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Alt 26.04.2014, 20:49:25   #1
schuetze1968
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Lächeln Saisonstart 2014

Heute Batterie eingebaut und "SUSI" gestartet .
Meine "Susi" sprang sofort problemlos an und da Saisonkennzeichen (05.-10.) freue ich mich schon auf die erste Ausfahrt am 01.05.2014 in wenigen Tagen.

Ich habe TÜV bis Februar 2015 , Saison endet allerdings Oktober 2014 und beginnt erst Mai 2015 wieder.(siehe oben)

Kann oder sollte ich dann bis spätestens Ende Oktober 2014 "TÜV" machen lassen? Denn ab November steht logisch "SUSI" in der Garage.

(Saisonkennzeichen)

Übrigens , würde mich sehr freuen , wenn sich Leute aus Sachsen , speziell aus der Zwickauer Region mal melden würden für z.B. "spontane Treffen /Ausfahrten" .
Saison beginnt ! *freu
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Alt 26.04.2014, 20:52:58   #2
gsmattis
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Also entweder Bruchstrichblech weg und Ganzjahreszulassung oder nächstes Jahr im Mai zum TÜV mit der Begründung des SK.
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Alt 26.04.2014, 22:01:24   #3
schuetze1968
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????????????? "Bruchstrichblech"?.....
Hab nun mal Saisonkennzeichen von Mai- Oktober.
Was ist "SK"?
(Saisonkennseichen)?

Also geht , das erst per Mai 2015 mit "TÜV", da Saisonkennzeichen ?
(Obwohl "TÜV" fällig ist per 02.2015?)
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Alt 26.04.2014, 22:04:28   #4
schuetze1968
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Mit anderen worten, ich kann auch den "TÜV" im Mai 2015 "machen" lassen?
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Alt 26.04.2014, 22:28:43   #5
wawakrimderode
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oder du bringst deine gs mit nem anhänger zur HU
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Alt 26.04.2014, 22:35:20   #6
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über 5-10 wirst du dich in Zukunft soooo ärgern.

HU darf jede Prüf-Klitsche machen.
Ich hab hier in Schiebereichweite (ohne Schweißausbruch) 3 Anlaufstellen.
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Alt 27.04.2014, 09:18:45   #7
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Zitat:
Zitat von schuetze1968 Beitrag anzeigen
????????????? "Bruchstrichblech"?.....
Hab nun mal Saisonkennzeichen von Mai- Oktober.
Was ist "SK"?
(Saisonkennseichen)?

Also geht , das erst per Mai 2015 mit "TÜV", da Saisonkennzeichen ?
(Obwohl "TÜV" fällig ist per 02.2015?)
Soweit ich weiß, wird bei überzogenem TÜV nicht mehr zurückdatiert, es wird glaub ich nur etwas teurer.
Ist dann deine Entscheidung, was du willst. Überziehen oder Bruchstrich (genau, Saisonkennzeichen (SK)) gegen Ganzjahreszulassung tauschen. Oder aufm Anhänger zum TÜV.
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Alt 27.04.2014, 15:15:02   #8
schuetze1968
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Dankeschön für die Antworten.
Allerdings könnte ich ja auch noch im Oktober den TÜV machen lassen, bevor Saison endet.
Im Winter keinen Bock Maschine auf Anhänger etc. ............
Müsste doch gehen, oder ? (Bis Ende Oktober 2014 zum TÜV) und für 2015 TÜV machen lassen.
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Alt 27.04.2014, 15:59:29   #9
Thom
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Wenn du im Oktober 2014 zum Tüv fährst, bekommst du Tüv bis Oktober 2016, fährst du im Mai 2015 bekommst du bis Mai 2017 Tüv. Der Rest ist deine Entscheidung.
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Alt 27.04.2014, 16:14:37   #10
schuetze1968
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Standard TÜV

Dankeschön.
Aber bekomme ich da Probleme , wenn TÜV 2015 im Februar fällig ist und ich erst im Mai 2015 zum TÜV fahre?
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Alt 27.04.2014, 16:28:11   #11
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Alt 27.04.2014, 17:25:44   #12
Thom
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Termin geben lassen und hinfahren. Auf dem Weg keine Probleme. Wenn du so rumfährst gib's Bussgeld.
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Alt 27.04.2014, 20:11:21   #13
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Bekommst keine Probleme.
Mach den Termin beim TÜV und fahr da hin. Dann zahlst du die 2 Monate extra und bekommst ab da dann die Plakette auf Mai geklebt. (es wird zum Glück nichtmehr zurückdatiert wie früher)

Ohne Versicherung darf die Maschine eh nicht im öffentlichen Raum stehen, von daher wirst du auch keinen Ärger wegen der abgelaufenen HU bekommen.
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Alt 27.04.2014, 20:22:14   #14
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Vielen Dank!
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Alt 27.04.2014, 20:29:28   #15
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Zitat:
Zitat von schuetze1968 Beitrag anzeigen
Dankeschön für die Antworten.
Allerdings könnte ich ja auch noch im Oktober den TÜV machen lassen, bevor Saison endet.
Im Winter keinen Bock Maschine auf Anhänger etc. ............
Müsste doch gehen, oder ? (Bis Ende Oktober 2014 zum TÜV) und für 2015 TÜV machen lassen.
Also wenn du SK hast hast (5-10 ist unlogisch) DARFST du sogar straffrei im Mai 2015 zum TÜV fahren.
Wenn du sie im Oktober bringst, verschenkst du 7 Monate.

Zum Thema SK 5-10
das ist so was von unlogisch, denn im April und teilweise im März gibt es schon wunderschöne Tage und dann wirst du dich ärgern, wenn du die Maschine nur 5 Monate angemeldet hast.

Hast du dir mal ausgrerechnet, was dich ein Ganzjahreskennzeichen mehr kosten würde ?
Ich zahle z.B. nur 4,xx € an Versicherung und bekanntlich nur 2,66 € an Steuern pro Monat.
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Alt 27.04.2014, 20:34:25   #16
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Ich ärgere mich auch gelegentlich darüber, dass ich saisonkennzeichengeknechtet bin...aber irgendwie war ich bisher zu knauserig das zu ändern.
Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, hätte ich statt 4-10 3-11 oder ganzjährig zugelassen.
Die Prozente sinken, die SF-Klassen steigen...die GS wird also ne ganze Weile jedes Jahr günstiger im Unterhalt.
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Alt 27.04.2014, 20:50:49   #17
schuetze1968
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Also ich denke mal, werde "TÜV" im Mai 2015 machen lassen.(für Februar 2015/fällig).
Da Saisonkennzeichen, also keine Probleme !(wie ihr schreibt).

Mir geht's nicht um den Preis etc. (Versicherung) was SK betrifft.
Bin ein "Schönwetterfahrer" und das ist für mich persönlich in Ordnung , das "Susi" 6 Monate in der Garage steht und ich 6 Monate fahre.

Mehr will ich nicht.

Übrigens , vielen Dank für die Tipps hier im Forum.
Bin gerne hier und finde das Forum Spitze!
Für alle GS - Fahrer okay!
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Alt 27.04.2014, 22:14:30   #18
King Madness
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Die Prozente sinken, die SF-Klassen steigen...die GS wird also ne ganze Weile jedes Jahr günstiger im Unterhalt.
Aber NICHT, wenn sie nur 5 Monate zugelassen ist.

Damit die prozente sinken muss das Fahrzeug mind. 6 Monate angemeldet sein.
Somit wird Schütze immer auf seinen Prozenten stehen bleiben, schlechter Versicherungsvertreter, wenn er ihm das nicht gesagt hat.
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Alt 28.04.2014, 07:10:45   #19
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Ralf, 5-10 sind doch 6 Monate Der Oktober ist ja inklusive.
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Alt 28.04.2014, 13:17:59   #20
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OK; denkfehler, dann beachte man meinen letztes Posting nicht
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Alt 28.04.2014, 20:47:41   #21
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Klar sind 6 Monate ...............
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