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Originalteil ja, aber von nem anderen Typen
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es gab doch vor der aktuellen Typenbezeichnung (wie lautet die nochmal?)
bei den letzten Modellen der GM51B die Gabelbrücke, oder?
War halt nur ein anderes Baujahr.
Ich spinne jetzt mal weiter, die Bremsenänderung vorne von Bj. 93 auf 94,
da dürfte man ja auch nicht ohne TÜV-Abnahme die Bremseinheit umbauen.
Oder oben die Federeinstellung, in einigen Baujahren gab es
keine, in anderen wiederum doch.
Ich will doch nur damit sagen, dass TÜV und Gesetze in Deutschland
ziemlich pingelig sind.
Viele Sachen weiss der TÜV / Polizei gar nicht, also einfach machen und
fertig. Natürlich kann es zu Problemen bei einem Unfall kommen,
wenn ein Gutachter mit viel Fachwissen drangeht und dann weiss,
dass z.B. eine 94er GS keinen Tourenlenker ab Werk drauf hatte.