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Nach Aussage meines RA hat sich im Herbst letzten Jahres die Rechtsprechung geändert. Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein. Nur wer höhere Gewalt geltend machen/nachweisen kann, bekommt den vollen Schaden ersetzt
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So ein Quatsch, gilt eigentlich nur bei Unfällen mit Fußgängern, da gilt das.