Thema
:
Versicherung / HUK / Beamtenstatus
Einzelnen Beitrag anzeigen
21.01.2004, 16:25:34
#
22
Gast
Beiträge: n/a
Zitat:
@ kontip
mit 70% fängst du an, wenn du
a.) die Maschine als 2. Fahrzeug anmeldest
b.) oder mehr als 2 Jahre den Führerschein hast
Also bei der Huk kannst du nur mit 70% anfangen wenn es ein Zweitfahrzeug ist und du mindestens 23 bist.