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Seb 19.09.2006 19:49:13

naja ich mein is halt n mopped, nicht mehr und nicht weniger
und die versicherung zahlt mir ein vergleichbares ersatzfahrzeug...
aber ich wäre auch nich böse drüber, wenn mir die kleine nicht gestohlen wird..
aber besser ein gestohlenes motorrad als eins was beschädigt wurde, weil es so gut gesichert war, dass es sich die diebe noch anders überlegt haben
weil das unter vandalismus zählt und das bezahlt dir keiner außer vollkasko (wer kann/will sich das leisten) :roll:

so long der seb

19.09.2006 20:20:06

Zitat:

Zitat von krafti
(Habe ich vor etlichen Jahren mal in der Glotze gesehen)

ja klar, das sagen sie alle :wink:

verdi 19.09.2006 20:33:48

Zitat:

Zitat von Seb
...die versicherung zahlt mir ein vergleichbares ersatzfahrzeug...


träumer ...

ich hab rund 800 euro verlust gemacht beim diebstahl meiner r1 ...

In Flames 20.09.2006 06:34:51

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Lenkerschloss sollteste reparieren!
Bei der Hauptuntersuchung muss das funktionieren.

echt? das wär mir aber auch neu

In Flames 20.09.2006 08:36:17

normalerweise geht es bei der Hauptuntersuchung ja um Verkehrssicherheit, wüsste nicht was das lenkradschloss damit zu tun hätte.
Beim auto haben sie mir letzte woche alls leichten mangel auch "türschloss" reingeschrieben, nur weils ganz leicht rostet.
Ich hab ihn dann gefragt ob er nicht gleich auch noch die Beule hinten links in den Prüfbericht schreiben mag.

MarkusN 20.09.2006 08:45:36

Zitat:

Zitat von In Flames
Ich hab ihn dann gefragt ob er nicht gleich auch noch die Beule hinten links in den Prüfbericht schreiben mag.

Prüfer anpflaumen kommt immer gut.

Diebstahlssicherheit ist auch ein Teil der Sicherheit. Lenkerschloss wird bei uns auf jeden Fall auch geprüft.

berndy 20.09.2006 12:48:04

@In Flames Laut § 38 a Abs. 2 StVZO ist es für Krafträder über 50 ccm oder mit einer bauartbedingten Höchsgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h vorgeschrieben.

Und das gehört sehr wohl zur Verkehrssicherheit. Das Lenkkopfschloss ist eine Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen.

Die Ersteller der StVZO hatten damals den Hintergedanken, dass irgend jemand ein ungesichertes Fahrzeug nehmen und damit Blödsinn anstellen könnte. Z.B. es vom Parkplatz auf die Fahrbahn stellen oder einfach wie eine gesengte Sau damit rumfahren könnte, ist ja nicht seins, und man käme ihm nie auf die Schliche.

Ich denke wenn man das so sieht, leuchtets einem doch ein, dass es der Verkehrssicherheit dient.

Der Nebeneffekt ist halt auch, dass es einem "nicht so leicht" geklaut werden kann. Aber eine echte Diebstahlsicherung ist es wohl nicht.

In Flames 20.09.2006 13:45:36

berndy, hast mich überzeugt (und ich mein das nich ironisch)

beim motorrad ist es doch leichter das fahrzeug zu entwenden alls z.B. beim Auto

berndy 20.09.2006 14:27:40

Leider kann man alles klauen, was man irgendwie bewegen kann. Es ist nur eine Frage des Aufwandes und der Logistik.

MarkusN 20.09.2006 14:28:52

Hmmmmm, Cargolifter. Du bringst mich auf Ideen....

(Da müsste ein Filmstoff drin sein...)

ups25 20.09.2006 15:52:32

Im WDR war ein Bericht über Schlösser und Fahrraddiebe, mit der Akuflex halten auch gute Schlösser nur zwei Minuten. Mopedschlösser sind nicht besser, wie mir ein Kumpel - Schlosser im Schlüsseldienst - eben schrieb. Ist alles nur was fürs Gewissen und die Versicherung, meint er.

thunderace 22.09.2006 21:44:53

Meine klaut keiner. Fetter kratzer im Tank und Auspuff. :cry:


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