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Alt 27.06.2006, 12:55:03   #4
Herzog
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Aber es gibt durchaus die Möglichkeit ein Bremsscheibenschloss anstatt eines Lenkradschlosses einzutragen...
Hängt primär vom TÜV ab, geht zB aber nicht anders wenn du dir ne andere Gabelbrücke fertigen lässt/kaufst.

Also illegal ist es nicht unbedingt.
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