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Alt 05.10.2009, 16:24:47   #7
Bessi085
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also was deinen "Abstrahlwinkel" angeht, das überschätzt du glaub ich...

Die Blkinker strahlen ja net dirket in den Himmel und sind von hinten nicht mehr zu sehen..... abgesehen davon, dass die DEUTLICH Heller leuchten als die originalen, sind die rund und man sieht die garantiert auch noch aus ein paar hundert metern leuchten, weil sie ja nicht nur in eine Richtung strahlen...

Sie sind so weit voren angebracht, um den vorgeschriebenen (seitlichen) Abstand zum Rücklicht einzuhalten...

Mit "Semilegal" will ich net sagen, dass man ohne weiteres damit durch ne Kontrolle kommt, aber Dieser Typ Blinker ist für hinten durchaus zulässig, brauchst halt nur das richtige E-Zeichen...

Kennung für ein für vorne geprüften Blinker ist eine 11 am E-zeichen, für hinten ist es ne 12. Diese Blinker haben am großen E-Zeichen ne 11 aber auch noch ein kleines E-Zeichen mit E1 (für Deutschland??!??) und 11&12.
möglicherweise bedeutet das was anderes, aber mein Vater z.B. (Polizist...) meint, damit kommst du bei den Grünen durch...

Aber da die Verwendung falscher Blinker zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt, werde ich selbstverständlich noch ne andere Lösung suchen.... Von Verkleidungsblinkern hinten bin ich jetze aber überzeugt - finds immer noch geil!
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Geändert von Bessi085 (05.10.2009 um 16:32:22 Uhr)
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