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Alt 13.07.2007, 13:08:05   #11
majestic_morpheus
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Das Problem ist die Überführung, dem TÜV ist es egal, ob die Maschine angemeldet ist oder nicht, er stellt dir ja nur einen Schein über die Entdrosselung aus. Notfalls kannst du ja mit Kaufvertrag und Fzg.-Brief nachweisen, dass die GS dir gehört.

Entweder überführst du sie im Einverständnis mit dem Verkäufer oder du besorgst dir ein Übergangskennzeichen oder du bringst sie auf einem Hänger o.Ä. hin.
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Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

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