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Standlicht abklemmen?
Hallo Leute,
nachdem es mir wiederholt passiert ist beim Abstellen das Standlicht zu einzuschalten, (und damit den Akku zu entladen) möchte ich das Teil deaktivieren. Laut Schaltplan ist das aber nicht so einfach möglich, da im Zündschloss integriert. Hat schon mal jemand am Zündschlossstecker umverdrahtet und falls ja wie? Würde die Umrüstung von Standlicht vorne und Brems/Rücklicht auf LED helfen? Normal 2x5W Rücklicht + 4W Standlicht = 14W /12V = 1,2A => bei 11Ah Akku in 10 Std tiefentladen. Wieviel Strom braucht ein LED Rücklicht? -NoGi |
Vielleicht versuchst du dir anzugewöhnen nach dem Abstellen einfach zu prüfen ob das Standlicht leuchtet, bzw. kannst du nach Einrasten der Lenkersperre den Schlüssel wieder Richtung "On" drehen ohne den Schlüssel runterzudrücken.
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wäre ich nie drauf gekommen :anbet: Kannst du auch noch was konstruktives beitragen? -NoGi |
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Reicht es wenn ich "brown" durchtrenne und per Stromdieb an "orange" anhänge? Ich weiß "Versuch macht kluch" bitte aber um eine Zweitstimme :-) -NoGi |
Dann ist das Standlicht bei Zündung an immer an.
Kann man doof finden oder auch nicht. Ich würde eher einen Summer von Standlicht zu Zündungsplus einbauen, so daß die kiste piepst wenn das Parklicht aus versehen eingeschaltet ist. Oder halt das Zündschloss zerlegen und den Parklichtkontakt abmontieren. Ich habe das selbe Problem am Burgman, der sich allerdings im Falle der leeren Batterie nicht anschieben lässt ;-) Aber ich hab halt gelernt darauf zu achten. |
Aber wenn du Braun durchtrennst und an Grau anhängst, dann müsste es gehen.
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Die Idee mit dem Summer finde ich besser und muss das mal testen. Danke für den Tip. -NoGi |
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Summer geht aber trotzdem wenn Du ihn richtig verdrahtest. Summer plus auf Standlich plus und Summer minus auf Zündspule plus (ich denke die wird irgenwo auf geschaltetem 12 Volt liegen. Oder den Seitenständerschalter dafür missbrauchen, falls Du die Mühle auf dem Seitenständer parkst Ist vielleicht die Königslösung, dann kannst du naemlich zur Not das Moped auf den Hauptständer stellen wenn Dir doch mal nach Standlicht ist |
Standlicht geht nicht rauszunehmen, aber das Parklicht.
Dafür gibt es Schlösser, wo es die Position des Parklichts nicht gibt. |
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Oh mano, wie kann mich sich es nur so schwer machen zu Kontrollieren, ob man das Standlich noch an hat. Da fehlt mir was. Mach doch einfach nen kleinen Dymo an dein Zündschloss an: Achtung! Standlicht an?
Dann kaufst du noch das Plug and Play Rücklicht mit LED und tauschst es gegen das Original. In der Front eine LED rein und gut ist. Finger weg vom Zündschloss, sonst machst dir noch mehr Schaden als nötig. |
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Ich habe gestern mich noch gefragt warum mir das nicht ab und an passiert, da ich beinah täglich 4x das Lenkradschloss aktiviere. Beim rumprobieren ist mir folgendes aufgefallen. Wenn du den Schlüssel herunterdrückst bis einschließlich zur Lock-Position kannst du nicht ausversehen das Parklicht einschalten. Das wird mechanisch verhindert. Wenn du dir das angewöhnst, kannst du dir die Basteleien sparen. Falls es bei dir trotzdem geht ist dann wohl das Zündschloss defekt. Konstruktiv genug? |
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Beim Rausziehen ne leichte Drehbewegung aus Versehen reicht leider.
Gut, daß ich weder nen ausgenudeltes Schloß habe noch eins mit Parklicht..... |
Das Schloss ohne Parklichtposition zu verbauen ist sicher der eleganteste Weg.
Der Rest ist doch eher pfuschiger Murks oder nicht erlaubt (LED Standlichtlampe). Mit etwas Glück, gibt es vielleicht sogar was passendes aus dem Suzukiregal. |
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Ein Freund von mir hatte "Blick" auf den Tacho geklebt, der Grund war, dass man ihm beim Fahrsicherheitstraining gesagt hat, dass er nicht weit genug nach vorne schaut beim fahren. Und ich selber hatte im Winter "Heiz" drauf, weil ich immer mal wieder vergass die heizbaren Handschuhe abzu stecken nach Fahrtende :) Manche Dinge lassen sich sehr einfach "reparieren" :) |
Ein Zünschhloss von einem 1997er (oder Später) US/Kanada oder Australien Modell hat keine Parklichtposition.
Ich würde das Braune ans Graue klemmen und fertig. Allerdings nicht mit Stromdieb ;) |
Auch wenn du es nicht als konstruktiv sehen magst, ich würde dir schwer raten, dir einfach mal anzugewöhnen, das Standlicht beim Parken zu überprüfen.
Was machst du, wenn du die Maschine verkaufen willst? Was machst du, wenn du eine neue Maschine hast? Eine, wo man das Standlicht vielleicht nicht mehr so einfach abzwicken kann? Auch wenn ich sicher gleich einiges zurück gefeuert bekomme: ich halte es für dämlich, auf umständlicher Weise eine (sinnvolle) Funktion zu deaktivieren, weil man selbst nicht in der Lage ist, beim Abstellen ein wenig mehr Aufmerksamkeit auf den Abstellvorgang als ganzes zu investieren. :fechten2: PS: wie ist das eigentlich mit TÜV? Rechtlich ist Standlicht erforderlich, wenn das Fahrzeug an dunklen Stellen steht (im öffentlichen Straßenverkehr natürlich). |
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Naja der Kollege hat nach elektrischen Lösungen gesucht und inzwischen wohl auch genügend Anregungen bekommen. Und ich würde das Standlich nicht deaktivieren wenns denn unbedingt ne elektrische lLösung sein muss, sonder einen Warnsummer installieren. Seitenständerschlater mitbenutzen oder was auch elegant ist, einen Neigungsschalter. Ich denke mal die meisten stellen das Moped unterwegs nur auf den Seitenständer. Einen Neigungsschalter will ich bei mir auch einbauen, aber nicht wegen des Standlichts. Ich werde ihn mit der Hupe verbinden, als low cost Alarmanlage. Wird das Moped vom Seitenständer in die komplette Vertikale gebracht, dann brüllt die Hupe los:) ( Es sei denn man legt vorher den versteckten Schalter um der das ganze deaktiviert) |
Rechtlich muß ein Fahrzeug an unbeleuchteten Stellen im öffentlichen Verkehrsraum AUSSERORTS abgestellt beleuchtet sein. Ob es im Winter morgens noch beleuchtet ist, wenn abends das PARKLICHT angelassen wurde, kann sich jeder selbst ausrechnen...
Es gibt aber keine Vorschrift, das Fahrzeug dort (und nicht in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück) abzustellen. Innerorts reicht “auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen“. Da wir nie auf der falschen Straßenseite parken, reicht also der Rückstrahler. Die Diskussion, ob es Pflicht ist, gab es hier schon 2005 |
Auch wenn es keine Pflicht ist:
Wenn es implementiert ist, muss es funktionieren. |
..... und mit DEM SCHLOSS ist es das NICHT ....... ;)
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Genau, deshalb die elegantere Lösung als nur irgendwas abklemmen oder wie manche Roller mit akustischem Signal nerven...
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Ich weis ja nicht wie das in Deutschland ist, aber Fahrzeuge über 100kg müssen in Österreich über ein Standlicht verfügen, welches parallel zum Abblendlicht und Fernlich brennt. Es hat den Sinn das im Falle eines Ausfalles des Hauptlichtes das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer nicht plötzlich komplett "unsichtbar" wird. Daneben gibt es noch Parkbeleuchtungpflicht in speziellen Fällen. Das Abklemmen dieses Lichtes gilt daher als eine grobe, vorsätzliche und gefährliche Manipulation.
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