, das Fahrzeug ist aber unvorschriftsmäßig.
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Alt 14.07.2011, 08:09:13   #4
Flipstar1
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Danke erstmal für die Antworten. Im Schein steht ja nicht mal im KLARTEXT drin das es eine GS500(F) ist. Ich vermute mal das man das an irgendeiner Schlüsselnummer sieht oder?

Kann man die Verkleidung denn so austragen das ich sie wieder anbauen kann?

Also quasi im KLARTEXT: "wahlweise ohne Verkleidung" oder so?
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Alt 14.07.2011, 08:19:06   #5
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Alt 14.07.2011, 08:21:20   #6
Goose
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Also was das Gewicht angeht, ist das nicht so wirklich wild, das wirst du beim fahren nicht merken. Ist ja auch unverkleidet gebaut worden.

Ich denke nur du bekommst da ein paar Probleme beim abbauen. Durch den Ölkühler ist die Hupe links an den Rahmen gewandert, der Halter mit dem Horn steht links dann ziemlich weit raus, und wird sicher ein Anstoß beim TÜV sein.

Da du die Lampe umrüsten musst, steht dir wenn du Pech hast die Aufnahme deines Geweihs im Weg.

Außerdem solltest du aufpassen das du keine Probleme mit der Motortemperatur bekommst. Durch die fehlende Verkleidung bekommt der Ölkühler mehr Luft, und hat eine größere Kühlwirkung. Nicht das du nachher zu wenig Öltemperatur bekommst. Müsstest du mal messen.

Weiterhin musst du dir was einfallen lassen wegen der vorderen unteren Verkleidungshalter, dieser ist für die Ölleitungen und die Verkleidung zuständig, so das du diesen bearbeiten musst, bzw. das auch ein TÜV Punkt werden kann, weil er halt etwas zur Seite absteht.

Aber sonst sollte es kein Problem sein die Verkleidung beim TÜV ausgetragen zu bekommen. Musst halt darauf achten, das keine scharfen Kanten entstehen, oder sonstige Verletzungspunkte.
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Alt 14.07.2011, 08:27:42   #7
berndy
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@Goose, das war allgemein gedacht. Wenn ich da an die uralte Habermann-Vollverkleidung mit gefühlten 20 kg denke, war das doch ein Unterschied.

Streng genommen, auch wenns nur 5 kg wären, würde sich dadurch die max. zulässige Zuladung ändern, um eben die 5 kg, weil die bauartbedingte höchstzulässige Gesamtmasse die selbe bleibt, müsste dann berichtigt werden.
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Alt 14.07.2011, 08:33:36   #8
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Oh man ich glaube ich frage einfach mal nen TÜVer was der dazu sagt. ;D

@Goose: Danke für die Infos bezüglich der Verkleidungshalter
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Alt 14.07.2011, 08:34:33   #9
Goose
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Hab ja nicht gesagt das du unrecht hast, mir ging es um die technische Seite.

Wenn du so alte Verkleidungen meinst, das ist was ganz anderes...

Falls es interessiert, ich schätze die ganze Vollverkleidung mit Scheinwerfer auf ca. 8 Kg. Die Kunststoffteile sind sehr leicht, und der Scheinwerfer ist auch sehr leicht. das einzige was mehr wiegt sind die Halter der Verkleidung.

Mich würde mal interessieren was ne F als Leergewicht eingetragen hat, ne normale GS hat glaube ich 188 KG.
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Alt 14.07.2011, 08:36:08   #10
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Hab ja nicht gesagt das du unrecht hast, mir ging es um die technische Seite.

Wenn du so alte Verkleidungen meinst, das ist was ganz anderes...

Falls es interessiert, ich schätze die ganze Vollverkleidung mit Scheinwerfer auf ca. 8 Kg. Die Kunststoffteile sind sehr leicht, und der Scheinwerfer ist auch sehr leicht. das einzige was mehr wiegt sind die Halter der Verkleidung.

Mich würde mal interessieren was ne F als Leergewicht eingetragen hat, ne normale GS hat glaube ich 188 KG.
Ne F hat 199 Kg; Die Verkleidungshalter sind nur relativ dünne Bleche also wiegen auch nicht die welt
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Alt 14.07.2011, 08:38:47   #11
Goose
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Zitat:
Zitat von Flipstar1 Beitrag anzeigen
Oh man ich glaube ich frage einfach mal nen TÜVer was der dazu sagt. ;D

@Goose: Danke für die Infos bezüglich der Verkleidungshalter
Du ich hab es genau anders rum gemacht, ich hab deine Verkleidung an eine 1991er GS angebaut, und bekomme die eingetragen.

Übrigens, nur mal wegen der rechtlichen Seite. Eigentlich müsste streng genommen auch der Tank des F Modelles eingetragen werden(also bei meinem Umbau), weil ja die GM51 Modelle eine andere Betriebserlaubnis ausgestellt bekommen haben wo der nicht drin ist.

Und aus den Erfahrungen der letzten Zeit weiß ich auch das viele TÜV Prüfer bei den großen Maschinen die Verkleidungen nicht mehr austragen, weil keiner mehr weiß wie sich das Fahrverhalten da verändert. Bei der GS kann man das aber zum Glück vergleichen.

€dit: Aber dein Geweih wo der Scheinwerfer drauf hängt, hat alleine schon 2 bis 3 Kg. Liege ich ja gar nicht so schlecht mit meiner Schätzung, 11 Kg mehr, ziehst du den Ölkühler mit Halter und Leitung ab, das mehr an Öl, und die Zusätze durch die ganzen Abgasreinigungskisten, Zusatzluft etc. liegst du wahrscheinlich sogar nur bei 4 bis 5 kg.
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Alt 14.07.2011, 10:53:38   #12
Flipstar1
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Ja die Verkleidungen hatte ich schon alle mal ab... Schwer sind die wirklich nicht. Ist halt auch nur ein Stück billiges Plastik

Also eine Seitenverkleidung wiegt nicht mal ein Kilo. Die Kanzel vorne vielleicht knapp nen Kilo...

Naja aber bevor ich jetzt ne naked draus mache stehen wichtigere Dinge an.

Bremsen komplett und so.
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