Zitat:
|
Zitat von Titan
Wenn sie nicht verdeckt sein dürfen heißt das, dass du beide Blinkgläser von hinten komplett sehen kannst. Glaub nicht, dass es da noch eine extra Vorschrift für gibt^^
|
Wenn die Suzi nach StVZO zugelassen ist, gibt's einen seitlichen Mindestabstand vom Rücklicht. Nach EG Recht gibt's den nicht mehr.
Hab den Abstand im Moment nicht genau im Kopf. Ich mein, es waren 10 cm pro Seite. Hab hier jetzt keine Unterlagen. Kann aber morgen noch mal genau nachsehen.
Gruß Uwe