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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ist jemand von euch fit in der STVO? Ist es verboten an Ampeln zwischen 2 Spuren nach vorne zu fahren? (Im Prinzip stört es ja nicht, ich bin mit dem Motorrad ehh schneller weg als die Autos) Falls ja, wie hart wird es bestraft? Wie schaut es im Stau auf der Autobahn aus? Dort ist es ja Gang und Gebe das Motorräder zwischen den Spuren durchfahren. (Hab ich zumindest im Auto immer das Gefühl
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.05.2002
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 1.705
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hi, verboten ist beides auf jeden fall. die bestrafungen können sehr unterschiedlich sein. von dulden, ermahnen bis geldstrafe oder wenn sie ganz schlecht drauf sind, begutachten sie erstmal dein moped nach nicht erlaubten sachen. da ist man leider ziemlich ausgeliefert.
arne
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GS 500E .. '01-'?? .. alles original |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Servus,
also in Österreich istes erlaubt Zitat: Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden. (Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen) Der Gesetzesbegriff "und dergleichen" bezieht sich auf Schutzwege, Radfahrerüberfahrten, geregelte Baustellen, Staus etc., aber nicht auf Autobahnen. Das Vorfahren - nicht im Sinne von Überholen oder Vorbeifahren zu verstehen - mit einem einspurigen Fahrzeug ist auch dann erlaubt, wenn dieses einen mehrspurigen Anhänger zieht, da diese Sonderregelung nur auf die Lenker einspuriger Fahrzeuge abstellt. Das Einhalten eines seitlichen Sicherheitsabstandes oder das Anzeigen einer Fahrtrichtungsänderung ist nicht vorgeschrieben, da beim Vorbeischlängeln in Schrittgeschwindigkeit auch quer zwischen bereits angehaltenen, ein- und mehrspurigen Fahrzeugen durchgefahren werden darf; ebenso ist ein bogenartiges Ausscheren auf Fahrstreifen für Busse etc. möglich, zumal dort nur das Befahren der Spur in Längsrichtung verboten ist. Sperrlinien und Sperrflächen sind zu beachten, nicht aber andere Bodenmarkierungen wie Richtungspfeile, Randstreifen etc. Beim Vorfahren ist darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge nicht beschädigt werden. (Quergehaltener Lenker) Bei angehaltenen Fahrzeugen dürfen Türen wegen Gefährdung anderer Straßenbenützer nicht geöffnet werden. (Kein Seitenabstand) mfg Abductee |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Danke, ich dachte mir schon sowas. Mich würde noch interessieren ob es in Deutschland Bußgeld für sowas gibt.
Wenn ja, zieh ich glaub nach Österreich, |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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es ist zwar verboten...aber
- mein fahrlehrer fragte nen bullen, der meinte bei nicht allzu hohem Geschw.unterschied sagt keiner was. - wenn bullen an der ampel stehen fahre ich auch dran vorbei. die sagen niee was. höchstens man rast mit 18000 toren dran vorbei. |
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