Thema: knipsen
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.10.2006, 04:18:53   #91
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.721
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Deine Auffassung ist nicht mit unseren Gesetzen und Verordnungen in Einklang zu bringen. Alle Gesetze und Verordnungen gründen auf dem GG, welche Rechtsgrundlage sollten sie sonst haben. Sie müssen ja auch konform mit dem GG sein.

Wenn den Staat keine Handlungspflicht träfe, wozu würde er dann eine Unmenge Geld ausgeben um seine Bürger vor sich untreinander und sich selbst zu schützen?

Alle Polizeigesetze beinhalten den Schutz eines Selbstmörders. Der ist zu seinem eigenen Schutz daran zu hindern.

Deiner Auffassung nach wären dann alle solchen Gesetze verfassungswidrig.

Der Staat hat die Grundrechte seiner Bürger zu achten. Das man das in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sehen kann, ist wohl auch so gedacht. Aber im Umkehrschluss ergibt sich für den Staat daraus auch die Verpflichtung die Grundrechtsausübung überhaupt erst zu ermöglichen.

Was nutzt dir die Freizügigkeit, wenn keine Verkehrswege bestehen?

Warum sollte der Staat irgendwelche Straßen in die abgelegensten Orte bauen, wenn er nicht muss. Wie siehts den in anderen Staaten aus. Da gibts keine Straßen.

Was nutzt dir das Recht am Eigentum, wenn keiner da ist, der Diebstähle verfolgt? Usw.

Es ist richtig, diese Verpflichtung geht nicht so weit, dass der einzelne Bergbauer sich eine vierspurige Autobahn erklagen kann, aber eine adäquate Verkehrsanbindung schon und wenns nur ein Fußweg ist.

Warum sollte der Staat den sonst seine Bedürftigen unterstützen, wenn er nicht muss. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen. Menschenwürdige Existens z.B. muss dir der Staat ermöglichen. Daraufs ergibt sich dann auch die Verpflichtung keinen verhungern zu lassen.

Und diese Pflichten des Staates seiner Bürger gegenüber führen so weit, dass der Staat auch den Verkehr regeln muss.

Der Staat ist eben auch für die Gefahrenabwehr zuständig um seinen Bürgern ein halbwegs erträgliches Leben zu ermöglichen.

Du machst dir das etwas zu leicht das GG nur als Abwehrrecht zu sehen.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline   Mit Zitat antworten