Zitat:
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Zitat von Chris Tucker
...aber wenn ich die Sachen selbst drehe muss ich die wieder per Einzelabnahme abnehmen lassen oder?
Was kommt denn durch das 17er Loch?
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Du mußt so oder so zum TüV und den 150er eintragen lassen (da steht ja nur ein 130/70-17 im Fahrzeugschein).
Wenn alles korrekt gemacht ist , nichts wackelt oder irgendwo schleift (Bremsankerstrebe) und du irgendwann herausgefunden hast , daß die Hinterradachse nahezu traumhaft durch das 17er Loch passt (

),sollte dir das ein netter Prüfer eigentlich abnehmen.