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Alt 19.04.2007, 10:47:42   #15
berndy
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Das ist so, dass 2- Takt Neufahrzeuge (oder besser Fahrzeuge die bisher noch keine Zulassung in D hatten), nicht mehr zugelassen werden bzw. keine Betriebserlaubnis bekommen.

Für alle älteren Fahrzeuge gilt die Besitzstandswahrung, was schon mal zugelassen war, wird auch wieder zugelassen, egal wie lange die gestanden haben. Das ist so ähnlich wie mit den alten DDR-Fahrerlaubnissen, die sind auch weiterhin gültig. Das gilt übrigens auch für alle Fahrzeuge die mal in der DDR zugelassen waren!

Ich hab jetzt wegen der Zulassung nochmals im § 18 StVZO (Zulassungspflichtigkeit) nachgesehen.

Im Abs. 2 werden die Ausnahmen der Zulassungspflicht geregelt. Nach Nr. 4 a sind Leichtkrafträder mit Elektroantrieb bis 11 kW und Verbrennungsmotor mit mehr als 50 cm³ aber nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Für diese Fahrzeuge reicht weiterhin die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, die brauchen keinen Fahrzeugbrief. Trotz "amtlichem" Kennzeichen und TÜV-Pflicht.

Also einfach bei Yamaha mal nett anfragen.
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