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Borasco 23.07.2011 12:15:03

Ärger - Problem Lenkanschlagbegrenzer
 
:?
Hallo und Grüß Gott !
Bin neu hier, und habe mir letzte Woche eine GS 500 gebraucht gekauft.
Zu meinem Leidwesen hat mir der Kauf kein Glück gebracht.
Mache gerade den Motorradführerschein und hatte auf ebay eine guterhaltene GS 500 gesehen.
Eckdaten
Bj '94, ungedrosselt, technisch guter Zustand, neue Batterie, Ölwechsel, Superbikelenker....war ein solides Fahrzeug zumal der TÜV frisch am 04.07.2011 gemacht wurde. Ganz eindeutig ein Kaufargument, zumal ich zum Anfang erstmal nicht Teures wollte.
Und tatsächlich, habe das Motorrad für 1000.-€ erstiegert , nachdem ich mir etliche Bilder schicken lies und auch die Unfallfreiheit bescheinigt wurde.
Habe dann per Logistiker die Maschine liefern lassen.(19.07.2011)
Wirklich, das Motorrad war wie beschrieben technisch top, springt gleich an, läuft sauber, alles soweit gut.
Habe das Teil dann gleich angemeldet um es auch für meine Fahrstunden nutzen zu können.
Habe dann begonnen Sitzbank abzubauen, Seitenteile usw. um die Maschine ordentlich zu putzen.
Jetzt kommts.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Lenkanschlagsbegrenzer am steuerrohr abgebrochen ist. Muss schon länger her sein weil da schon Rost blüht.
Habe das einem Bekannten gezeigt und der hat festgestellt, dass da schon mal nachträglich geschweißt wurde.
Laut nNachfrage und schriftlicher Bestätigung von Suzuki habe ich da ein Unfallmotorrad mit Totalschaden in der Garage. Laut Richtlinien ist das Schweißen in dem Bereich nicht erlaubt.
Habe mich dann gefragt wer mir den Schaden ersetzt.
Der Verkäufer den ich natürlich kontaktiert habe will von nichts wissen und nimmt die Maschine natürlich nicht freiwillig zurück.
Also habe ich den TÜV der die Hauptuntersuchung und im Speziellen den Prüfer kontaktiert, im übrigen selbst Motorradfahrer.
Er konnte sich das selbst nicht erklären einen solchen elementaren Mangel übersehen zu haben.
Habe ihm erklärt, dass ich Ihn für die Ursache des Problems sehe, denn ohne Lenkanschlagbegrenzer wäre die Maschine nie durch den TÜV und ich hätte das Teil ja nie gekauft.
Habe jetzt sämtliche Unterlagen vom Kauf + Nebenkosten hinmailen sollen.
Meine Frage ist nun, ersetzt mir dann der TÜV den Schaden ?
Ich denke am Montag gehe ich vorsorglich mal zum Anwalt, habe glücklicherweise eine Rechtsschutzversicherung.
Ich könnte k...., die Maschine ist im Grunde perfekt für mich gewesen.

:-|

Cherry 23.07.2011 12:54:26

(alle Gesetzeshüter jetzt mal weglesen):

Such dir einfach jemanden, der schweißen kann, setzt da einen neuen Anschlag dran und lackiert drüber. Fertig, da kräht später kein Hahn danach.

Wichtig ist, daß der Schweißer weiß, was er tut, und du mußt dir im klaren sein, daß du dann eventuell die untere LKLschale einkleben mußt (so wars zumindest bei mir, weil sie nach dem Schweißen geringfügig zu locker saß).

Daß mit dem einkleben der Lagerschalen ist aber überhaupt kein Problem. Im Gegenteil, besonders teure Lager (Stichwort Emil Schwarz) sind soweit ich weiß immer untermaßig und müssen geklebt werden. Damit soll vermieden werden, daß der Lagersitz die Lagerschale verformt.

Cherry

berndy 23.07.2011 12:56:34

Der TÜV ersetzt dir da garnix. Warum auch?

Der Veräufer ist dein Ansprechpartner, mit dem hast du den Kaufvertrag.

Raku 25.07.2011 10:16:59

Du hast über Ebay einen rechtlich verbindlichen Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer sagt, er habe dir ein unfallfreies Mopped verkauft und es stimmt offensichtlich nicht, dann erfüllt er offensichtlich seinen Vertrag nicht.

Versuch das mit ihm zu regeln, wenn das nichts wird, dann kontaktiere Ebay.

Borasco 25.07.2011 11:09:55

War heute beim Anwalt. Der Verkäufer bekommt erst das Schonprogramm, wenn er dann immer noch unwillig ist, dann die volle Breitseite.
Habe mir am Wochende die Arbeit gemacht alle Vorbesitzer zu kontaktieren.
Hat sich gelohnt.
Der letzte Halter hat die GS nämlich als Unfall bzw. Bastelbike für 50.- € verkauft, jetzt wirds eng für meinen Verkäufer.
Da kann man nicht mehr von arglistiger Täuschung sprechen.
Im Anhang mal ein Bild von der Schadenstelle.

Raku 25.07.2011 13:16:54

Wow... das ist Betrug...

Ich weiß nicht, was du dir davon jetzt weiter versprichst. Wie sieht da dein Plan aus, also was willst du am Ende haben? Geld zurück udn Mopped zurück oder Mopped behalten?

Weil für 1000€ kriegst du top-fahrbereite GS500.

Borasco 25.07.2011 16:24:59

Anwalt sagt Kauf rückgängig machen.
Also Geld zurück + Folgekosten, d.h. Speditionskosten und Zulassungskosten. Darüber gibt es schon ein Urteil in München, wo so ein Fall verhandelt wurde.
Was soll ich auch mit dem Ding. In zwei Jahren komm ich da nicht über den TÜV mit dem Rahmenschaden. Fraglich ist auch laut Anwalt, welche Auswirkungen dies versicherungstechnisch hat, sollte mal was passieren und ein Gutachter würde den Schaden erkennen.
Ne ne, zumal ich ja das Teil evtl. vermessen lassen müsste, ob sich beim Schweißen was verzogen hat. Habe in die Maschine auch kein Vertrauen, so dass ich sorglos mit 170 über die Autobahn düsen würde.

klassikfon 25.07.2011 16:34:55

Zitat:

Zitat von Borasco (Beitrag 443605)
Anwalt sagt Kauf rückgängig machen.

Sehe ich auch so. Wer schon beim Rahmen keine Skrupel hat zu lügen, der nimmt es mit dem Kilometerstand und mit anderen Angaben vielleicht auch nicht so genau. Ich würde damit auch nicht unbedingt fahren wollen.

Gruß Ric

Raku 25.07.2011 16:37:18

Jo stimme euch zu. Grade das Argument mit dem Gutachter und den 170km/h.

Dann wünsch ich dir weiterhin damit nen reibungsfreien Ablauf und viel Glück mit deiner nächsten Maschine ;)

Woody 25.07.2011 20:51:18

Gleich das harte Programm mit Anzeige und allem drumrum. Wer die Leute so dreist verarscht,dem gehörts nicht anders.

Raku 25.07.2011 21:36:35

Wie ist das da mit der Bezahlung der Folgekosten. Also wenn es dann zB. nicht notwendig ist, einen Anwalt so hart durchgreifen zu lassen.
Nicht, dass Borasco auf irgendwelchen weiteren Kosten sitzen bleibt, weil die Notwendigkeit nicht bestand.


Aber andersrum hast du völlig Recht. Sowas ist unverantwortlich!!

Knotenfrosch 25.07.2011 22:31:31

Nur so nebenbei. Eine Anzeige wegen Betrugs würd ich dem Kerl auch gönnen. :-)

Borasco 26.07.2011 07:57:27

Zitat:

Zitat von Knotenfrosch (Beitrag 443664)
Nur so nebenbei. Eine Anzeige wegen Betrugs würd ich dem Kerl auch gönnen. :-)

Der Anwalt hat in seinem Schreiben an den Verkäufer schon darauf hingewiesen,
dass wenn er sich gegen die Rückabwicklung + Übernahme der Folgekosten streubt, er dann zusätzlich noch eine Zivilrechtsklage wegen Betrugs an die Backe bekommt.
Irgendwie hatte ich einen sechsten Sinn dass da was nicht kosher ist, ich habe Alles ...wirklich Alles was mit dem Kauf zu tun hat dokumentiert, ob als Kopie -als Screenshot...usw. Deshalb konnte ich meinem Anwalt eine 20-seitige Mappe übergeben in der Alles steht was notwendig ist.

Goose 26.07.2011 17:49:06

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Mal vom rechtlichen abgesehen.

Das was du da hast ist ein typisches GS Problem, selbst manch kleiner Umfaller kann den Lenkanschlag da raus drücken weil dort Rost unter der Schweißnaht war.

Das zu richten ist ne Sache von 2 Stunden Arbeit. Und verzogen hat sich da sicher nix.

Ein kaputter Lenkanschlag sieht übrigens so aus.

Borasco 26.07.2011 19:05:26

Zitat:

Zitat von Goose (Beitrag 443749)
Mal vom rechtlichen abgesehen.

Das was du da hast ist ein typisches GS Problem, selbst manch kleiner Umfaller kann den Lenkanschlag da raus drücken weil dort Rost unter der Schweißnaht war.

Das zu richten ist ne Sache von 2 Stunden Arbeit. Und verzogen hat sich da sicher nix.

Ein kaputter Lenkanschlag sieht übrigens so aus.

Ist schon klar, aber laut Suzuki ist es trotzdem ein Totalschaden.
Dass das Ding eine Fehlkonstruktion ist und total unterdimensioniert steht leider auf einem anderen Blatt.
Und warum sollte ich ca. 250.-€ für das Richten bzw. Schweißen bezahlen damit ich dann in 2 Jahren durch den TÜV komme. Der Verkäufer übernimmt die Kosten ja auch nicht.
Ergo bleibts dabei, Motorrad zurück - Geld zurück.

Goose 27.07.2011 07:26:22

Ich hab ja geschrieben, nur von der technischen Seite. Ich hab so was schon öfters gemacht, ist keine große Sache.

Und selbst TÜVer die gesehen haben das der gerichtet ist, fanden das die Reparatur super war und haben kein Theater gemacht.

Selbst der Rahmen oben auf dem Bild ist wieder gerichtet.......

Außerdem hab ich gesehen du wohnst ja fast um die Ecke....... :-)

klassikfon 27.07.2011 10:41:13

Zitat:

Zitat von Goose (Beitrag 443806)
Und selbst TÜVer die gesehen haben das der gerichtet ist, fanden das die Reparatur super war und haben kein Theater gemacht.

Klar, Du hast das fachlich sicher top gelöst, keine Frage. Aber ich kann auch den Themenstarter verstehen, das Vertrauen in das Mopped ist erstmal weg...

Hotbiker1000 27.07.2011 11:39:45

Nix Schongang.... gleich die volle Breitseite incl. Anzeige wg. Betrug/Arglistiger Täuschung...:motz:

außerdem entsprechende Bewertung bei EBay ohne Beschönigung...


Wer weiß, wie lange der das schon treibt...


Für mich hat der nen :hammer:

Jim Knopf 27.07.2011 12:51:55

servus,

ich verstehe die ganze Aufregung nicht! Wer ein gebrauchtes Moped im Inet kauft und sich nicht mal die Mühe macht es vorher zu besichtigen, dem gehörts nicht anderst! MEINE MEINUNG.

Aber zum Glück gibt es diese Leute noch, den sonst wären auch Anwälte und alle weitere schon arbeitslos.

Aber da zeigt es sich wieder, wer billig kauft, kauft 2mal.

Es gibt doch genug klasse Maschinen hier im Forum, warum also sich den Ebayärger aufhalsen?

Borasco 27.07.2011 13:03:19

Danke für DEINE MEINUNG !!:up:

Du hast aber schon den Text am Anfang gelesen ?

Jim Knopf 27.07.2011 13:07:54

Zitat:

Zitat von Borasco (Beitrag 443852)
Du hast aber schon den Text am Anfang gelesen ?


Klar hab ich den Anfang gelesen und nirgendswo steht, dass Du die maschine vor Ort selbst besichtigt hast oder?????

Man da fährt man hin und nimmt am besten nioch jemand mit, der ein wenig mehr Ahnung hat oder man startet hier einen Aufruf, ob ein Forumsmitglied sich die Maschine anschauen kann.

So vermeidet man unnötigen Ärger.

Und selbst wenn es mir passiert wäre, würde ich sowas nicht in einem Forum breittreten sondern selbst und unbürokratisch regeln!

Raku 27.07.2011 13:10:29

Zitat:

Zitat von Jim Knopf (Beitrag 443851)
Wer ein gebrauchtes Moped im Inet kauft und sich nicht mal die Mühe macht es vorher zu besichtigen, dem gehörts nicht anderst! MEINE MEINUNG.

Warum? Sind das Menschen, die ne Unfallmaschine verdient haben? Ich habe meine Maschine auch unbesichtigt gekauft, und n geniales Schnäppchen damit gemacht.

Man kann doch erwarten, dass n Verkäufer ehrlich ist. Und wenn er es nicht ist, dann kann man ihm ruhig die juristische Breitseite mitgeben.
Meine Meinung

Borasco 27.07.2011 13:31:36

Zitat:

Zitat von Jim Knopf (Beitrag 443853)
Klar hab ich den Anfang gelesen und nirgendswo steht, dass Du die maschine vor Ort selbst besichtigt hast oder?????

Man da fährt man hin und nimmt am besten nioch jemand mit, der ein wenig mehr Ahnung hat oder man startet hier einen Aufruf, ob ein Forumsmitglied sich die Maschine anschauen kann.

So vermeidet man unnötigen Ärger.

Und selbst wenn es mir passiert wäre, würde ich sowas nicht in einem Forum breittreten sondern selbst und unbürokratisch regeln!

Danke für das Statement.

Ich möchte mich entschuldigen dafür, in meinem Alter noch die Lust am Motorrad entdeckt zu haben, beim Kauf eines gebrauchten Motorrades nicht so clever gewesen zu sein wie manches Forumsmitglied hier,...und überhaupt dafür mich angemeldet zu haben und auch noch mein Problem hier öffentlich zu diskutieren.

In meinem Fall wäre selbst und unbürokratisch regeln...hinfahren und eine aus M... hauen ?!

Wenn dich einer bescheisst , dann hat der mit Sicherheit kein Interesse daran etwas unbürokratisch zu regeln.

Trotzdem danke, es herrscht schließlich Meinungsfreiheit.
:meinung:

Woody 27.07.2011 13:37:54

Ebay ist nun mal die Verbrecherplatform schlechthin. Wer dort kauft, will glaube ich verarscht werden. Und deswegen sollte der TE zurückarschen.
Kommt doch immer gut, wenn der Verkäufer sich z.B. wo bewerben will und im Führungszeugnis ist so ein netter Betrugseintrag.

Raku 27.07.2011 21:15:58

Zitat:

Zitat von Woody (Beitrag 443857)
Ebay ist nun mal die Verbrecherplatform schlechthin. Wer dort kauft, will glaube ich verarscht werden. Und deswegen sollte der TE zurückarschen.
Kommt doch immer gut, wenn der Verkäufer sich z.B. wo bewerben will und im Führungszeugnis ist so ein netter Betrugseintrag.


Habe bislang immer aufgepasst, was ich kaufe und wurde nie enttäuscht von eBayern. Also man kann halt Glück oder eben Pech haben. Pauschalisieren würd ich das nicht

Woody 28.07.2011 00:21:02

Mir ist es schleierhaft, wie man beim KFZ Kauf aufpassen kann, wenn man die Möhre noch nie gesehen hat. Das passt einfach nicht!
Geiz ist eben nicht geil.
You get what you pay for

Knotenfrosch 28.07.2011 07:07:33

Zitat:

Zitat von Borasco (Beitrag 443328)
:?

OMG ey, wie ich sowas hasse. :dagegen:

Nix gegen Dich, aber ich werd nie kapieren, warum Leute ein paar Tage später ihre Postings löschen, nur weil nicht die Antworten kommen, die sie sich erhofft haben. Das ist doch Kinderkacke!
Es gibt eben auf der Welt immer Menschen, die einem Tips geben, aus einer schwierigen Lage herauszukommen und solche, die dann nochmal nachtreten. Gewöhn Dich dran!

Patzomat 28.07.2011 08:02:19

@Borasco Dafür gibts eine ganz klare Verwarnung. Das ist ganz mieser Stil seine Beiträge zu löschen. Machst du das nochmal, kannst du dir ein anderes Forum suchen!

verdi 28.07.2011 08:16:59

fixed

Patzomat 28.07.2011 08:22:43

:up:


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