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Alt 07.06.2010, 16:38:00   #77
Luftwiderstand
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Zitat:
Zitat von freaky930 Beitrag anzeigen
den tüv hats nie interessiert, man sieht halt nicht, dass es geändert wurde....

sieht auch aus wie schon immer da gewesen.
Macht doch was ihr wollt. Strenggenommen ist und bleibt eigenbauverkleidung
etc. mit GFK, CFK usw. unzulässig, sofern sie kein gutachten besitzt aus der hervorgeht das dieses Teil ein bestimmtes Prüfverfahren durchlaufen hat in dem es zb. auf Bruch getestet wurde.

So wie ich deinem Post entnehmen kann hast du den Prüfer ja auch nicht explizit auf deine Eigenbau Unterverkleidung hingewiesen, "sieht ja aus wie immer schon da gewesen..." ich gehe also auch davon aus das diese Eigenbaugeschichte NICHT in deinen Papieren steht. Das Fahrzeug somit genaugenommen weder eine Betriebserlaubnis besitzt noch gültigen Versicherungsschutz geniesst.
( Ob das im Schadensfall jemals einem Versicherungsgutachter auffällt ist auch wieder eine andere Sache, aber wenn er es sieht....ebenso wie für irgendwelche DynoJet geschichten (sehr beliebt))
(Sieht auch Keiner )
Vielleicht ist ja auch ein Beamter der Verkehrspolizei im Forum unterwegs der sagen kann was er im schlimmsten fall mit deiner Karre macht wenn er sieht das du da uneingetragenen GFK Eigenbau ( ganz gleich welcher Qualität ) durch die gegend fährst.

Was ihr jetzt mit "Glück" und "Geschick" durch den TÜV schmuggelt ist doch eine ganz andere angelegenheit. Oder sehe ich das etwa Falsch oder zu Krass ?

Zitat:
Zitat von freaky930 Beitrag anzeigen

so lange es ... nicht splitternd oder brennbar ist, ist alles gut, das würde sogar vom tüv abgenommen werden.
Inwiefern sich der Gutachter von aussen in das Material reindenken kann ( splitternd + brennbar )...
Vielleicht dem Prüfer ein Paar Arbeitsproben mitbringen an denen vor ort Materialprüfungen durchgeführt werden können.

Geändert von Luftwiderstand (07.06.2010 um 17:37:10 Uhr)
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