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Zitat von gplchris
Dass unsere beschilderung der verfassung geschuldet ist, - ich hoffe das lernt man nicht wirklich in der polizeischule - ist nicht wahr. Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte. Wenn der Staat einfach so mit hinweis auf seinen "schutzauftrag" für grundrechte ( bsp. leben ) in andere grundrechte eingreifen müsste ( bsp. Handlungsfreiheit ), wären die grundrechte wertlos. Eine SchutzaPFLICHT hat der Staat nur in engen grenzen. Er muss das minimalste machen, damit das Grundrecht an sich nicht in Frage gestellt würde ( bsp. Strafbarkeit und Strafverfolgung des Totschlags ). Er hat zwischen Untermaßverbot ( bsp. Schutz des Lebens dch. das StVG ) und Übermaßverbot ( Einschränkungen der anderen Grundrechte durch bsp. das StVG ) einen sehr weiten Spielraum. Das sich die deutsche Staatsgewalt über StVG, StVO bis hin zum einzelnen Schild eher dem Übermaßverbot annähert ist mit der verfassung nicht zu erklären. Einen Erziehungsauftrag gibt es im Grundgesetz nicht.
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Das kann und will ich so nicht stehen lassen.
Art. 1 Abs. 3 GG:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Daraus leitet sich ab, dass der einzelne Bürger auch bei Ruhestörungen usw. sich an die Polizei, besser Obrigkeit, wenden kann, die dann das Recht des Einzelnen durchsetzt. Genauso sehe ich das bei den Beschilderungen. Die haben ja nicht die Aufgabe den Bürger zu knechten, sondern ganz im Gegenteil, für seine Sicherheit zu sorgen und ihn vor anderen Bürgern zu schützen.
Ebenso wird aus Art. 1 Abs. 3 GG die Pflicht des Staates abgeleitet Selbstmörder daran zu hindern sich selbst das Leben zu nehmen.
Dieser Schutzanspruch des Bürgers an den Staat besteht und daraus ergibt sich z.B. auch die Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Verwaltung, sonst bräuchte man keine Verkehrsregeln. Was störts den Staat, wenn sich seine Bürger gegenseitig tot fahren.
Edit:
Ach ja nochwas, dass wir bald in einem solchen Schilderwald unterwegs sind, dass sich keiner mehr auskennt, liegt z.B. an den Bürgern, die meinen, sie müssten sich über alle allgemeinen Regeln hinwegsetzen.
Habt ihr auch mal darüber nachgedacht?
Wenn sich jeder an § 1 Abs. 1 und 2 StVO halten würde, bräuchte man weit weniger regelnd einzugreifen.