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Alt 12.06.2008, 22:14:32   #9
Rocky
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Registriert seit: 11.01.2008
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Standard Re: Kurz und knapp

Zitat:
Zitat von Chris Tucker
...aber wenn ich die Sachen selbst drehe muss ich die wieder per Einzelabnahme abnehmen lassen oder?
Was kommt denn durch das 17er Loch?
Du mußt so oder so zum TüV und den 150er eintragen lassen (da steht ja nur ein 130/70-17 im Fahrzeugschein).

Wenn alles korrekt gemacht ist , nichts wackelt oder irgendwo schleift (Bremsankerstrebe) und du irgendwann herausgefunden hast , daß die Hinterradachse nahezu traumhaft durch das 17er Loch passt ( ),sollte dir das ein netter Prüfer eigentlich abnehmen.
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