So, da habe ich mal eben gegoogelt: In der 7. Anlage der FEV steht unter Punkt 2.2 Prüfungsfahrzeuge: Für die Klasse A mindestens 44KW. Das sind ja 60 PS. Somit hat sich das gerade erledigt glaube ich. Dann bleibt mir ja nichts anderes übrig als die GS zu drosseln...
Jetzt habe ich ja gelesen, dass über den Vergaser, sprich die Vergasernadeln gedrosselt wird und nicht über die Ansaugstutzen.
Was steht denn da im Schein in den Bemerkungen? Bis jetzt kannte ich die Drosselung nur über die Ansaugstutzen, auf diesen stand dann 25kw drauf und alles war gut für den Prüfer...