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doppelscheinwerfer erlaubt???
hi
sind die doppelscheinwerder mit nebel- und fernlicht erlaubt? ich mein, hab ja dann kein abblendlicht. mfg Chris |
Ich denke nicht das die erlaubt sind. Der TÜV verlangt 100 pro Abblendlicht!
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na der einzige unterschied zwischen nebler und abblendlicht is doch die streuscheibe, oder?! mach doch einfach ne andere streuscheibe rein...
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Ist nicht der Spiegel auch anders? sonst hast du doch nicht diese scharfe Oberkante am Abblendlicht . . .
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Klar sind die erlaubt. Eben als Fern- und Nebellampe. Und soweit ich weiß, darf auch nur jeweils eine verbaut sein, so wegen einspuriges Fahrzeug und so. schaut eiuch mal hier um, da werdet ihr bestimmt was dazu finden. Una klar, als alleiniger scheinwerfer sind die Doppelscheinwerfer, die nur Fern und Nebel Funktion haben nicht zugalasen. Ist en reiner Zusatzscheinwerfer...
Gruß Bastian |
Zitat:
Gruß Bastian |
Du brauchst Scheinwerfer die für Abblendlicht zugelassen sind.
Außer der E-Kennzeichnung müsste auf den Gläsern vorne noch nen "HCR" stehen. Falls dort nur ein "HR" steht, sind die Scheinwerfer nur für Fernlicht zugelassen Fern-/Nebelscheinwerfer bekommst du als Abblendlicht nicht eingetragen. Nebelscheinwerfer dürfen auch am Motorrad 2 montiert werde! |
Ja aber wer will denn " Nebellichter am Motorrad haben?
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ich will nur die rießenlampe der gs gegen eine oder zwei kleine tauschen.
die dinger gibts au mit abblendlicht, aber die sind ja scheißteuer. muss mal noch überlegen, wie ich das hinbekomm... |
Zitat:
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